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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 176<br />

III. Novellierung des Versorgungsrechts des Bundes (Artikel 4)<br />

Nach der föderalen Neuordnung der dienstrechtlichen Regelungskompetenzen gilt das<br />

bisherige Beamtenversorgungsrecht als Bundesrecht weiter. Mit dem vorliegenden <strong>Gesetzentwurf</strong><br />

wird daher das Beamtenversorgungsgesetz ausschließlich mit Wirkung für<br />

die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes weiter entwickelt<br />

und angepasst.<br />

Für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Ländern und<br />

Gemeinden gilt das bisherige Versorgungsrecht nach Artikel 125a des Grundgesetzes<br />

solange unverändert fort, bis es durch neues Landesrecht abgelöst wird.<br />

Durch die gewählte Regelungsstruktur – wie unter II. für das Besoldungsrecht dargestellt<br />

– werden auch im Versorgungsrecht das Nebeneinander von mehreren Regelungssystemen<br />

vermieden und der Regelungsaufwand deutlich reduziert. Zugleich können die<br />

bewährten Verwaltungs- und Verfahrensabläufe im bisherigen Vollzug weiter genutzt<br />

werden.<br />

Die versorgungsrechtlichen Regelungen des Bundes sind am Leitziel einer nachhaltigen,<br />

system- und generationengerechten Anpassung der Beamtenversorgung auf der Grundlage<br />

des Koalitionsvertrages vom 11. November 2005 ausgerichtet. Ebenso wie die sozialen<br />

Sicherungssysteme soll danach auch die Beamtenversorgung auf eine langfristig<br />

sichere Grundlage gestellt werden. Dafür ist eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Politik<br />

notwendig. Die Beamtinnen und Beamten müssen sich auf einen gesicherten Lebensunterhalt<br />

im Alter verlassen können.<br />

Deshalb ist auf Initiative der Bundesregierung mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des<br />

Versorgungsrücklagegesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3288) zur Finanzierung<br />

künftiger Versorgungsausgaben ein Versorgungsfonds des Bundes eingerichtet<br />

worden. Danach sind seit dem 1. Januar 2007 für alle neu eingestellten Beamtinnen und<br />

Beamten, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten beim<br />

Bund regelmäßige Zuweisungen an einen Versorgungsfonds zu leisten, der von der<br />

Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Mit der Errichtung des Versorgungsfonds ist im<br />

Bund die Finanzierung der Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung für Neueinstellungen<br />

auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt worden. Die finanziellen Lasten<br />

werden nicht mehr den nachfolgenden Generationen aufgebürdet, sondern künftig der<br />

Periode zugeordnet, in der sie tatsächlich begründet werden. Diese Offenlegung soll<br />

gleichzeitig zu mehr Kostentransparenz und Ausgabendisziplin führen.<br />

Die nachhaltige und generationengerechte Gestaltung der Beamtenversorgung ist eine<br />

Daueraufgabe, die die Verpflichtung umfasst, ständig zu überprüfen, ob die bereits eingeleiteten<br />

Maßnahmen ausreichen und ob ggf. weitere Maßnahmen zur langfristigen<br />

Stabilisierung der Alterssicherung zu ergreifen sind. Dies gilt für die steuerfinanzierte<br />

Versorgung ebenso wie für die beitrags- und steuerfinanzierte gesetzliche Rentenversicherung.<br />

Die aus der demographischen Entwicklung resultierenden wachsenden Belastungen<br />

können daher nicht allein den im Erwerbsleben stehenden Beitrags- und Steuerzahlern<br />

der jüngeren Generation aufgebürdet werden. Um die aktive Generation nicht zu<br />

überfordern, muss den steigenden Versorgungsausgaben auch durch Maßnahmen begegnet<br />

werden, die die heutigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger<br />

und damit die ältere Generation einbeziehen. Auf diese Weise werden unvermeidliche<br />

Lasten gerecht zwischen Jung und Alt verteilt.

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