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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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355 Drucksache 720/07<br />

D. Finanzielle Auswirkungen<br />

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand<br />

Die Fortentwicklung des Bundesdienstrechts erfolgt innerhalb des gegenwärtig bestehenden<br />

finanzpolitischen Handlungsspielraums.<br />

a) Neufassung des Bundesbeamtengesetzes<br />

Die Neufassung des Bundesbeamtengesetzes wird keine Mehrausgaben für die öffentlichen<br />

Haushalte des Bundes verursachen. Der Umfang der statusrechtlichen<br />

Regelungen wird nicht erweitert, sondern behält das notwendige Maß zur Erhaltung<br />

der Einheitlichkeit des Dienstrechts. Die Maßnahmen zur weiteren Eindämmung von<br />

Frühpensionierungen und zur Begrenzung der Altersteilzeit im Bundesbereich können<br />

zu Einsparungen führen. Die mit dem Wegfall des Instituts der Anstellung verbundenen<br />

notwendigen haushaltsrechtlichen Umstellungen zur Schaffung von Planstellen<br />

erfolgen kostenneutral.<br />

b) Änderung des Bundesbesoldungsrechts<br />

Die Umgestaltung der Grundgehaltstabellen ist im Einführungsjahr kostenneutral.<br />

Mehrkosten in Höhe von einer Million Euro entstehen nur zum Stichtag der Überleitung<br />

durch die Zuordnung zu den Stufen der Tabelle, da die Tabellenwerte geringfügig<br />

über den derzeitigen Werten liegen können. Diese Mehrkosten werden bereits<br />

im Einführungsjahr durch die Veränderung der Aufstiegs- und Erfahrungszeiten in<br />

den Stufen aufgefangen.<br />

Für die Überleitung der Soldatinnen und Soldaten in die neue Gehaltstabelle entstehen<br />

in den folgenden zwölf Jahren nach Einführung der neuen Gehaltstabelle<br />

durchschnittliche jährliche Mehrkosten in Höhe von 11 Millionen Euro. Für die darauf<br />

folgenden 20 Jahre betragen die überleitungsbedingten Mehrkosten rd. eine Million<br />

Euro im Jahr.<br />

Für Neueinstellungen entstehen durch die Umgestaltung der Grundgehaltstabellen<br />

und den veränderten zeitlichen Tabellenverlauf Mehrkosten, die im Beamtenbereich<br />

auf etwa 10 Millionen Euro jährlich und im Soldatenbereich auf etwa 23 Millionen<br />

Euro jährlich mittel- bis langfristig anwachsen werden.<br />

Durch die Erhöhung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder um jeweils<br />

50 Euro entstehen Mehrkosten in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich.<br />

Bei den Auslandsdienstbezügen stehen den Minderausgaben von rund 1,2 Millionen<br />

Euro pro Jahr Mehrausgaben aufgrund der Erhöhung des Ehegattenzuschlags in<br />

Höhe von rd. 1,3 Millionen Euro gegenüber. Für den Zuschlag nach § 53 Abs. 1<br />

Satz 5 entstehen Ausgaben von rd. einer Million Euro im Jahr. Zwei Jahre nach Inkrafttreten<br />

der Neuregelung der Auslandsbesoldung wird eine Evaluierung darüber<br />

stattfinden, ob die Neuregelung der Auslandsbesoldung im Übrigen kostenneutral<br />

umgesetzt werden konnte.<br />

Im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung entstehen im Bereich der Auslandsbesoldung<br />

Minderausgaben von rd. 500.000 Euro.<br />

Die Deregulierung und Neuausrichtung der Anrechnungsregelungen beim Auslandsverwendungszuschlag<br />

führt zu Mehrkosten in Höhe von einer Million Euro pro<br />

Jahr.

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