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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 142<br />

Artikel 13<br />

Änderung der DBAG-Zuständigkeitsverordnung<br />

§ 1 der DBAG-Zuständigkeitsverordnung vom 1. Januar 1994 (BGBl. I S. 53), die zuletzt<br />

durch Artikel 497 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden<br />

ist, wird wie folgt geändert:<br />

1. In Nummer 23 werden vor dem Komma am Ende ein Semikolon und die Angabe „Entscheidung<br />

über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“<br />

eingefügt.<br />

2. In Nummer 24 wird die Angabe „§ 72a oder § 79a des Bundesbeamtengesetzes“ durch<br />

die Angabe „§ 91 oder § 92 des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

3. In Nummer 25 wird die Angabe „§ 78 des Bundesbeamtengesetzes“ durch die Angabe<br />

„§ 75 des Bundesbeamtengesetzes und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen<br />

nach § 71 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

4. In Nummer 26 wird die Angabe „§ 23 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes“<br />

durch die Angabe „§ 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 9<br />

des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

5. In Nummer 31 wird die Angabe „§ 61 Abs. 2 und § 62 Abs. 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes“<br />

durch die Angabe „§ 67 Abs. 3 sowie die §§ 68 und 69 des Bundesbeamtengesetzes“<br />

ersetzt.<br />

6. In Nummer 32 wird die Angabe „§ 63 Bundesbeamtengesetz“ durch die Angabe „§ 70<br />

des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

7. In Nummer 40 werden die Angabe „§ 90 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes“ durch die<br />

Angabe „§ 106 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes“ und der Punkt am Satzende durch<br />

ein Komma ersetzt.<br />

8. Nach Nummer 40 wird folgende Nummer 41 angefügt:<br />

„41. Einschätzungen der Leistungen nach § 27 Abs. 5, 6 und 8 des Bundesbesoldungsgesetzes.“

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