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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 336<br />

Satz 2 bestimmt, dass sich künftige lineare Anpassungen nur auf die bisherigen Beträge<br />

auswirken.<br />

Zu Absatz 6 (§ 103 Satz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes)<br />

Folgeänderung des gesetzlichen Anspruchs der Beamtinnen und Beamten auf Beihilfe in<br />

Krankheits- Pflege und Geburtsfällen.<br />

Zu Absatz 7 (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts)<br />

Folgeänderung des gesetzlichen Anspruchs der Beamtinnen und Beamten auf Beihilfe in<br />

Krankheits- Pflege und Geburtsfällen.<br />

Zu Absatz 8 (Nummer 1 Satz 1 der Bekanntmachung des Bundespräsidenten über die Erteilung<br />

von Annahme- und Tragegenehmigungen für bestimmte Orden und Ehrenzeichen)<br />

Die Verweisung wird gestrichen, da der bisherige § 71 des Bundesbeamtengesetzes entfallen<br />

ist.<br />

Zu Absatz 12 (§ 6 des BSI-Errichtungsgesetzes)<br />

Die Übergangsvorschrift zum Anspruch auf Ausgleichszulagen ist entbehrlich; derzeit bestehen<br />

keine Ansprüche nach dieser Regelung. Künftige Ansprüche richten sich nach den neuen<br />

Vorschriften des § 13 des Bundesbesoldungsgesetzes.<br />

Zu Absatz 14 (§ 13 Abs. 1 des BDBOS-Gesetzes)<br />

Folgeänderung zur Aufnahme der Regelung der Dienstherrnfähigkeit in § 2 des Bundesbeamtengesetzes<br />

(Artikel 1).<br />

Zu Absatz 15 (Artikel X des Fünften Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher<br />

Vorschriften)<br />

Die Verweisungen auf Regelungen des Bundesbeamtengesetzes, die durch die Neufassung<br />

des Bundesbeamtengesetzes vom 3. Januar 1977 (BGBl. I S. 1) weggefallen sind, werden<br />

durch die entsprechenden Regelungen im Bundesbesoldungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetz<br />

ersetzt.<br />

Zu Absatz 16 (Artikel 4 der Achten Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung)<br />

Die so genannte Berlin-Klausel wird aufgehoben, da hierfür kein Regelungsbedürfnis mehr<br />

besteht.<br />

Zu Absatz 17 (Mutterschutzverordnung)<br />

Zu Nummer 1 (§ 4a Satz 2)<br />

Folgeänderung zu den Änderungen in der Auslandsbesoldung in Artikel 2.<br />

Zu Absatz 18 (Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte<br />

und Richter des Bundes)<br />

Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 2 Satz 2)<br />

Folgeänderung zu den Änderungen in Artikel 2 Nr. 18.

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