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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 70<br />

21. In § 32 Satz 3 wird die Angabe „Bundes- oder Landesbesoldungsordnungen“ durch das<br />

Wort „Bundesbesoldungsordnungen“ ersetzt.<br />

22. § 33 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „drei Jahre“ durch die Wörter „zwei Jahre“ ersetzt.<br />

b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter „regelt das Landesrecht“ durch die<br />

Angabe „regeln das Bundesministerium der Verteidigung für seinen Bereich,<br />

das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit den für die jeweiligen<br />

Fachbereiche zuständigen Bundesministerien für die Fachhochschule des Bundes<br />

für öffentliche Verwaltung sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern für die Hochschule<br />

der Bundesagentur für Arbeit durch Rechtsverordnung“ ersetzt.<br />

bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit<br />

dem Bundesministerium des Innern die Befugnis nach Satz 1 auf den Vorstand<br />

der Bundesagentur für Arbeit durch Rechtsverordnung übertragen; Rechtsverordnungen,<br />

die aufgrund der Übertragung vom Vorstand der Bundesagentur für<br />

Arbeit erlassen werden, bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium des Innern.“<br />

c) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:<br />

„(5) Leistungsbezüge nach Absatz 1 erhöhen sich um 2,5 vom Hundert, soweit<br />

diese nicht als Einmalzahlung gewährt werden."<br />

23. § 34 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter „in einem Land und beim Bund“<br />

gestrichen.<br />

bb) In Satz 2 erster Halbsatz werden die Wörter „durch Landesrecht sowie beim<br />

Bund durch Bundesrecht“ gestrichen.<br />

cc) In Satz 3 erster Halbsatz werden die Wörter „nach Maßgabe des Landesrechts<br />

sowie beim Bund“ gestrichen.<br />

b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und 4“ durch die Angabe „§ 1 Abs. 3<br />

Nr. 2“ ersetzt.<br />

bb) In Satz 3 werden nach dem Wort „Mittel“ die Wörter „privater oder öffentlicher“<br />

eingefügt.<br />

c) Absatz 5 wird aufgehoben.

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