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pdf-Version - Klaus Kunze

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tun und ist darum beliebig kombinierbar. 20 So bleibt das Volk Träger der<br />

Staatsgewalt und bleibt die Staatsform eine Demokratie auch dann, wenn das<br />

Volk sich einen König wählt, also der monarchischen Regierungsform bedient.<br />

Das spezifisch Demokratische unserer Staatsform liegt darin, daß nicht ein<br />

König, sondern das Volk berechtigt ist, die konstituierende Gewalt auszuüben.<br />

21 Deshalb liegt unserer parlamentarischen Republik die Demokratie als<br />

Staatsform zugrunde. Ihre Verfassung rechtfertigt sich aus der stillschweigenden<br />

tätigen Zustimmung des Volkes zu ihren Institutionen und Verfahrensweisen:<br />

Die Mehrheit der Bürger bekundet diese Zustimmung an Wahltagen, indem<br />

sie den die Verfassung stützenden Parteien ihre Stimme gibt. Dagegen<br />

wendet das Grundgesetz nicht die demokratische Regierungsform an. Wie wir<br />

gesehen hatten, ist das gegenwärtig technisch undurchführbar. Deutschland ist<br />

heute der Regierungsform nach ein demokratischer Parlamentarismus, nicht<br />

aber eine parlamentarische Demokratie. Für sein Verständnis ist unerläßlich,<br />

die demokratischen und die liberalen Elemente auseinanderzuhalten. Demokratisch<br />

ist die Staatsform, liberal ist dagegen die Regierungsform der parlamentarischen<br />

Stellvertreterherrschaft, und liberal ist das rechtsstaatliche Element.<br />

Noch vor einigen Jahren war die Bonner Staatsdoktrin bescheiden. Zu ihrer<br />

Rechtfertigung berief sie sich gern auf einen Churchill zugeschriebenen Satz,<br />

nach dem die parlamentarische Regierungsform zwar eine denkbar schlechte sei<br />

- indessen sei auch gerade keine bessere zur Hand. Heute ist von solcher Bescheidenheit<br />

nichts mehr zu spüren. Je offensichtlicher die Mängel des Systems<br />

22 werden, je mehr Bürger sich von den Parteien abwenden, desto impertinenter<br />

stilisieren diese sich hoch zu alleinigen Vertretern der reinen demokratischen<br />

Lehre. Es greift ein Zungenschlag um sich, nach dem die Würde der Demokratie<br />

verteidigt werden oder befreundeten Demokratien geholfen werden<br />

muß. Diesem Verfassungspatriotismus stehen nicht mehr Menschen im Vordergrund,<br />

die allein eine Würde haben können, sondern ein System. Er ist demzufolge<br />

nicht primär human, sondern ideologisch. Das Nachbarvolk, die lebendigen<br />

Menschen, geraten aus dem Blickfeld. Ähnlichkeiten der innenpolitischen<br />

Spielregeln sind Grund genug für Millionenzahlungen. Nicht Litauern<br />

oder Kroaten sollen wir nach dieser Meinung helfen, nein: Jungen Demokratien<br />

20 Bodin, Six Livres, Buch II, insbesondere 1. Kapitel.<br />

21 Carl Schmitt, Verfassungslehre, S.25.<br />

22 "Mängel des eigenen Systems", so Arnim, FAZ 27.11.1993.<br />

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