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pdf-Version - Klaus Kunze

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politisch hart attackiere; woraus geschlossen werden müsse, daß die Partei den<br />

demokratischen Verfassungsstaat bekämpfe.<br />

Schon Proudhon hatte beobachtet, daß die Volksvertreter, sobald sie in den<br />

Besitz der Macht gelangt sind, sofort ihre Macht stärken, ausbauen und ihre<br />

Stellung unaufhörlich mit neuen Schutzmaßregeln zu umgeben suchen, um sich<br />

endlich von der populären Botmäßigkeit gänzlich zu befreien. 264 Theophrast<br />

bemerkte, der größte Ehrgeiz der die höchsten Stellen im Volksstaate einnehmenden<br />

Männer bestehe nicht so sehr in der Sucht nach Gewinn und Bereicherung,<br />

als vielmehr darin, auf Kosten der Souveränität des Volkes allmählich<br />

eine eigene zu gründen. 265 Jede einmal in den Besitz der Macht gelangte<br />

Gruppe neigt dazu, diese festhalten zu wollen. Im Zeitalter der Demokratie<br />

sprechen und kämpfen alle Faktoren des öffentlichen Lebens im Namen der<br />

Gesamtheit. Alle Gruppen, welche die Macht festzuhalten suchen, berufen sich<br />

zu ihrer Eigenlegitimation auf deren angebliches Wohl. 266 Jede Partei sucht<br />

sich des Staates zu bemächtigen und sich für das Allgemeine auszugeben. 267<br />

Vor allem, wenn sie als Abgeordnete in einer demokratischen Legislative<br />

sitzen, bilden sie sich manchmal ein, sie selbst seien das Volk. 268 Begrifflich<br />

bedeutet diese Identifizierung von Regierung und Partei den reinen, nach dem<br />

BVerfG 269 verfassungswidrigen Parteienstaat.<br />

Im Gesetzgebungsstaat kanalisiert die Verfassung den Zugang zur Macht:<br />

Sie fällt demjenigen zu, der sie gemacht hat und die Mittel besitzt, verbindlich<br />

zu definieren, wie sie zu verstehen, und vor allem: wer ihre Feinde sind. 270 So<br />

haben die Parteien mit dem Grundgesetz, flankierenden Parteien- und Wahlgesetzen<br />

sowie der Judikatur des politischen: des Bundesverfassungsgerichts, eine<br />

ihnen auf den Leib geschneiderte Herrschaftsordnung errichtet. Herrschaft des<br />

Rechts, ihres Rechts, bedeutet aber nichts anderes als die Legitimierung eines<br />

jeweiligen Status quo, an dem diejenigen Parteien und Personen ein Interesse<br />

haben, welche die Rechtsnormen gesetzt haben und deren Machtstellung sich in<br />

ihnen stabilisiert. 271<br />

264 Proudhon (1809-1865), Les confessions d'un révolutionnaire, S.286.<br />

265 La Bruyère, Caractères, suivis des caractères de Théophraste, S.381.<br />

266 Michels, Soziologie, S.17.<br />

267 Burckhardt, Weltgeschichtliche Betrachtungen, S.37.<br />

268 Hamilton, Die Federalist-Artikel, S.435.<br />

269 BVerfG E 20, 56 f., 101.<br />

270 Mohler, Liberalenbeschimpfung, S.137.<br />

271 Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, S.66, nach Thomas Hobbes.

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