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pdf-Version - Klaus Kunze

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In allen gesellschaftlichen Bereichen? Wir lesen richtig: in allen! Und der Staat<br />

ist zur Herstellung der "gleichberechtigten" Teilhabe verpflichtet. Freuen wir<br />

uns also auf die von der zuständigen Kreisverwaltung ausschwärmenden rotgrünen<br />

BlockwartInnen, die "in allen gesellschaftlichen Bereichen" für Ordnung<br />

sorgen. Mit der Männerwirtschaft in Junggesellenvereinen, Burschenschaften<br />

und Männerchören wird dann einmal richtig aufgeräumt. Endlich<br />

werde ich Mitglied im Landfrauenverband werden dürfen. Zum Gerichtspräsidenten,<br />

Generalstaatsanwalt oder Schuldirektor wird es aber in absehbarer<br />

Zeit nicht mehr langen: Bevor da wieder irgendein Mann zum Zuge<br />

kommt, sind erst einmal viele, viele Frauen dran.<br />

Wer keiner "Minderheit" angehört, wird im rotgrünen Nirwana nichts zu lachen<br />

haben; lesen wir doch weiter in Art.2/3 des Verfassungsentwurfs: "Kein<br />

Mensch darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Zugehörigkeit<br />

zu einer sprachlichen oder ethnischen Minderheit oder Nationalität, seiner<br />

Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen, weltanschaulichen<br />

oder politischen Überzeugungen, seiner sexuellen Identität, seines körperlichen<br />

oder seelischen Zustandes oder seines Alters benachteiligt werden. Rechtliche<br />

Bevorzugungen zum Ausgleich tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig."<br />

Der logische Kurzschluß ist umfassend. Überall da, wo einer bevorzugt<br />

wird, wird nämlich ein anderer benachteiligt, denn zum Bevorzugen gehören<br />

immer zwei: der Vorgezogene und der Zurückgesetzte. So wird das rotgrüne<br />

Bevorzugungsmodell zum Zurücksetzungsmodell für alle die, die nicht das Privileg<br />

einer der so schön aufgezählten "tatsächlich bestehenden Ungleichheiten"<br />

besitzen. Es sind eben doch immer manche "noch gleicher" als die anderen.<br />

Geradezu paradiesischen Zeiten gehen kulturelle und ethnische Minderheiten<br />

in Niedersachsen entgegen: Art.2/5 will sie unter den besonderen Schutz<br />

und die Förderung des Landes stellen. Da es eingeborene ethnische Minderheiten<br />

in Niedersachsen nicht gibt, kommt dieses Versprechen vornehmlich den<br />

102396 Türken zugute, der nach der Volkszählung 1989 mit weitem Abstand<br />

stärksten "ethnischen oder kulturellen Minderheit im Lande." 460 Das deutsche<br />

Volk kommt in der Wunschverfassung der Regierungskoalition dagegen nicht<br />

mehr vor; auch wird bei Wahlen und Abstimmungen die Beschränkung auf<br />

deutsche Staatsbürger wegfallen. Dagegen soll ein neuer Abschnitt der Verfassung<br />

ein umfassendes Recht der "Einwohnerinnen und Einwohner" auf Volksbegehren<br />

und Volksentscheid begründen. Damit diese aber nicht auf die Idee<br />

rechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."<br />

Vgl. <strong>Klaus</strong> <strong>Kunze</strong>, Junge Freiheit v. 8.7.1994.<br />

460 "Vorurteile - Argumentationshilfe zur Ausländerthematik", Hrg. Niedersächsisches Ministerium<br />

für Bundes- und Europaangelegenheiten, Hannover 1992, S.10.

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