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pdf-Version - Klaus Kunze

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Erst recht ist es nicht Aufgabe des Parlaments, als eine Art Nebenregierung<br />

Regierungsakte zu ersetzen und darüber zu debattieren und zu entscheiden, ob<br />

etwa deutsche Truppen der UNO zur Verfügung gestellt werden sollen. Im System<br />

des Parlamentarismus ist diese Art der parlamentarischen Direktregierung<br />

allerdings konsequent und veranschaulicht, daß von Gewaltenteilung oder einer<br />

Trennung von Staat und Gesellschaft heute nicht die Rede sein kann. Der Gesetzgeber<br />

hat die abstrakten und generellen Normen zu setzen. Einzelfälle zu<br />

entscheiden hat er der Regierung zu überlassen. Die Entscheidung eines Einzelfalles<br />

ist immer eine Maßnahme, ein konkreter Befehl, und vor dem<br />

Einzelfallbefehl kann es keine Gleichheit ohne Ansehen der Person geben.<br />

Gleichheit vor dem Gesetz ist aber unverzichtbarer Teil der Rechtsstaatlichkeit.<br />

DIE PARTEIEN - BRÜCKE ZWISCHEN STAAT UND GESELL-<br />

SCHAFT?<br />

Wie ein roter Faden hat sich die Übermacht der Parteien bisher durch unsere<br />

Überlegungen gezogen; und ihr wesentliches Ziel ist es, auf mehr Bürgerfreiheit<br />

und Mitentscheidung hinzuwirken. Heute liegt der Machtanspruch der<br />

etablierten Parteien wie ein Leichentuch überall dort gebreitet, wo unabhängige<br />

Meinung sich regen will. Die Parteien haben sich nicht nur rechtlich institutionell<br />

abgesichert, sondern auch ein Vorfeld der Meinungskontrolle geschaffen.<br />

Dieses wird von Parteigängern in öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen<br />

und den Medien gebildet und sucht jeden mundtot zu machen, der den<br />

universalen Machtanspruch der Parteien in Frage stellen oder gefährden könnte.<br />

Wer grundsätzliche Kritik am Alpdruck der Parteienherrschaft zu üben wagt,<br />

wird von den Schaltstellen gesellschaftlicher Kommunikation ausgesperrt. Man<br />

redet in Talk-Schauen, jenen Mitternachtsmessen der liberalen Diskursgesellschaft,<br />

betroffen über ihn, aber niemals mit ihm. Er wird ausgegrenzt,<br />

gesellschaftlich geächtet, stigmatisiert, durch den Verfassungsschutz beobachtet<br />

oder gar kriminalisiert.<br />

Die Mitwirkung der Parteien an der öffentlichen Meinungsbildung hat sich<br />

längst zu ihrer Erzeugung und Manipulation durch die allein seligmachende<br />

Verkündung des volkspädagogisch Erwünschten durch seine Medienapostel gemausert.<br />

Sogar Richard von Weizsäc??ker fragte besorgt: "Ist das so vom<br />

Grundgesetz gewollt? Der Einfluß der Parteien geht ohnehin über den politischen<br />

Willen, von dem allein die Verfassung redet, weit hinaus. Die Parteien<br />

wirken an der Bildung des gesamten gesellschaftlichen Lebens aktiv mit. Sie

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