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pdf-Version - Klaus Kunze

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Gleiche und Gleichheitsfähige zu akzeptieren. Denn warum sonst sollte in einer<br />

Demokratie die überstimmte Mehrheit bereit sein, sich dem Willen der<br />

Mehrheit freiwillig zu unterwerfen, wenn nicht deshalb, weil sie im Kern eben<br />

doch damit übereinstimmt? Wo es aber an dieser prinzipiellen Übereinstimmung<br />

fehlt, ist die Demokratie nichts anderes als eine Diktatur der jeweiligen<br />

Mehrheit; über diesen Zusammenhang wird sich jedenfalls die Minderheit<br />

niemals täuschen lassen." 305<br />

Die Chancengleichheit scheitert heute schon an den durch die Altparteien<br />

geschaffenen Strukturen der staatlichen Parteienfinanzierung. Erst am 9.4.1992<br />

rügte das BVerfG 306 die Parlamentsparteien hätten "im Vergleich zu den an der<br />

Sperrklausel gescheiterten Parteien größere Chancen, sich im Blick auf künftige<br />

Wahlen dem Wähler darzustellen und für ihre Ziele zu werben." Weil sich dies<br />

auf Mitgliederzugang und Spendenaufkommen auswirke, müsse der Gesetzgeber<br />

den nicht im Bundestag vertretenen Parteien bei der Berechnung der Staatsquote<br />

einen Ausgleich schaffen und ihren Wahlerfolg stärker gewichten als die<br />

bisherige Parteienfinanzierung.<br />

Zur Chancengleichheit für neue Parteien fehlt aber nicht nur die Gleichbehandlung<br />

bei der ohnehin fragwürdigen Staatsfinanzierung der Parteien und ihrer<br />

Wahlkämpfe. Direkt und gravierend verfassungswidrig wird gegen die<br />

Chancengleichheit verstoßen, wo die Parteien alle verfügbaren staatlichen und<br />

halbstaatlichen Mittel zur Niederhaltung aufkommender Konkurrenz mißbrauchen.<br />

Das Beispiel verschiedener rechter Parteien, wie auch immer man zu ihnen<br />

sonst stehen mag, hat gezeigt, wie neue Parteien gegen geltendes Recht in<br />

Hunderten von Fällen flächendeckend von CDU- und SPD-parteifrommen<br />

Stadtverwaltungen bewußt rechtswidrig 307 an der Nutzung öffentlicher Hallen<br />

und Versammlungsstätten gehindert und wie sie von Parteibuchbürokraten, teilweise<br />

wider besseres Wissen, als verfassungsfeindlich oder extremistisch verunglimpft<br />

und auf das übelste beschimpft werden. Einen Höhepunkt erreichten<br />

305 Braun, JuS 1994,727, 730.<br />

306 BVerfG Urteil v.9.4.1992, NJW 1992, 2545 f.<br />

307 So wies das Niedersächsische OVG (Beschluß v. 24.1.1994 -10 M 457/94-) nach Einsicht in<br />

die Akten der Stadt Salzgitter nach, daß deren Rechtsamt dem Schulverwaltungsamt gutachtlich<br />

den Nutzungsanspruch einer Partei für den Wahlkampfauftritt ihres Vorsitzenden in einer Aula<br />

bestätigt hatte. Dennoch mußte die Stadt erst gerichtlich gezwungen werden, ihre Räume der<br />

Partei zu öffnen. Während der laufenden Veranstaltung mischte sich Stadtdirektor Lohoff Zeugen<br />

zufolge unter steinewerfende Autonome, die gegen die Aula anstürmten und hohen Sachschaden<br />

anrichteten. Später verlangte er von der Partei, deren Mitglieder sich friedlich versammelt<br />

hatten, Schadensersatz für seine zerbrochenen Fensterscheiben.

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