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pdf-Version - Klaus Kunze

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Repräsentative Demokratie erfordert ein hohes Maß an Identifikation des<br />

Bürgers mit seinen Vertretern. Heute hat die Öffentlichkeit ein sehr feines Gespür<br />

dafür entwic??kelt, daß die Parteienvertreter tatsächlich nur noch<br />

Parteieninteressen repräsentieren, und das hat in Deutschland traditionell einen<br />

unangenehmen, anrüchigen Beigeschmack. Erfolg oder Scheitern der repräsentativen<br />

Demokratie werden in den nächsten Jahren davon abhängen, ob es<br />

gelingt, durch Direktwahl verantwortungsbewußter, gemeinwohlorientierter<br />

und unabhängiger Kandidaten dem Bürger und Wähler wieder das Bewußtsein<br />

zu vermitteln, daß da oben für ihn Politik gemacht und das Gemeinwohl<br />

vertreten wird. Was die Politik in den Augen der Mehrheit zu einem so schmutzigen<br />

Geschäft macht, ist nämlich der berechtigte Eindruck, daß hinter den demokratischen<br />

Kulissen nichts als eigensüchtige Interessenvertretung getrieben<br />

wird. Nur durch klare institutionelle Abgrenzungen auf allen Ebenen ist eine<br />

Änderung möglich: Es muß nachvollziehbar und transparent werden, wo das<br />

Gemeinwohl vertreten wird. Dann wird auch die Vertretung von Sonderinteressen,<br />

zur rechten Zeit und am rechten Ort, in den Augen der Bürger ihre innere<br />

Legitimität wiedergewinnen.<br />

DAS PARLAMENT - EINE GESELLSCHAFT GIBT SICH<br />

GESETZE<br />

Eine ursprüngliche Aufgabe der in Deutschland aus Landständen hervorgegangenen<br />

Parlamente war die Repräsentation der gesellschaftlichen Gruppen<br />

gegenüber dem Monarchen, in dessen Person sich die legitimen Interessen des<br />

Ganzen verkörperten. Mit dem allmählichen Zurückweichen des Gedankens<br />

monarchischer Legitimität ging im Laufe des 19. Jahrhunderts zunehmend die<br />

gesetzgeberische Aufgabe auf die Parlamente über. Montesquieus Lehre von<br />

der Gewaltenteilung eignete sich hervorragend dazu, der Allgewalt des Absolutismus<br />

Scheibchen für Scheibchen an Macht abzuringen: Erst die gesetzgebende,<br />

später die richterliche und, in Deutschland seit 1918, die regierende<br />

Gewalt, bis die ursprüngliche prinzipielle Allzuständigkeit der Monarchen<br />

durch eine ebensolche des Parlaments ersetzt war. 618 Diese Allgewalt muß ge-<br />

618 Ebenso die Entwicklung in England, wo sich die Abgeordneten 1642-1649 gegen die königliche<br />

Prärogativgewalt wandten, mehr und mehr von ihr an sich rissen, bis schließlich der Monarch<br />

selbst unter die Vorherrschaft des Parlaments geriet. Vgl. Ziemske, ZRP 1993, 370, nach

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