pdf-Version - Klaus Kunze
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kommen, das Bevorzugungsmodell und die Minderheitenförderung wieder<br />
abzuschaffen, regelt Art.32/2 vorsichtshalber: "Verfassungsänderungen, die den<br />
in Art.2 dieser Verfassung niedergelegten Grundsätzen widersprechen, sind<br />
unzulässig."<br />
Der Staat als Instrument der Gesellschaftsveränderung<br />
Die nötige Zurückdrängung des Gesellschaftlich-Parteilichen aus dem<br />
Staatswesen kann ein Verfassungskonzept nicht leisten, das ein ideologisches<br />
Modell der Gesellschaftslenkung zur Pflicht des Staates und "aller Träger der<br />
öffentlichen Verwaltung" macht. Der Staat kann als Instrument weltanschaulicher<br />
Gesellschaftsveränderung nur benutzt werden, wenn er von der lenkenden<br />
Partei umfassend kontrolliert wird und mit ihr eine symbiotische Verbindung<br />
eingeht. Schon für Karl Marx war der Staat stets und ausschließlich das Werkzeug<br />
der herrschenden Klasse. Diese Verbindung kann auf der personalen<br />
Ebene nur eine solche Personalunion von Parteifunktionären und Staatsdienern<br />
sein, wie sie auch im liberalen Postenverteilungskartell der CDUSPDFDP gegenwärtig<br />
ist. Das hat die Linke schon seit über 20 Jahren erkannt. Sie hat<br />
konsequenterweise die Strategie entwic??kelt, das System der wechselseitigen<br />
Durchdringung von Parteien und Staat nicht abzuschaffen, sondern in einem<br />
langen Marsch durch die Institutionen von innen zu erobern. Die einzige von<br />
linker Seite aktuelle "Lösung" unserer Probleme soll also darin bestehen, daß<br />
das Bonner Politestablishment, beschäftigt vor allem mit seinem eigenen<br />
Machterhalt, zurückgedrängt oder abgelöst werden soll durch hochideologisierte<br />
rotgrüne Kader. Daß deren "Vertretung des Gemeinwohls" besonders<br />
in der Bevorzugung von Minderheiten bestehen, also gerade nicht dem Wohle<br />
aller dienen würde, macht der niedersächsische Verfassungsentwurf rechtzeitig<br />
deutlich. Ihnen sind Minderheiten vor allem dann willkommen, wenn sie in<br />
deren Namen eine Moral zur Geltung bringen können, deren Vollstrecker allein<br />
sie sind.<br />
Der radikal egalitäre Ansatz zum Umbau der Gesellschaft soll auch in<br />
Staatszielbestimmungen zum Ausdruck kommen, deren Einfügung in die Verfassungen<br />
von linker Seite seit Jahren gefordert wird. Daß der Staat für eine gesunde<br />
Umwelt und die Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen eintreten soll,<br />
hält sich noch im Rahmen des gegenwärtigen Verfassungsverständnisses. Wenn<br />
darüber hinaus aber gefordert wird, der Staat solle von Rechts wegen auf Gewährleistung<br />
von Wohnraum, Arbeit oder einen Kindergartenplatz verpflichtet<br />
werden, müßte er dafür zunächst einmal über die Wohnungen, die Arbeits- und