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pdf-Version - Klaus Kunze

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kommen, das Bevorzugungsmodell und die Minderheitenförderung wieder<br />

abzuschaffen, regelt Art.32/2 vorsichtshalber: "Verfassungsänderungen, die den<br />

in Art.2 dieser Verfassung niedergelegten Grundsätzen widersprechen, sind<br />

unzulässig."<br />

Der Staat als Instrument der Gesellschaftsveränderung<br />

Die nötige Zurückdrängung des Gesellschaftlich-Parteilichen aus dem<br />

Staatswesen kann ein Verfassungskonzept nicht leisten, das ein ideologisches<br />

Modell der Gesellschaftslenkung zur Pflicht des Staates und "aller Träger der<br />

öffentlichen Verwaltung" macht. Der Staat kann als Instrument weltanschaulicher<br />

Gesellschaftsveränderung nur benutzt werden, wenn er von der lenkenden<br />

Partei umfassend kontrolliert wird und mit ihr eine symbiotische Verbindung<br />

eingeht. Schon für Karl Marx war der Staat stets und ausschließlich das Werkzeug<br />

der herrschenden Klasse. Diese Verbindung kann auf der personalen<br />

Ebene nur eine solche Personalunion von Parteifunktionären und Staatsdienern<br />

sein, wie sie auch im liberalen Postenverteilungskartell der CDUSPDFDP gegenwärtig<br />

ist. Das hat die Linke schon seit über 20 Jahren erkannt. Sie hat<br />

konsequenterweise die Strategie entwic??kelt, das System der wechselseitigen<br />

Durchdringung von Parteien und Staat nicht abzuschaffen, sondern in einem<br />

langen Marsch durch die Institutionen von innen zu erobern. Die einzige von<br />

linker Seite aktuelle "Lösung" unserer Probleme soll also darin bestehen, daß<br />

das Bonner Politestablishment, beschäftigt vor allem mit seinem eigenen<br />

Machterhalt, zurückgedrängt oder abgelöst werden soll durch hochideologisierte<br />

rotgrüne Kader. Daß deren "Vertretung des Gemeinwohls" besonders<br />

in der Bevorzugung von Minderheiten bestehen, also gerade nicht dem Wohle<br />

aller dienen würde, macht der niedersächsische Verfassungsentwurf rechtzeitig<br />

deutlich. Ihnen sind Minderheiten vor allem dann willkommen, wenn sie in<br />

deren Namen eine Moral zur Geltung bringen können, deren Vollstrecker allein<br />

sie sind.<br />

Der radikal egalitäre Ansatz zum Umbau der Gesellschaft soll auch in<br />

Staatszielbestimmungen zum Ausdruck kommen, deren Einfügung in die Verfassungen<br />

von linker Seite seit Jahren gefordert wird. Daß der Staat für eine gesunde<br />

Umwelt und die Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen eintreten soll,<br />

hält sich noch im Rahmen des gegenwärtigen Verfassungsverständnisses. Wenn<br />

darüber hinaus aber gefordert wird, der Staat solle von Rechts wegen auf Gewährleistung<br />

von Wohnraum, Arbeit oder einen Kindergartenplatz verpflichtet<br />

werden, müßte er dafür zunächst einmal über die Wohnungen, die Arbeits- und

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