28.10.2013 Aufrufe

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

___________________________________________________________<br />

Das Demokratieprinzip<br />

Aus Art.20 I GG leitet das BVerfG das Demokratieprinzip her: Der politische<br />

Willensbildungsprozeß muß sich vom Volk hin zu den Staatsorganen<br />

vollziehen und nicht umgekehrt. Den Staatsorganen ist grundsätzlich jede Einflußnahme<br />

auf den Prozeß des Volkswillens verwehrt. 221 Die Großparteien<br />

mißbrauchen dagegen ständig die staatlichen Finanzen und Ressourcen, beeinflussen<br />

dadurch den Volkswillen von oben nach unten und verstoßen damit gegen<br />

das Demokratieprinzip. Diesen Mißbrauch ermöglichen sie sich "legal"<br />

durch auf ihre Bedürfnisse zurechtgeschneiderte Gesetze wie die Rundfunkgesetze<br />

und das Parteiengesetz.<br />

Staatliche Parteienfinanzierung hatte das Bundesverfassungsgericht bis zum<br />

Erlaß des Urteils vom 9.4.1992 222 für unzulässig erklärt, weil sie den Parteien<br />

mit Staatsmitteln die Macht zur Beeinflussung des Volkswillens gibt. Nur als<br />

Ausnahme hatte es eine reine Wahlkampfkostenerstattung aus Steuergeldern erlaubt,<br />

denn im Wahlkampf um die Staatsorgane nähmen die Parteien eine<br />

staatliche Aufgabe wahr. 223 Die Erstattung von Kosten absurd aufwendiger<br />

Wahlkämpfe 224 im Waschmittelreklame-Stil hat aber mit den notwendigen Kosten<br />

eines angemessenen Wahlkampfs nichts mehr zu tun. Tatsächlich besteht<br />

seit Jahren faktisch der durch das Urteil des BVerfG vom 9.4.1992 sanktionierte<br />

Zustand der überwiegenden staatlichen Dauerfinanzierung professioneller<br />

Parteiapparate durch den Staat. 225 Diese ermöglicht den Staatsparteien im<br />

Zeitalter der Medien- und Stimmungsdemokratie eine umfassende und beständige<br />

Meinungskontrolle und -lenkung der Wahlbevölkerung. Die Parteien<br />

sind Dauerkunden bei demoskopischen Instituten, professionellen Werbebüros<br />

und Hochglanz-Druc??kereien.<br />

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht sogar die direkte Finanzierung<br />

der Parteien auf Staatskosten für zulässig erklärt. 226 Der Bundestag hatte daraufhin<br />

nichts Eiligeres zu tun, als sich 1993 ein renoviertes Parteiengesetz<br />

zuzulegen. "Erst mal einsacken" betitelte der SPIEGEL süffisant den jüngsten<br />

221 BVerfG E 20, 56 (99) = NJW 1966,1499 (1503).<br />

222 BVerfG U.v. 9.4.92, NJW 1992, S.2545 ff.<br />

223 BVerfG E 20, 56 (102, 113).<br />

224 Ellwein-Hesse, S.195.<br />

225 Vierhaus S.468 f., 469 mit weiteren Nachweisen.<br />

226 BVerfG Urteil vom 9.4.1992, NJW 1992,2545 ff.<br />

59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!