28.10.2013 Aufrufe

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

168<br />

___________________________________________________________<br />

Es sind also der Parlamentsabsolutismus sowie die "blinden Flec??ke" der<br />

Verfassung gegen die nicht vorgesehene Macht des Parteienstaates mittels Verfassungsergänzungen<br />

zu beseitigen, und es darf gehofft werden, daß die Machtträger<br />

des bisherigen Systems mit den sie stabilisierenden Regelmechanismen<br />

mittelfristig werden weichen müssen. Ihre "Stabilität heißt doch mittlerweile<br />

nichts anderes mehr als Festgezurrtheit. Dieser Parteienstaat muß aufgebrochen<br />

werden." 552<br />

DAS SUBJEKT DER VERÄNDERUNG<br />

Vier Akteure eines Systemwechsels sind denkmöglich: Das System könnte<br />

von den nach dem Grundgesetz vorgesehenen verfassungsmäßigen Gremien geändert<br />

werden, soweit die Ewigkeitsklauseln der Art. 79, und 20 GG es zulassen.<br />

Zweitens könnte das Volk von seiner verfassunggebenden Gewalt Gebrauch<br />

machen und sich in freier, demokratischer Selbstbestimmung gemäß<br />

Art.146 GG eine neue Verfassung geben. Drittens könnte eine gesellschaftliche<br />

oder staatliche Machtgruppe putschen und eine andere Verfassung erlassen.<br />

Viertens könnte eine bisher an der gesellschaftlichen und staatlichen Macht<br />

nicht beteiligte Gruppe eine Revolution machen und ein anderes System installieren.<br />

Letztlich könnten mehrere dieser vier möglichen Akteure gemeinsam<br />

eine schleichende Systemänderung bewirken.<br />

Die Bonner "politische Klasse"<br />

Einen bewußten und freiwilligen Systemwechsel dürfen wir von keinem der<br />

gegenwärtigen Machtträger erwarten. Niemand wird sich selbst entmachten.<br />

Die für Verfassungsänderungen zuständigen Staatsorgane wie Bundestag und<br />

Bundesrat sind von Vertretern der Partei- und Sonderinteressen vereinnahmt,<br />

die jeden Änderungsvorschlag sofort als für ihren Machterhalt feindlichen Akt<br />

durchschauen werden. Da sie überdies die medienöffentliche Meinung gut im<br />

552 W. Hennis, zit. nach Kleine-Brockhoff/Kurbjuweit, DIE ZEIT 21.1.1994, S.9.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!