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pdf-Version - Klaus Kunze

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verwoben haben, steht der Bürger statt einem gerechten, weil äquidistanten<br />

Staat stets einer Parteiobrigkeit gegenüber. Die Parteipolitisierung der Staatsverwaltung<br />

läßt ihm immer geringere Möglichkeiten einer privaten, unpolitischen<br />

Existenz, die Mäßigung der Einflußnahme des Staats aufgrund seiner<br />

Neutralität entfällt und mit ihr eine wesentliche Voraussetzung bürgerlicher<br />

Freiheit. 260 Freiheit vom Staate gibt es im Parteienstaat nur für diejenigen, die<br />

sich selbst des Staates bemächtigt und ihren Zwecken dienstbar gemacht haben.<br />

So führen die Durchdringung und das Zurückdrängen staatlicher und damit<br />

unparteiischer, gesellschaftlich neutraler Macht durch Partei- und Verbändestrukturen<br />

tendenziell zur Auflösung des Staates, ja zum totalitären Parteienstaat.<br />

261 "Die Bonner Republik, immer auf der Jagd nach totalitären Phänomenen,<br />

ist in ihrer letzten Phase selbst totalitär geworden." 262<br />

"Die andere Seite aber, die an und für sich staatsfreudig eingestellt ist, wird<br />

wegen ihrer Abneigung gegen die heutige Parteiendemokratie verfolgt. Die wenigen<br />

Bejaher von Staat und Republik geraten so ins Hintertreffen und bilden<br />

eine mißachtete Minderheit. Wer aber den heutigen Zustand von Gesellschaft<br />

und Staat nicht als der Weisheit letzten Schluß ansieht, wird von den [...]<br />

Machthabern erbittert bekämpft. Nach links Libertinage, nach rechts die<br />

Peitsche: das ist die 'Autorität' der modernen deutschen Demokratie. Der zu<br />

Unrecht geschmähte Metternich [...] würde vor Neid erblassen, beobachtete er<br />

die verfeinerten Methoden, mit denen der Liberalismus in seine Spuren tritt." 263<br />

Einen skurrilen Höhepunkt erreicht die Tendenz zum totalen Parteienstaat,<br />

wenn seine Staatsparteien mit dem Ruf "Der Staat sind wir!" jedes Konkurrieren<br />

mit ihrem Herrschaftsanspruch als "staatsfeindlich" zu stigmatisieren suchen.<br />

Nur eine unausgesprochene Selbsteinschätzung als Staatsparteien ermöglicht<br />

es, jeden Angriff einer Konkurrenzpartei auf ihr Machtmonopol juristisch<br />

wie propagandistisch als Angriff auf Staat und Verfassung umzudeuten.<br />

So pflegten parteiangehörige "Verfassungsschützer" in jenen verwaltungsgerichtlichen<br />

Verfahren einer Partei im Jahre 1993 gegen ihre nachrichtendienstliche<br />

Beobachtung regelmäßig der Opposition als Beweis für ihre angebliche<br />

Verfassungsfeindlichkeit anzukreiden, daß diese "die demokratischen Parteien"<br />

260 Böckenförde, Die verfassungstheoretische Unterscheidung S.25, 31, 44; Hesse, DöV 1975,<br />

S.439.<br />

261 Zur totalitären Tendenz Konrad, Hesse S.438.<br />

262 Sander, Bonn totalitär, Staatsbriefe 4/1994, S.1.<br />

263 E.J. Jung, Die Herrschaft der Minderwertigen, S.268.<br />

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