28.10.2013 Aufrufe

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

192<br />

___________________________________________________________<br />

steht." 594 Machtgleichgewichte verhindern ihrer Natur nach die eindeutige<br />

Entscheidung zwischen zwei antagonistischen Prinzipien. Das hier<br />

eingeforderte Gleichgewicht zwischen den repräsentierten Interessen des<br />

Ganzen und denen seiner Teile ist aber notwendig, wenn ein Absolutismus der<br />

einen oder anderen Seite vermieden werden soll. Entgegen Carl Schmitt ist es<br />

also kein "Mangel" dieser "rechtsstaatlichen Idee", daß sie "die letzte, unabwendbare,<br />

politische Entscheidung und Konsequenz der politischen Formprinzipien<br />

umgehen will." 595<br />

Wenn man schon von der Vertretbarkeit von Interessen ausgeht, dann muß<br />

man auch konsequent sein und mit dem Repräsentationsgedanken ernst machen.<br />

Es genügt dann eben nicht, die Interessen derjenigen in einem Parlament zu<br />

bündeln, die sich aufgrund ihres Lebensalters und ihrer Kraft überhaupt organisieren<br />

können. Nur bestimmte Eliten können die gegebenen Beteiligungsmöglichkeiten<br />

ausschöpfen und dabei ihre Interessen artikulieren. 596 Aus verbandssoziologischen<br />

Gründen lassen sich vor allem ganz allgemeine Interessen und<br />

die Interessen von Randgruppen ohne Macht zur Konfliktsaustragung nicht organisieren;<br />

597 und was nicht organisiert ist, bleibt nach dem rein liberalen<br />

Modell weitgehend ungeschützt. Sind Partikularinteressen regelmäßig stärker<br />

organisiert, stellt von Arnim weiter mit Olsonscher Logik fest, bleibt der Appell<br />

zum Allgemeininteresse auf der Strecke.<br />

Daß es ein Gemeinwohl überhaupt gibt, kann schlechterdings nicht ohne<br />

Widerspruch zu seinen eigenen Prämissen bestreiten, wer Interessen überhaupt<br />

für vertretbar hält. Merkwürdigerweise pflegen aber dieselben Autoren die<br />

Existenz des Gemeinwohls aller Bürger eines Staates oder aller Angehörigen<br />

eines Volkes als ideologisches Kunstprodukt oder Gedankenfiktion zu<br />

bezeichnen, die überhaupt keine Probleme mit der Annahme eines<br />

gemeinsamen Wohls aller ÖTV-Mitglieder oder aller Proletarier oder aller<br />

Frauen haben. Daß es ein auf ein politisches Gemeinwesen zu beziehendes<br />

gemeinsamen Wohl grundsätzlich geben kann, wie auch immer es konkret zu<br />

bestimmen sein mag, ist nur zu bestreiten, wenn man generell die Möglichkeit<br />

des gleichen Interesses zweier Menschen abstreitet. Dieses gemeinsame Wohl<br />

kann vertreten werden, wenn überhaupt irgendein gemeinsames Interesse<br />

594 Carl Schmitt, Verfassungslehre, S.304 nach R.Redslob, Die parlamentarische Regierung in<br />

ihrer wahren und in ihrer unechten Form, 1918.<br />

595 Carl Schmitt, Verfassungslehre, S.305.<br />

596 Böckenförde, Demokratie und Repräsentation, S.10.<br />

597 Arnim, Wenn der Staat versagt, FAZ 13.7.1993.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!