28.10.2013 Aufrufe

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

34<br />

___________________________________________________________<br />

nicht mehr funktionieren. Seine Grundidee kann heute nur sinngemäß auf die<br />

heutigen Machtfaktoren der Gesellschaft angewandt werden.<br />

Der gedankliche Kern der Trennung von Befugnissen und der Aufteilung<br />

der Macht drückt sich in Inkompatibilitäten aus, das heißt dem Verbot, nach<br />

dem ein und dieselbe Person oder Personengruppe nicht gleichzeitig zwei verschiedene<br />

Gewalten innehaben oder an ihnen teilhaben darf. Das entspricht der<br />

Idee nach der heute gängigen Staats- und Verfassungslehre, ist im Grundgesetz<br />

aber nur in bezug auf einzelne Personen verwirklicht. So ist bekannt, daß es<br />

gesetzliche Verbote der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu mehreren Gewalten<br />

gibt.<br />

Montesquieu hatte das Verbot aber ausdrücklich weiter als heute gefaßt und<br />

auch mit der Freiheit für unvereinbar erklärt, wenn verschiedene Einzelpersonen<br />

aus "derselben Beamtenschaft" mehrere Gewalten inne hätten. Mit Bedacht<br />

hatte er jede der Staatsfunktionen einer bestimmten, in sich als weitgehend<br />

homogen vorgestellten gesellschaftlichen Gruppe zugeordnet, beispielsweise<br />

die Gesetzgebung derjenigen Kammer, die aus dem Bürgertum hervorgegangen<br />

war und einer anderen aus dem Adel. Keiner dieser Gruppen gehörte der König<br />

als Haupt der Exekutive persönlich an. Montesquieu hätte sich nicht einfallen<br />

lassen, Personen aus ein und derselben Gruppe, etwa dem Adel, gleichzeitig die<br />

Exekutive und die Mitwirkung an der Gesetzgebung anzuvertrauen. Er betont<br />

mehrfach, daß nicht nur eine Einzelperson keinesfalls Einfluß auf mehr als eine<br />

Staatsgewalt gleichzeitig haben darf, sondern daß auch ein und dieselbe Personengruppe<br />

nicht mehrere Staatsbefugnisse besetzen dürfe: "Alles wäre verloren,<br />

wenn ein und derselbe Mann bzw. die gleiche Körperschaft entweder der<br />

Mächtigen oder der Adligen oder des Volkes alle drei Machtvorkommen ausübte".<br />

Als negatives Beispiel schildert Montesquieu die Situation in den italienischen<br />

Republiken seiner Zeit: "Die gleiche Beamtenschaft hat als Ausführer der<br />

Gesetze alle die Befugnisse, die sie sich als Gesetzgeber selbst verliehen hat.<br />

Sie vermag den Staat durch ihren Willen zu verheeren. Da sie auch noch die<br />

richterliche Gewalt innehat, vermag sie jeden Bürger durch ihre Sonderbeschlüsse<br />

zugrundezurichten. Alle Befugnisse bilden hier eine einzige. Obwohl<br />

hier keine äußere Pracht einen despotischen Herrscher verrät, bekommt man ihn<br />

auf Schritt und Tritt zu spüren." 141 "Der Despotismus der modernen<br />

Demokratie hat einen anderen Charakter, er ist viel weitergehender und sanfter<br />

141 Montesquieu, S.213.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!