pdf-Version - Klaus Kunze
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ler die Bemerkung fallen, dieser mißbrauche kleine Mädchen. Der Ruf ist hin,<br />
doch gerichtlichen Schutz geben die Gesetze des Parteienstaates gegen solche<br />
Rufschädigungen nicht. 278<br />
Der Verfassungsschutz wird als Verunglimpfungsinstrument durchaus bewußt<br />
und zielgerichtet eingesetzt. Gelangt eine neue Gruppierung zu gewisser<br />
Bedeutung, weil die Medien ihr eine gewisse Bekanntheit ermöglicht haben,<br />
fährt der Schreck den Etablierten mächtig in die Glieder. Der Parteienstaat zeigt<br />
dann seine Folterwerkzeuge vor, deren erstes das Gespenst des Verfassungsschutzes<br />
ist: Da gibt es den früheren bayerischen FDP-Vorsitzenden Brunner,<br />
einen jahrelang gestandenen Demokraten, eine Stütze des Systems. Leider war<br />
ihm in Brüssel bei seiner segensreichen Tätigkeit für Deutschland aufgefallen,<br />
daß die Veranstaltung Brüssel vielleicht in Gänze gar nicht segensreich für<br />
Deutschland werden könnte. Er klagte in Karlsruhe, bekanntlich formell<br />
erfolglos, gegen den EG-Vertrag und trat aus der FDP aus. Jetzt schmückt seine<br />
kleine aber feine Partei Bund Freier Bürger als jüngste Blume die bunte Wiese<br />
der Parteineugründungen. Nein, so Brunner, eine Rechtspartei sei sie nicht. Betont<br />
marktwirtschaftlich, ja liberal-konservativ sei man eingestellt. Für die<br />
Gründungsversammlung am 23.1.1994 wolle er als stellvertretende Vorsitzende<br />
mehrere bundesweit bekannten Professoren und ähnlich integer-illustre<br />
Persönlichkeiten vorschlagen. Also alles klar für das junge Parteischiff? Nein,<br />
der gute Brunner weiß nicht, wie das heutzutage zugeht gegenüber Neuankömmlingen<br />
und Konkurrenzparteien: Da hatte der thüringische Innenminister<br />
Schuster (CDU) nichts eiligeres zu tun, als in der Thüringischen Landeszeitung<br />
perfide zu behaupten, die geplante Partei sei "weitaus gefährlicher als bereits<br />
verankerte Gruppierungen wie die Republikaner und die NPD". Er werde die<br />
Gründungsversammlung beobachten lassen, könne die Parteigründung aber nur<br />
verhindern, "wenn in Weimar konkrjet verfassungswidrige Ziele formuliert<br />
werden." Armer Brunner! Er weiß noch nicht, daß im Parteienstaat die Macht<br />
hat, wer verbindlich bestimmt, wie die Verfassung auszulegen ist, wo man ihre<br />
Feinde findet und wer diese medienwirksam stigmatisieren kann. Diese Feinde<br />
sind immer die anderen, zumal, wenn sie als Konkurrenz um die Pfründen gefährlich<br />
werden. Der Ausspruch des CDU-Ministers ist an unterschwelliger<br />
Bösartigkeit und verleumderischer Unterstellung kaum zu überbieten, aber er<br />
wird seinen Zweck erfüllen. Niemand wird fragen, was Brunner wirklich will.<br />
278 Gegen Wertungen wie "radikal" oder "extremistisch" als solche kann nach Rechtsprechung<br />
des BVerfG (E 39,360; 40,287) nicht mit Erfolg vorgegangen werden.