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pdf-Version - Klaus Kunze

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ler die Bemerkung fallen, dieser mißbrauche kleine Mädchen. Der Ruf ist hin,<br />

doch gerichtlichen Schutz geben die Gesetze des Parteienstaates gegen solche<br />

Rufschädigungen nicht. 278<br />

Der Verfassungsschutz wird als Verunglimpfungsinstrument durchaus bewußt<br />

und zielgerichtet eingesetzt. Gelangt eine neue Gruppierung zu gewisser<br />

Bedeutung, weil die Medien ihr eine gewisse Bekanntheit ermöglicht haben,<br />

fährt der Schreck den Etablierten mächtig in die Glieder. Der Parteienstaat zeigt<br />

dann seine Folterwerkzeuge vor, deren erstes das Gespenst des Verfassungsschutzes<br />

ist: Da gibt es den früheren bayerischen FDP-Vorsitzenden Brunner,<br />

einen jahrelang gestandenen Demokraten, eine Stütze des Systems. Leider war<br />

ihm in Brüssel bei seiner segensreichen Tätigkeit für Deutschland aufgefallen,<br />

daß die Veranstaltung Brüssel vielleicht in Gänze gar nicht segensreich für<br />

Deutschland werden könnte. Er klagte in Karlsruhe, bekanntlich formell<br />

erfolglos, gegen den EG-Vertrag und trat aus der FDP aus. Jetzt schmückt seine<br />

kleine aber feine Partei Bund Freier Bürger als jüngste Blume die bunte Wiese<br />

der Parteineugründungen. Nein, so Brunner, eine Rechtspartei sei sie nicht. Betont<br />

marktwirtschaftlich, ja liberal-konservativ sei man eingestellt. Für die<br />

Gründungsversammlung am 23.1.1994 wolle er als stellvertretende Vorsitzende<br />

mehrere bundesweit bekannten Professoren und ähnlich integer-illustre<br />

Persönlichkeiten vorschlagen. Also alles klar für das junge Parteischiff? Nein,<br />

der gute Brunner weiß nicht, wie das heutzutage zugeht gegenüber Neuankömmlingen<br />

und Konkurrenzparteien: Da hatte der thüringische Innenminister<br />

Schuster (CDU) nichts eiligeres zu tun, als in der Thüringischen Landeszeitung<br />

perfide zu behaupten, die geplante Partei sei "weitaus gefährlicher als bereits<br />

verankerte Gruppierungen wie die Republikaner und die NPD". Er werde die<br />

Gründungsversammlung beobachten lassen, könne die Parteigründung aber nur<br />

verhindern, "wenn in Weimar konkrjet verfassungswidrige Ziele formuliert<br />

werden." Armer Brunner! Er weiß noch nicht, daß im Parteienstaat die Macht<br />

hat, wer verbindlich bestimmt, wie die Verfassung auszulegen ist, wo man ihre<br />

Feinde findet und wer diese medienwirksam stigmatisieren kann. Diese Feinde<br />

sind immer die anderen, zumal, wenn sie als Konkurrenz um die Pfründen gefährlich<br />

werden. Der Ausspruch des CDU-Ministers ist an unterschwelliger<br />

Bösartigkeit und verleumderischer Unterstellung kaum zu überbieten, aber er<br />

wird seinen Zweck erfüllen. Niemand wird fragen, was Brunner wirklich will.<br />

278 Gegen Wertungen wie "radikal" oder "extremistisch" als solche kann nach Rechtsprechung<br />

des BVerfG (E 39,360; 40,287) nicht mit Erfolg vorgegangen werden.

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