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pdf-Version - Klaus Kunze

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zum Beispiel nicht zum Staatsdienst zugelassen wurde. Erst das Bundesverfassungsschutzgesetzes<br />

vom 20.12.1990 schuf ein Mindestmaß an Rechtssicherheit.<br />

Objekt der Beobachtung waren dabei immer nur die "anderen": Obwohl<br />

die Bundestagsparteien seit Jahren am laufenden Band Gesetze produzieren, die<br />

das Bundesverfassungsgericht wegen ihrer Unvereinbarkeit mit Verfassungsnormen<br />

wieder aufhebt, betrachten sie sich als allein legitime Hüter der Verfassung.<br />

Die GRÜNEN wurden bespitzelt, solange sie "draußen" waren. Nach<br />

ihrem Einzug in Parlamente bildete man dann Koalitionen mit ihnen.<br />

Der Verfassungsschutz gibt den jeweiligen Regierungsparteien ein scheinbar<br />

legales Mittel, demokratische Konkurrenzparteien mit nachrichtendienstlichen<br />

Mitteln auszuspähen. Praktischer Erfahrung nach haben Verwaltungsrichter in<br />

den seltensten Fällen den Mut, eine offenkundig gesetzwidrige Einschleusung<br />

von V-Leuten des Verfassungsschutzes und ähnliche Methoden zu unterbinden.<br />

276 Diese V-Leute operieren in einer Grauzone, in der selten klar wird, ob<br />

sie nur beobachten oder ob sie die "Vorfälle" selbst provozieren, die der beobachteten<br />

Organisation später vorgeworfen werden. Am 31.5.94 trat der der<br />

Bundesorganisationsleiter der Republikaner Udo Bösch "nach rund<br />

zweijähriger aufmerksamer Beobachtung", wie er selbst formulierte, aus seiner<br />

Partei aus und trat sofort vor die zufrieden schnurrenden Fernsehkameras. Und<br />

im Juni 1994 gab der SPD-Innenminister in NRW zu, daß sein Verfassungsschutz-Informant<br />

Bernd Schmitt in Solingen Leiter der Kampfsportschule<br />

war, aus der die Täter des dortigen Brandanschlags auf Türken am 29.5.93 hervorgegangen<br />

waren.<br />

Viel wichtiger als die nachrichtendienstliche Beobachtung selbst ist den Regierenden<br />

im Zeitalter der symbolischen Politik aber, die Opposition quasi amtlich<br />

als Staatsfeinde stigmatisieren zu können. Die Strategie der Stigmatisierung<br />

wird in internen Papieren des Konrad-Adenauer-Hauses immer wieder<br />

betont und anempfohlen. 277 Da schwingt dann rechtzeitig vor Wahlen ein<br />

Partei-Generalsekretär wie Geißler den Taktstock gegen die Opposition, und<br />

der Chor der parteiangehörigen Verfassungsschutzpräsidenten und Fernsehmoderatoren<br />

stimmt betroffen und besorgt ein: Diese oder jene Partei stehe im<br />

Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit. Das hat in unserer Mediendemokratie<br />

etwa die Wirkung, als ließe ein Showmaster über einen prominenten Schauspie-<br />

276 Vgl. eingehend <strong>Kunze</strong>, Die Verfassungsschutzprozesse, S.77-111.<br />

277 Z.B. "Überlegungen zur Strategie der CDU gegenüber den REP", April 1989, Hrg. Grundsatz-<br />

und Planungsabteilung, S.2: "Daher scheinen mir die nachstehenden Methoden der<br />

'Stigmatisierung der REP erfolgreicher zu sein."<br />

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