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pdf-Version - Klaus Kunze

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das Fraktionsgesetz. Wie beim Pegelstand eines Systems kommunizierender<br />

Röhren legen sie hier zu, was sie sich dort an Zuwächsen verkneifen müssen.<br />

Wo offen von Parteien gedruckte Wahlreklame nicht mehr verfängt, tarnen<br />

die Parteien, wenn sie gerade an der Regierung sind, ihre Werbung gern als<br />

"staatliche Öffentlichkeitsarbeit." Wir finden die Reklame für ihre Positionen<br />

dann unter "Der Minister für xyz informiert" oder ähnlich neutral klingenden<br />

Namen im Briefkasten. Die in solcher quasi amtlicher Form versteckte Parteiarbeit<br />

besitzt einen scheinbaren Bonus an Objektivität und Glaubwürdigkeit. 229<br />

Dies hatte bis zum Urteil vom 9.4.1992 auch das Bundesverfassungsgericht als<br />

propagandistisches Mittel der jeweiligen Regierung zur Machterhaltung durchschaut.<br />

Es wollte verhindern, daß Parteipropaganda im Regierungsgewand die<br />

Mechanismen demokratischer Willensbildung außer Kraft setzt und einen<br />

Machtwechsel verhindert: "Die Öffentlichkeitsarbeit darf nicht durch Einsatz<br />

öffentlicher Mittel den Mehrheitsparteien zu Hilfe kommen oder die Oppositionsparteien<br />

bekämpfen. Dies wäre mit den Grundsätzen eines freien und offenen<br />

Prozesse der Meinungs- und Willensbildung des Volkes und der Gleichberechtigung<br />

der politischen Parteien nicht vereinbar." 230 Tatsächlich ist die<br />

Staatsfinanzierung heute der Hauptfaktor ihres Machterhalts. Da die 5%-<strong>Klaus</strong>el<br />

ihren Dienst nur noch ungenügend leistet, soll die kraß ungleiche Ausstattung<br />

mit Finanzmitteln das erwünschte Ergebnis bringen. 231<br />

Spätestens hier muß der Medienbereich ins Blickfeld rücken. Er bildet als<br />

Instrument der Herrschaftstechnik einen Eckpfeiler der Parteienmacht. Schon<br />

quantitativ stellt er alle Möglichkeiten weit in den Schatten, durch gedruckte<br />

Wurfsendungen Parteireklame zu machen. Einen "gewaltigen Hebel zur Eroberung,<br />

Wahrung und Kräftigung der Herrschaft über die Massen" nannte Michels<br />

bereits 1911 die Presse, 232 als das noch suggestivere Fernsehen und die<br />

Kunst ideologischer Agitation noch nicht einmal erfunden waren. "Die Verfassung<br />

und der Gesetzgeber haben" die Medien "im Interesse der Durchschaubarkeit<br />

staatlicher Machtausübung mit nahezu unbegrenzten Rechten<br />

ausgestattet." 233 Nach Untersuchungen leiten 30% der Wahlberechtigten ihre<br />

politische Meinung direkt aus dem Fernsehen ab. "Eine kontinuierliche Beeinflussung<br />

der politischen Meinungsbildung über Jahre hinweg kann die<br />

229 Kutscha/Engelbert, NJW 1993, 1233 (1235).<br />

230 BVerfG E 44, 125 (150) = NJW 1977,751.<br />

231 Schrenck-Notzing, Interview in: Junge Freiheit 12/1993, S.3.<br />

232 Michels, Soziologie, S.125.<br />

233 Walter Schmitt Glaeser, Wem nützt das? FAZ 24.5.94.<br />

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