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pdf-Version - Klaus Kunze

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weniger verdienen als einer der untergeordneten Manager dieser AG. Die Freistellung<br />

von Partikularbindungen darf aber nicht in die Beliebigkeit des nackten<br />

Willens des Amtsträgers führen. Zum Begriff des Amtes gehört vielmehr die<br />

Fremdnützigkeit, also die Ausrichtung auf Aufgaben und Verantwortlichkeiten,<br />

die von den eigenen Interessen unterschieden sind. 605 Mit der Forderung nach<br />

dieser inneren Ausrichtung stoßen wir an die Grenzen dessen, was von Rechts<br />

und Verfassungs wegen herbeigeführt werden kann. Wir gelangen in den primär<br />

menschlichen Bereich mit seinen Schwächen, aber auch der Möglichkeit<br />

menschlicher Größe. Wir können hier, wie bei jeder Wahl und Vertretung der<br />

Gewählten, nur mit der Mehrheit der Wähler hoffen, daß sich im Einzelfall das<br />

alte Behördensprichwort einlösen möge: Wem der Herr ein Amt gibt, dem gibt<br />

er auch den Verstand; und wir ergänzen: auch das nötige Amtsethos als Primärtugend.<br />

Tatsächlich ist die Geschichte reich an Beispielen, daß derselbe Mensch, der<br />

unter den einen Gesetzen der einen Sache und ihren Zwängen unterworfen war,<br />

unter anderen Gesetzen und damit befreit für eine andere Sache mit ganzer<br />

Kraft eintrat. So machte Heinrich II. von England seinen Gefolgsmann Thomas<br />

Becket (1118-1170) in der Hoffnung zum Erzbischof von Canterbury, dieser<br />

werde dort des Königs Macht vertreten und so die Kirche lähmen. Kaum hatte<br />

dieser den Bischofsstuhl erklommen, wandelte er sich vom hörigen Saulus des<br />

Königs zum Paulus und unerbittlichen Verfechter kirchlicher Rechte und päpstlicher<br />

Politik. Wir entsinnen uns auch des Wortes von Hans Herbert von Arnim<br />

von den vielen Politikern, die heute nur die Wahl haben, im Rahmen des<br />

Systems nach dessen interessenegoistischer Partikularlogik zu handeln oder<br />

zum tragischen Helden zu werden. Es gibt noch viele mutige Menschen in unserem<br />

Lande, die es bis heute vorziehen, lieber tragische Helden zu sein als sich<br />

dem System des puren Eigennutzes zu unterwerfen; Menschen, die es hübscher<br />

finden, für eine gute Sache unterzugehen als mit einer schlechten zu gedeihen.<br />

Ihre Stunde wird kommen.<br />

Alle Überlegungen zur notwendigen Freiheit des Staatsoberhauptes von parteilichen<br />

Bindungen gelten auch für alle ihm nachgeordneten oder föderal nebengeordneten<br />

Behörden. Niemand kann gleichzeitig zwei Herren dienen: dem<br />

Staat und einer Partei. 606 Art.130 der Weimarer Reichsverfassung hatte das<br />

605 Böckenförde, Demokratie und Repräsentation, S.21; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht, § 73 I,<br />

S.28-32.<br />

606 Pufendorf, De officio hominis 2.Buch, Kap.18, § 7.

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