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pdf-Version - Klaus Kunze

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Dieses System muß sich die Frage nach seiner inneren Logik gefallen lassen:<br />

Wem oder welchen Interessen gegenüber soll das Parlament eigentlich wen<br />

oder wessen Interessen "repräsentieren", wenn es kraft seiner Allzuständigkeit<br />

alle Interessen überhaupt in sich vereint? Repräsentation setzt nämlich dreierlei<br />

voraus: Einen Repräsentanten, einen Repräsentierten und einen Dritten, dem<br />

gegenüber repräsentiert wird. 543 "Die Bedeutung des dritten Faktors ist dabei<br />

nicht geringer als die der beiden erstgenannten. So verlören etwa diplomatische<br />

Vertretungen ihren Sinn, gäbe es keine fremden Regierungen mehr, denen gegenüber<br />

sie Repräsentationsaufgaben wahrzunehmen hätten. Geschäftsführer<br />

von Gesellschaften wären überflüssig, träte das Unternehmen nicht in Außenbeziehungen.<br />

Übertragen auf die parlamentarische Repräsentation, erfüllt sie<br />

ihren Sinn in der Vertretung aller im Volk vorhandenen Meinungen, solange<br />

ein tatsächlicher Dualismus zwischen Parlament und Regierung besteht." 544 Ein<br />

solcher Interessengegensatz kann nicht bestehen, wenn die Regierung<br />

funktional ein Parlamentsausschuß ist, zumal beide Staatsorgane ohnehin unter<br />

den Bedingungen des Parteienstaats von einer jeweiligen Majoritätspartei oder<br />

-koalition überlagert werden.<br />

Das ist das eigentliche Spezifikum des Parlamentarismus im hier dargestellten<br />

engeren Sinne: Die absolute Parlamentsherrschaft, 545 seine prinzipielle Allzuständigkeit,<br />

die sogenannte Kompetenz-Kompetenz des Parlaments, das heißt<br />

die gesetzliche Zuständigkeit, über den Umfang der eigenen Zuständigkeit zu<br />

entscheiden. Das ursprünglich nur den Staat überwachende Parlament hatte<br />

nach Teilhabe an der Macht verlangt; und nach der Teilhabe verlangte es nach<br />

der ganzen, ungeschmälerten Macht. "Je mehr der Gegenspieler, die monarchische<br />

Repräsentation, entfiel, um so mehr entfiel auch die Repräsentation des<br />

Parlaments, und die repräsentative Körperschaft verwandelte sich in einen<br />

Ausschuß der Wählermassen." 546 Historisch war als erste den Weg der<br />

radikalen Repräsentation unter Ausschaltung des empirischen Volkes die<br />

französische Konstituante von 1789 gegangen und begründete damit "eine<br />

demokratietheoretische Tradition, die [...] sich nunmehr der Gefahr eines<br />

repräsentativen Absolutismus aussetzte." 547 Ihre heutige Allmacht läßt sich<br />

543 Wolff, Organschaft und juristische Person, S.16 ff.<br />

544 Ziemske, ZRP 1993, 369 (370).<br />

545 Zu dieser vgl. systematisch Carl Schmitt, Verfassungslehre, S.304.<br />

546 Carl Schmitt, Verfassungslehre, S.219.<br />

547 Preuß, Plebiszite, ZRP 1993, S.134, 138.

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