pdf-Version - Klaus Kunze
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nerzielung oder zur Versorgung der Öffentlichkeit mit Gütern des allgemeinen<br />
Bedarfs auf. Für die Führungsetagen solcher staatlicher Betriebe wie öffentliche<br />
Verkehrsbetriebe, Wasserversorgung usw. ist ein Parteibuchverbot ebenso notwendig,<br />
wie in gleichwertigen Positionen der hoheitlichen Staatsverwaltung.<br />
Damit die kommunalen Betriebe nicht mehr zur Versorgung altgedienter Parteifunktionäre<br />
mißbraucht werden können, muß aber noch mehr geschehen. Diese<br />
könnten ja vor ihrer Berufung mit gegenseitigem Augenzwinkern aus ihrer<br />
Partei austreten und so das Verbot umgehen. Erwin Scheuch fordert hier mit<br />
Recht, Vorstands- und Geschäftsführerpositionen von Betrieben der öffentlichen<br />
Hand müßten öffentlich ausgeschrieben werden. Die Bewerbungen seien<br />
dann von einem unabhängigen Unternehmensberater zu prüfen. 610<br />
Da ein einzelner, "unabhängiger" Unternehmensberater aber leicht unter der<br />
Hand abhängig werden könnte, wäre hier ein direkt der jeweiligen Landesregierung<br />
unterstehendes Gremium vorzuziehen. Dessen Mitglieder müßten die Eigenschaften<br />
preußischer Genauigkeit und Unbestechlichkeit mit persönlicher<br />
Unabhängigkeit von Parteieinflüssen in ihrer Person vereinigen. Dem Gremium<br />
könnten sinnvollerweise mit beratender Stimme Vertreter des Bundes der Steuerzahler<br />
oder ähnlicher gesellschaftlicher Kontrollorganisationen angehören.<br />
Da die Furcht vor öffentlicher Entlarvung ein beträchtliches Stimulans für gesetzestreues<br />
Wohlverhalten sein kann, sollten Sitzungen dieses Gremiums öffentlich<br />
sein. Letztlich muß man als Bremse für Postenprotektion an das Instrument<br />
des Strafrechts für nachgewiesene Fälle denken, wobei die erwünschte<br />
Wirkung des Strafrechts in der Abschreckung und der öffentlichen Bewußtseinsbildung<br />
liegt.<br />
Die Repräsentation als Demokratieproblem<br />
Versteht man jedes gesetzliche Regelwerk als von Menschen zur Legitimation<br />
der Herrschaft über Menschen aufgestellte allgemeine Befehle auf Grundlage<br />
einer Herrschaftsideologie, dann stellt sich eigentlich nur noch die Frage<br />
nach dem persönlichen Anknüpfungspunkt: Wer herrscht über wen in wessen<br />
Namen und wessen Interesse? Wer unter Berufung auf demokratische<br />
Prinzipien das Volk zum Dreh- und Angelpunkt dieser Überlegungen macht,<br />
kann nicht ohne Verstoß gegen seine eigenen Prämissen auf eine Repräsen-<br />
610 Scheuch, Cliquen, S.123.