pdf-Version - Klaus Kunze
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diese Angriffe am 23.9.93 im Landtag von Baden-Württemberg, als der Abgeordnete<br />
Weimer (SPD) über den Abgeordneten Wilhelm (Republikaner) in einem<br />
Zwischenruf rief: "Wieso Kollege? Das ist doch kein Mensch!" 308<br />
Die widerrechtliche Verweigerung städtischer Hallen und Lokale, die allen<br />
anderen Parteien sofort zur Verfügung stehen, bricht sich zwar ständig an der<br />
festen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die das Gebot der Chancengleichheit<br />
noch hüten. Daß aber immer erst ein einstweiliges Anordnungsverfahren<br />
angestrengt werden muß, wenn eine Partei sich ihrer Pflicht aus dem<br />
Parteiengesetz entsprechend versammeln und einen Parteitag abhalten will, ist<br />
kein Zufall. Es beweist die systematische Diskriminierung durch die Etablierten<br />
und ihre Statthalter in den Kommunen. Sie ist den höchsten Vertretern der<br />
Rechtsprechung bestens bekannt: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts,<br />
Ernst Benda, gab den ständigen offenen Rechtsbruch mit den<br />
kritischen Worten zu, entweder müßten solche Parteien verfassungsrichterlich<br />
überprüft (und gegebenenfalls verboten) werden, "oder sie sind wie jede andere<br />
Partei zu behandeln. Alle Versuche, sich um diese klare Alternative zu drücken,<br />
sind zu Recht gescheitert, wie vor allem die wiederholten Bemühungen, solche<br />
Gruppierungen vom Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für die Abhaltung<br />
von Parteitagen oder Wahlversammlungen auszuschließen. Es gibt keine<br />
rechtliche Grundlage dafür, Parteien, die man aus nur zu verständlichen Gründen<br />
nicht mag, anders als jede andere politische Gruppierung zu behandeln." 309<br />
"Im Kampf gegen rechts" aber "gelten grundsätzliche Erwägungen der<br />
Rechtskultur offenbar nichts." 310 Immer häufiger bekommt unser Rechtsstaat<br />
Aussetzer, wo es gegen "Rechte" geht. In seiner Ansprache zum Pressegespräch<br />
des Bundesverwaltungsgerichts am 17.2.94 meinte dessen Präsident Everhardt<br />
Franßen, die Flut verwaltungsrichterlicher Entscheidungen zugunsten rechter<br />
Parteien rechtfertigen zu müssen: Solange eine Partei nicht vom BVerfG verboten<br />
sei, dürfe sie nicht benachteiligt werden. "Daß dies die zuständigen Verwaltungen<br />
oder Entscheidungsgremien in der Regel wissen, darf", so Franßen,<br />
"ebenso als bekannt vorausgesetzt werden, wie der Umstand, daß sie sich<br />
manchmal scheuen, diesem Wissen entsprechend zu handeln."<br />
Nicht mit richterlicher Hilfe korrigierbar ist die Diskriminierung im Staatsfernsehen<br />
ARD und ZDF. In den parteihörigen Medien setzen sich Beschimp-<br />
308 Das stenographische Wortprotokoll des Landtags verzeichnet dies so auf Seite 14; In der von<br />
Weimer redigierten Druckfassung des Landtagsprotokolls wurde die Stelle gestrichen.<br />
309 Benda, NJW 1994,22 (23).<br />
310 Eckhard Fuhr, Die Lüge verbieten? FAZ 7.4.1994.<br />
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