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pdf-Version - Klaus Kunze

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diese Angriffe am 23.9.93 im Landtag von Baden-Württemberg, als der Abgeordnete<br />

Weimer (SPD) über den Abgeordneten Wilhelm (Republikaner) in einem<br />

Zwischenruf rief: "Wieso Kollege? Das ist doch kein Mensch!" 308<br />

Die widerrechtliche Verweigerung städtischer Hallen und Lokale, die allen<br />

anderen Parteien sofort zur Verfügung stehen, bricht sich zwar ständig an der<br />

festen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die das Gebot der Chancengleichheit<br />

noch hüten. Daß aber immer erst ein einstweiliges Anordnungsverfahren<br />

angestrengt werden muß, wenn eine Partei sich ihrer Pflicht aus dem<br />

Parteiengesetz entsprechend versammeln und einen Parteitag abhalten will, ist<br />

kein Zufall. Es beweist die systematische Diskriminierung durch die Etablierten<br />

und ihre Statthalter in den Kommunen. Sie ist den höchsten Vertretern der<br />

Rechtsprechung bestens bekannt: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts,<br />

Ernst Benda, gab den ständigen offenen Rechtsbruch mit den<br />

kritischen Worten zu, entweder müßten solche Parteien verfassungsrichterlich<br />

überprüft (und gegebenenfalls verboten) werden, "oder sie sind wie jede andere<br />

Partei zu behandeln. Alle Versuche, sich um diese klare Alternative zu drücken,<br />

sind zu Recht gescheitert, wie vor allem die wiederholten Bemühungen, solche<br />

Gruppierungen vom Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für die Abhaltung<br />

von Parteitagen oder Wahlversammlungen auszuschließen. Es gibt keine<br />

rechtliche Grundlage dafür, Parteien, die man aus nur zu verständlichen Gründen<br />

nicht mag, anders als jede andere politische Gruppierung zu behandeln." 309<br />

"Im Kampf gegen rechts" aber "gelten grundsätzliche Erwägungen der<br />

Rechtskultur offenbar nichts." 310 Immer häufiger bekommt unser Rechtsstaat<br />

Aussetzer, wo es gegen "Rechte" geht. In seiner Ansprache zum Pressegespräch<br />

des Bundesverwaltungsgerichts am 17.2.94 meinte dessen Präsident Everhardt<br />

Franßen, die Flut verwaltungsrichterlicher Entscheidungen zugunsten rechter<br />

Parteien rechtfertigen zu müssen: Solange eine Partei nicht vom BVerfG verboten<br />

sei, dürfe sie nicht benachteiligt werden. "Daß dies die zuständigen Verwaltungen<br />

oder Entscheidungsgremien in der Regel wissen, darf", so Franßen,<br />

"ebenso als bekannt vorausgesetzt werden, wie der Umstand, daß sie sich<br />

manchmal scheuen, diesem Wissen entsprechend zu handeln."<br />

Nicht mit richterlicher Hilfe korrigierbar ist die Diskriminierung im Staatsfernsehen<br />

ARD und ZDF. In den parteihörigen Medien setzen sich Beschimp-<br />

308 Das stenographische Wortprotokoll des Landtags verzeichnet dies so auf Seite 14; In der von<br />

Weimer redigierten Druckfassung des Landtagsprotokolls wurde die Stelle gestrichen.<br />

309 Benda, NJW 1994,22 (23).<br />

310 Eckhard Fuhr, Die Lüge verbieten? FAZ 7.4.1994.<br />

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