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pdf-Version - Klaus Kunze

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fassungsgrundsätze besetzt; - oder gibt es irgendwo eine Stimme, die das bezweifelt?"<br />

291 Für 10 der 16 Verfassungsrichter läßt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz<br />

genügen, daß sie irgendwann einmal die zweite juristische Staatsprüfung<br />

bestanden haben. 292 Diese Praxis der Verfassungsrichterwahl stößt in<br />

der herrschenden Verfassungslehre aus "begründete Ablehnung", die "bis zur<br />

Verachtung" reicht." 293<br />

Was für das Bundesverfassungsgericht gilt, setzt sich bei den Landesverfassungsgerichten<br />

und den anderen Obergerichten fort. 1996 wurde eine Studie<br />

über den Einfluß der politischen Parteien auf die Ernennungen zum<br />

Bundesgerichtshof erstellt. 294 Die Autoren befragten die BGH-Richter durch<br />

einen anonymen Fragebogen. Der Anteil der parteigebundenen Richter liegt bei<br />

rzwa 40%. "Von seiten der parteilosen Richter", führen die Autoren der Studie<br />

aus, "wird scharfe Kritik an der Wahlpraxis der Parteien geübt, die sich in<br />

Schlagworten wie "Däubler-Gmelin-Syndrom" und "Kohl-Effekt" niederschlägt<br />

und die auch nicht davor zurückschreckt, Kollegen - immerhin Richter am<br />

höchsten ordentlichen Gericht! - fachlich als "schwach" zu bezeichnen und<br />

diese fachliche Schwäche mit der Parteizugehörigkeit in Verbindung zu<br />

bringen."<br />

Die Mitglieder des Hamburgischen Verfassungsgerichts können ohne Rest<br />

den Parteien der Bürgerschaft zugerechnet werden. 295 Eine bayerischer Bürgeraktion<br />

mit ihrem Vorsitzenden, der zugleich Vorsitzender der Gewerkschaft<br />

Erziehung und Wissenschaften ist, Richard Sigl, kündigte am 18.11.94 an, sie<br />

werde gegen die Personalbesetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs<br />

klagen: Er sei zu 86% CSU-besetzt, von SPD und Grünen nur zu 14%. Nach<br />

Meinung der SDP-Fraktionsvorsitzenden im Münchener Landtag, Renate<br />

Schmidt, ist die Unabhängigkeit dieser Richter "zum vorauseilenden Gehorsam<br />

gegenüber der Landesregierung degeneriert" 296<br />

Nicht jede personelle Ranküne der Parteien gelang den Parteien: Mancher<br />

Politiker hat, zum Verfassungsrichter gewählt und somit in den Stand der persönlichen<br />

Unabhängigkeit versetzt, zu für seine Entsendepartei unliebsamer<br />

291 Schmidt-Hieber und Kiesswetter NJW 1992, 1791; Lamprecht ZRP 95,2531 f.<br />

292 Neumann, Von der Parteiendemokratie zur Soziokratie, S.168 (174).<br />

293 Geck, Wahl und Amtsrecht der Bundesverfassungsrichter, 1986, S.9.<br />

294 Michael Bohlander und Christian Latour, Zum Einfluß der politischen Parteien auf die Ernennungen<br />

zum Bundesgerichtshof, ZRP 1997, 437.<br />

295 Stubbe-da Luz, Parteiendiktatur, S.211.<br />

296 Bericht der FAZ vom 19.11.1994 'Klage gegen Verfassungsgerichtshof'.

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