28.10.2013 Aufrufe

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

pdf-Version - Klaus Kunze

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

167<br />

___________________________________________________________<br />

ten ab und rechtfertigt mit ihrer Herrschaftsideologie den Anspruch gegen alle,<br />

ihren Gesetzen Gehorsam zu leisten.<br />

Folgerichtig erkennen sie jeden auch nur philosophisch gegen den Liberalismus<br />

geführten Angriff als Angriff auf die Grundfesten ihrer Macht. So urteilte<br />

das Verwaltungsgericht Stuttgart 549 im Prozeß einer rechten politischen Partei<br />

um die Rechtmäßigkeit gegen sie eingesetzter nachrichtendienstlicher Mittel:<br />

Die Partei stehe im Verdacht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu<br />

bekämpfen. Sie habe zwar ihr Programm nunmehr geändert, doch habe sie ihr<br />

"Gedankengut nicht grundlegend und vor allem aus innerer Überzeugung heraus<br />

in eine liberalere Richtung (sic!) geändert." Ohne dies eigentlich juristisch<br />

begründen zu können, erkannten die systemtreuen Verwaltungsrichter instinktiv<br />

im Liberalismus die ungeschriebene Staatsdoktrin der BRD. Tatsächlich sind<br />

nämlich alle Bundestagsparteien einschließlich der Grünen liberal, wenn man<br />

den Begriff korrekt aus der Tradition des historischen Liberalismus des 19.<br />

Jahrhunderts und seinen politischen Forderungen ableitet. "Heute nennen sich<br />

'Konservative' jene Liberalen, die das unter den Bedingungen der industriellen<br />

Massengesellschaft in jeweils verschiedenem Ausmaß und Tempo vollziehende<br />

Abgleiten (eines Flügels) des Liberalismus in Positionen der sozialen Demokratie<br />

ablehnen." 550<br />

Das Grundgesetz verwirklicht seiner Konstruktion nach, vor allem durch das<br />

System der Parlamentsregierung, idealtypisch rein liberale Forderungen. Indem<br />

das Gericht der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei ausgerechnet das<br />

vorgehalten hat: sie sei nicht liberal!, hat es schlaglichtartig aufgezeigt, worum<br />

es geht: Nicht darum, die Übereinstimmung oder Abweichung von Parteiprogrammen<br />

mit Wesensmerkmalen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung<br />

zu prüfen; Wie bei dem Streit um den CDU-Bundespräsidentenkandidaten<br />

Heitmann geht es "um die Herrschaft über die Diskurse, also darum, wer wen<br />

zwingen kann, politische Aussagen moralisch zu legitimieren." 551 Seit der Wiedervereinigung<br />

bröckelt die linksliberale Hegemonie in der politischintellektuellen<br />

Öffentlichkeit. Linke und Liberale merken das und verteidigen<br />

mit der Herrschaftsideologie Liberalismus ihre Macht an der entscheidenden<br />

Einbruchstelle. Nur hier können wir sie ideologisch entwaffnen, und erst dann<br />

ist ihre Macht zu brechen.<br />

549 VG Stuttgart Beschluß vom 4.8.1993 -18 K 959/93-.<br />

550 Kondylis, Konservativismus, a.a.O., S.29 f.<br />

551 Eckhard Fuhr, Ein Kulturkampf, FAZ 29.9.1993.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!