29.10.2013 Aufrufe

Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

112 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete<br />

Mag. Grossmann. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.<br />

14.06<br />

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin!<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Eckpunkte dieses Antrages wurden ja<br />

bereits hinlänglich erörtert. Wir sind in Europa gewissermaßen in einer Schwebesituation.<br />

Wir wissen nicht, ob der Vertrag von Lissabon in Kraft treten wird. Die<br />

Wahrscheinlichkeit ist allerdings sehr hoch. Und deshalb müssen wir uns auf die<br />

künftige Rechtssituation einstellen. Es geht hier nicht um die Inhalte des Vertrages von<br />

Lissabon, weil Sie hier die Debatte in diese Richtung drängen wollten. Darum geht es<br />

bei der jetzigen Debatte überhaupt nicht, sondern es geht um eine rechtstechnische<br />

Lösung, um eine saubere Lösung, um eben die Mandate entsprechend zuteilen zu<br />

können.<br />

Damit wir tatsächlich eine saubere Lösung anbieten können, bringen wir folgenden<br />

Antrag ein:<br />

Abänderungsantrag<br />

der Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses<br />

(121 dB) über den Initiativantrag Nr. 506/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz,<br />

mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der<br />

Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu<br />

vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden<br />

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:<br />

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 1 wird das Zitat „BGBl. Nr. xxx/2009“ jeweils durch das Zitat „BGBl. I<br />

Nr. 11/2009“ ersetzt.<br />

*****<br />

Es geht also darum, eine saubere Lösung zustande zu bringen, denn wenn das nicht<br />

gelänge, wäre unter Umständen auch eine Neuwahl nicht auszuschließen. Und ich<br />

glaube, die Begeisterung der Bevölkerung und auch ihr Verständnis würden sich da<br />

wirklich in Grenzen halten. Ganz im Gegenteil, das demokratische Bewusstsein und<br />

das Europabewusstsein würden massiv leiden. Jenen, die gegen diesen Antrag sind,<br />

ist das, wie ich meine, unter Umständen sogar sehr recht, denn schließlich ist das der<br />

Nährboden, auf dem ihre fragwürdigen Parolen gedeihen. (Beifall bei der SPÖ sowie<br />

bei Abgeordneten der ÖVP.)<br />

14.08<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist<br />

ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.<br />

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.<br />

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.<br />

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 121 der Beilagen.<br />

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen einen<br />

Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 1 bezieht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!