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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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132 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Abgeordneter Johann Hechtl<br />

15.12<br />

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister!<br />

Geschätztes Hohes Haus! Natürlich stehen für uns die Nichtraucher im<br />

Vordergrund, sie bedürfen eines besonderen Schutzes.<br />

Lassen Sie mich den Antrag, den Sie gestellt haben, etwas erläutern. Ins Tabakgesetz<br />

wurde genau – und dies zum Schutz der Nichtraucher – die Kennzeichnungspflicht für<br />

die unter das Rauchverbot fallenden Räume und Einrichtungen aufgenommen.<br />

Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht und Kenntlichmachung des Rauchverbots und<br />

der Rauchverbotssymbole sind eine ausreichende und unbürokratische Maßnahme<br />

und eine klare Kennzeichnung zum Schutze der Nichtraucher. Wir sind der Meinung,<br />

dass wir diesbezüglich keine Ausweitung benötigen.<br />

Mit der bestehenden Regelung im Tabakgesetz sehen wir die Forderung des Antrages<br />

als bereits erfüllt an und werden daher diesem Antrag nicht die Zustimmung geben.<br />

Der Antrag zur Aussetzung des Tabakgesetzes für die Gastronomie stößt bei mir<br />

persönlich auf etwas Unverständnis – auf etwas Unverständnis deshalb, weil mit<br />

diesem Antrag klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die Gesundheit als nachrangig<br />

angesehen wird und hinter einzelne persönliche Interessen gestellt werden soll. Das<br />

kann kein Ziel einer optimalen Gesundheitsprävention sein.<br />

Mit der Änderung des Tabakgesetzes, der Novelle 2008, wurde der Nichtraucherschutz<br />

neuerlich ausgebaut und der Bereich der Gastwirtschaft mit einbezogen. Diese Regelung<br />

wurde unter Einbeziehung der Vertreter der Gastronomie ausgearbeitet. Die<br />

Gastronomie geht sehr verantwortungsvoll damit um und nimmt die Einhaltung des<br />

Nichtraucherschutzes sehr ernst.<br />

Ein Aussetzen des Tabakgesetzes, wie dies im Antrag gefordert wird, wäre ein<br />

deutlicher Rückschritt im gesundheitspolitischen Sinn, der in keiner Weise zu vertreten<br />

und in keiner Weise zu rechtfertigen wäre. Die Gesundheit, das höchste Gut der<br />

Menschen, braucht mehr Schutzbestimmungen und nicht die Aussetzung jener Bestimmungen,<br />

die dem Schutz der Gesundheit dienen. Wir werden daher dem Antrag zur<br />

Aussetzung des Tabakgesetzes nicht zustimmen.<br />

Ich möchte in diesem Zusammenhang, geschätztes Hohes Haus, unserem Bundesminister<br />

Alois Stöger danken, der innerhalb kürzester Zeit nach Aufnahme seiner<br />

Tätigkeit als Gesundheitsminister eine Krankenkassensanierung eingeleitet hat, damit<br />

die Gesundheitsversorgung weiterhin auf hohem Niveau für die Menschen gesichert<br />

ist. Herzlichen Dank, Herr Bundesminister! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)<br />

15.15<br />

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu<br />

Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte. (Abg. Riepl – in Richtung des sich zum<br />

Rednerpult begebenden Abg. Petzner –: Heute ist er tagaktiv! – Abg. Petzner: Ich bin<br />

ein bisschen außer Atem, Herr Kollege!)<br />

15.15<br />

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!<br />

Herr Minister, ich weiß schon, dass Sie für dieses Gesetz, das mit 1. Jänner 2009 in<br />

Kraft getreten ist, nichts können, Sie sind dafür nicht verantwortlich. Verantwortlich ist<br />

Ihre Vorgängerin, Frau Gesundheitsminister Kdolsky – eine traurige Ära, die Gott sei<br />

Dank Geschichte ist –, und verantwortlich ist mit ihr gemeinsam auch der damalige<br />

Minister Buchinger, der auch nicht mehr im Amt ist, sich aber für die SPÖ, wie ich höre,<br />

als Spitzenkandidat für die EU-Wahl angetragen hat, aber abgelehnt wurde.<br />

(Abg. Riepl: Waren Sie nicht auch einmal irgendwo Spitzenkandidat?!) Deren Werk ist<br />

dieses Gesetz, das mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten ist.

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