Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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132 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Abgeordneter Johann Hechtl<br />
15.12<br />
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister!<br />
Geschätztes Hohes Haus! Natürlich stehen für uns die Nichtraucher im<br />
Vordergrund, sie bedürfen eines besonderen Schutzes.<br />
Lassen Sie mich den Antrag, den Sie gestellt haben, etwas erläutern. Ins Tabakgesetz<br />
wurde genau – und dies zum Schutz der Nichtraucher – die Kennzeichnungspflicht für<br />
die unter das Rauchverbot fallenden Räume und Einrichtungen aufgenommen.<br />
Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht und Kenntlichmachung des Rauchverbots und<br />
der Rauchverbotssymbole sind eine ausreichende und unbürokratische Maßnahme<br />
und eine klare Kennzeichnung zum Schutze der Nichtraucher. Wir sind der Meinung,<br />
dass wir diesbezüglich keine Ausweitung benötigen.<br />
Mit der bestehenden Regelung im Tabakgesetz sehen wir die Forderung des Antrages<br />
als bereits erfüllt an und werden daher diesem Antrag nicht die Zustimmung geben.<br />
Der Antrag zur Aussetzung des Tabakgesetzes für die Gastronomie stößt bei mir<br />
persönlich auf etwas Unverständnis – auf etwas Unverständnis deshalb, weil mit<br />
diesem Antrag klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die Gesundheit als nachrangig<br />
angesehen wird und hinter einzelne persönliche Interessen gestellt werden soll. Das<br />
kann kein Ziel einer optimalen Gesundheitsprävention sein.<br />
Mit der Änderung des Tabakgesetzes, der Novelle 2008, wurde der Nichtraucherschutz<br />
neuerlich ausgebaut und der Bereich der Gastwirtschaft mit einbezogen. Diese Regelung<br />
wurde unter Einbeziehung der Vertreter der Gastronomie ausgearbeitet. Die<br />
Gastronomie geht sehr verantwortungsvoll damit um und nimmt die Einhaltung des<br />
Nichtraucherschutzes sehr ernst.<br />
Ein Aussetzen des Tabakgesetzes, wie dies im Antrag gefordert wird, wäre ein<br />
deutlicher Rückschritt im gesundheitspolitischen Sinn, der in keiner Weise zu vertreten<br />
und in keiner Weise zu rechtfertigen wäre. Die Gesundheit, das höchste Gut der<br />
Menschen, braucht mehr Schutzbestimmungen und nicht die Aussetzung jener Bestimmungen,<br />
die dem Schutz der Gesundheit dienen. Wir werden daher dem Antrag zur<br />
Aussetzung des Tabakgesetzes nicht zustimmen.<br />
Ich möchte in diesem Zusammenhang, geschätztes Hohes Haus, unserem Bundesminister<br />
Alois Stöger danken, der innerhalb kürzester Zeit nach Aufnahme seiner<br />
Tätigkeit als Gesundheitsminister eine Krankenkassensanierung eingeleitet hat, damit<br />
die Gesundheitsversorgung weiterhin auf hohem Niveau für die Menschen gesichert<br />
ist. Herzlichen Dank, Herr Bundesminister! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)<br />
15.15<br />
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu<br />
Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte. (Abg. Riepl – in Richtung des sich zum<br />
Rednerpult begebenden Abg. Petzner –: Heute ist er tagaktiv! – Abg. Petzner: Ich bin<br />
ein bisschen außer Atem, Herr Kollege!)<br />
15.15<br />
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!<br />
Herr Minister, ich weiß schon, dass Sie für dieses Gesetz, das mit 1. Jänner 2009 in<br />
Kraft getreten ist, nichts können, Sie sind dafür nicht verantwortlich. Verantwortlich ist<br />
Ihre Vorgängerin, Frau Gesundheitsminister Kdolsky – eine traurige Ära, die Gott sei<br />
Dank Geschichte ist –, und verantwortlich ist mit ihr gemeinsam auch der damalige<br />
Minister Buchinger, der auch nicht mehr im Amt ist, sich aber für die SPÖ, wie ich höre,<br />
als Spitzenkandidat für die EU-Wahl angetragen hat, aber abgelehnt wurde.<br />
(Abg. Riepl: Waren Sie nicht auch einmal irgendwo Spitzenkandidat?!) Deren Werk ist<br />
dieses Gesetz, das mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten ist.