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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 67<br />

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter<br />

weiß ich, dass wir mit der Mehrheit auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei der ÖVP. –<br />

Abg. Strache: Ihr seid aber weder links noch rechts, ihr seid ganz unten!)<br />

Ich möchte Frau Korun Folgendes sagen: Frau Korun, es gibt kein Bleiberecht in<br />

Österreich! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Es gibt in dieser Novelle eine Erteilung<br />

von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist das<br />

Gleiche, nur ein anderes Wort, ein Synonym!) Wir sind nicht für eine Automatik im<br />

Bleiberecht. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Auch wie Herr Kollege<br />

Westenthaler gemeint hat, nach fünf Jahren Aufenthalt einen automatischen Rechtsanspruch<br />

auf Bleiberecht, wäre ein fatales Signal an die Schlepperorganisationen.<br />

Dieses Signal will ich nicht senden! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber Sie<br />

senden es doch!)<br />

Es ist auch ein fatales Signal an die Schlepperorganisationen, Herr Kollege Strache,<br />

wenn Sie permanent davon sprechen, dass wir mit diesem Gesetz die Illegalen<br />

legalisieren. Das tun wir nämlich nicht! Ich will kein solches Signal an Schlepperorganisationen<br />

senden, wie Sie das hier vom Rednerpult aus getan haben. (Abg.<br />

Strache: Aber das ist die Realität, das tun Sie! Sie haben das gemacht!) Sie haben<br />

hier fälschlicherweise behauptet, dass wir die Illegalität belohnen. – Und das weise ich<br />

zurück! Es sollen alle wissen, dass die Illegalität nicht belohnt wird durch ein<br />

vermeintliches Bleiberecht. (Beifall bei der ÖVP.)<br />

Lassen Sie mich daher den Gesetzentwurf so, wie er sich wirklich darstellt – nicht<br />

vermeintlich, sondern wie er sich wirklich darstellt –, erläutern!<br />

Wir haben aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes bis Ende März<br />

Zeit, den humanitären Aufenthalt neu zu regeln, das heißt, die humanitären Gründe,<br />

Artikel 8 Menschenrechtskonvention, im Einzelfall pragmatisch, nicht durch eine<br />

Automatik, rechtsstaatlich, nämlich menschenrechtskonform, und menschenwürdig zu<br />

lösen. Herr Kollege Strache, es gab auch freiheitliche Bürgermeister, die massiv für<br />

Familien interveniert haben, sie sollen doch da bleiben können. (Rufe bei der FPÖ:<br />

Wer? Wann? Wo?)<br />

Sie haben kritisiert, dass wir ein Antragsrecht für jene ermöglichen, die überwiegend<br />

legal da sind. (Abg. Strache: Und zum Teil illegal!) – und zum Teil illegal, ja, Herr<br />

Strache; ich erläutere das auch. Wenn beispielsweise eine Familie einen rechtskräftigen<br />

Ausweisungsbescheid hat, ist sie ab diesem Zeitpunkt illegal da. Dann kamen<br />

die Bürgermeister, und dann kamen die Gemeinderäte (Abg. Dr. Haimbuchner: Jetzt<br />

sind die Gemeinden schuld, oder was?), und dann kamen die Pfarrkirchenräte, und<br />

dann hat es den medial übermittelten Wunsch gegeben, dass man diesen gut integrierten<br />

Familien, deren Mitglieder eine Arbeit haben, deren Kinder in die Schule<br />

gehen, doch eine Chance geben soll. (Abg. Strache: Das heißt, Sie empfinden die<br />

Familie Zogaj als integrierte Familie!)<br />

Das heißt, die Regelung ist so, dass dann, wenn jemand zunächst lange Zeit legal da<br />

war, dann aber aufgrund eines Ausweisungsbescheides ab diesem Zeitpunkt illegal da<br />

war, seit 2004, also – wir haben jetzt 2009 – seit fünf Jahren schon illegal da war, die<br />

humanitären Gründe geprüft werden sollen. (Abg. Strache: Warum wird nicht<br />

abgeschoben bei einem Ausweisungsbescheid? Warum schieben Sie bei einem Ausweisungsbescheid<br />

nicht ab?) Weil, Herr Kollege Strache, es laut Menschenrechtskonvention<br />

notwendig ist, dass man die humanitären Gründe prüft. Darin unterscheiden<br />

wir uns: Ich will rechtsstaatlich vorgehen, Sie mit Rambo-Methoden! (Beifall<br />

bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Mag. Korun.)<br />

Das Kernstück dieses Gesetzes, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das<br />

war mir ein großes Anliegen –, ist, dass es nicht zu neuen Verfahren kommt, nicht zu<br />

längeren, sondern zu kürzeren Verfahren. Daher haben wir die Prüfung der humani-

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