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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 123<br />

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald<br />

Erstattungskodex wiedergefunden hat oder Ärzte es wiedergefunden haben. Das ist<br />

ein Vorteil!<br />

Es hätten sonst Österreich beträchtliche Strafzahlungen gedroht, aber auch Schadenersätze<br />

durch die Industrie, die natürlich nicht gerne an Medikamenten forscht, wenn<br />

sie dann in Österreich drei Jahre warten muss, bis diese irgendwo in einer Apotheke<br />

aufscheinen und von der Kasse bezahlt werden.<br />

Mit Arzneimitteln hängt natürlich auch die Frage zusammen: Was ist ein Arzneimittel?,<br />

und da wird es spannend. Ich glaube, da sollte sich der Gesundheitsausschuss wirklich<br />

einmal kundig machen.<br />

Dieses neue Arzneimittelgesetz ist eine ultraspannende Sache. Wir werden damit bald<br />

konfrontiert werden. Darin wird definiert, was ein Arzneimittel ist. Es klingt ganz lustig –<br />

man ist ja schon bemüht, mit den „Vier Pfoten“ in Kontakt zu treten –, wenn da steht:<br />

Lebende Tiere sind kein Arzneimittel! Aber wenn man dann nachschaut, stellt man fest,<br />

dass damit Blutegel, Knabberfische, die die Haut bei Psoriasis abbeißen, oder Maden,<br />

die eine Wundreinigung machen, gemeint sind. Das ist Geschmackssache, aber<br />

wirklich spannend.<br />

Auch Gentherapien und Stammzellentherapien sind darin enthalten. Und da besteht<br />

dann endlich Rechtssicherheit im Ministerium – das muss man auch ein bisschen<br />

kritisch anmerken – und auch Rechtssicherheit in Ethikkommissionen, wie sie mit<br />

solchen klinischen Versuchen umzugehen haben.<br />

Wir sind auf jeden Fall jetzt dafür. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)<br />

14.42<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister<br />

Stöger. – Bitte.<br />

14.42<br />

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Präsident!<br />

Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich, dass ich kurz<br />

Gelegenheit habe, Ihnen über die Änderungen des ASVG und der Begleitgesetze<br />

meine Überlegungen mitzuteilen.<br />

Österreich wurde vom EuGH im Juli 2008 in einem Vertragsverletzungsverfahren<br />

wegen Verletzung der Transparenzrichtlinie verurteilt. Der Grund dafür war, dass die<br />

österreichische Rechtslage den Anforderungen der Transparenzrichtlinie nicht entsprochen<br />

hat, und zwar insofern, als die Fristen bei der Aufnahme in den sogenannten<br />

Erstattungskodex viel zu lange waren, genau 24 beziehungsweise 36 Monate.<br />

Damit waren wir weit davon entfernt, der Transparenzrichtlinie zu entsprechen. Diese<br />

Richtlinie legt nämlich eine Frist von 90 beziehungsweise 180 Tagen für die Aufnahmen<br />

in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex fest. Inhalt des<br />

gegenständlichen Gesetzentwurfes ist daher nunmehr die Anpassung an die EU-<br />

Regelung. Es soll sichergestellt werden, dass über den Antrag eines vertriebberechtigten<br />

Unternehmens auf Annahme einer Arzneispezialität in den gelben oder grünen<br />

Bereich des Erstattungskodexes innerhalb von 90 Tagen, also von drei Monaten, zu<br />

entscheiden ist. Wird auch über den Preis entschieden, kann diese Frist bis zu<br />

180 Tage dauern.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, diese Umsetzung ist dringend erforderlich,<br />

um Strafzahlungen gegen unsere Republik sowie Schadenersatzforderungen

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