Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 123<br />
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald<br />
Erstattungskodex wiedergefunden hat oder Ärzte es wiedergefunden haben. Das ist<br />
ein Vorteil!<br />
Es hätten sonst Österreich beträchtliche Strafzahlungen gedroht, aber auch Schadenersätze<br />
durch die Industrie, die natürlich nicht gerne an Medikamenten forscht, wenn<br />
sie dann in Österreich drei Jahre warten muss, bis diese irgendwo in einer Apotheke<br />
aufscheinen und von der Kasse bezahlt werden.<br />
Mit Arzneimitteln hängt natürlich auch die Frage zusammen: Was ist ein Arzneimittel?,<br />
und da wird es spannend. Ich glaube, da sollte sich der Gesundheitsausschuss wirklich<br />
einmal kundig machen.<br />
Dieses neue Arzneimittelgesetz ist eine ultraspannende Sache. Wir werden damit bald<br />
konfrontiert werden. Darin wird definiert, was ein Arzneimittel ist. Es klingt ganz lustig –<br />
man ist ja schon bemüht, mit den „Vier Pfoten“ in Kontakt zu treten –, wenn da steht:<br />
Lebende Tiere sind kein Arzneimittel! Aber wenn man dann nachschaut, stellt man fest,<br />
dass damit Blutegel, Knabberfische, die die Haut bei Psoriasis abbeißen, oder Maden,<br />
die eine Wundreinigung machen, gemeint sind. Das ist Geschmackssache, aber<br />
wirklich spannend.<br />
Auch Gentherapien und Stammzellentherapien sind darin enthalten. Und da besteht<br />
dann endlich Rechtssicherheit im Ministerium – das muss man auch ein bisschen<br />
kritisch anmerken – und auch Rechtssicherheit in Ethikkommissionen, wie sie mit<br />
solchen klinischen Versuchen umzugehen haben.<br />
Wir sind auf jeden Fall jetzt dafür. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)<br />
14.42<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister<br />
Stöger. – Bitte.<br />
14.42<br />
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Präsident!<br />
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich, dass ich kurz<br />
Gelegenheit habe, Ihnen über die Änderungen des ASVG und der Begleitgesetze<br />
meine Überlegungen mitzuteilen.<br />
Österreich wurde vom EuGH im Juli 2008 in einem Vertragsverletzungsverfahren<br />
wegen Verletzung der Transparenzrichtlinie verurteilt. Der Grund dafür war, dass die<br />
österreichische Rechtslage den Anforderungen der Transparenzrichtlinie nicht entsprochen<br />
hat, und zwar insofern, als die Fristen bei der Aufnahme in den sogenannten<br />
Erstattungskodex viel zu lange waren, genau 24 beziehungsweise 36 Monate.<br />
Damit waren wir weit davon entfernt, der Transparenzrichtlinie zu entsprechen. Diese<br />
Richtlinie legt nämlich eine Frist von 90 beziehungsweise 180 Tagen für die Aufnahmen<br />
in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex fest. Inhalt des<br />
gegenständlichen Gesetzentwurfes ist daher nunmehr die Anpassung an die EU-<br />
Regelung. Es soll sichergestellt werden, dass über den Antrag eines vertriebberechtigten<br />
Unternehmens auf Annahme einer Arzneispezialität in den gelben oder grünen<br />
Bereich des Erstattungskodexes innerhalb von 90 Tagen, also von drei Monaten, zu<br />
entscheiden ist. Wird auch über den Preis entschieden, kann diese Frist bis zu<br />
180 Tage dauern.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, diese Umsetzung ist dringend erforderlich,<br />
um Strafzahlungen gegen unsere Republik sowie Schadenersatzforderungen