Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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202 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun der Herr Präsident des Rechnungshofes<br />
Dr. Moser. – Bitte.<br />
19.03<br />
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident!<br />
Hohes Haus! Ich möchte mich eingangs bei Ihnen allen sehr herzlich bedanken für die<br />
positiven Worte, die Sie für die Tätigkeit des Rechnungshofes gefunden haben. Ich<br />
werde natürlich diese positiven Worte sehr gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
des Rechnungshofes weitergeben, denn Sie wissen ja, dass die Arbeit, die hier<br />
diskutiert wird, auf die Arbeit und die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
des Rechnungshofes zurückgeht.<br />
Es ist schon angesprochen worden, auf der heutigen Tagesordnung findet sich der<br />
Tätigkeitsbericht 2008 genauso wie 13 Berichte, die bereits in der XXIII. Gesetzgebungsperiode<br />
diskutiert worden sind, die aber aufgrund des Auslaufens der Gesetzgebungsperiode<br />
verfallen sind.<br />
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen sehr herzlich zu bedanken, dass<br />
durch die beabsichtigte Reform der Geschäftsordnung des Nationalrates vorgesehen<br />
werden soll, dass es zu keinem Verfall der Rechnungshofberichte mehr kommt. Das<br />
heißt, dass eine Wiedervorlage, wie wir sie jetzt durchgeführt haben, in Zukunft nicht<br />
mehr erforderlich sein wird.<br />
Zum Tätigkeitsbericht, der von Ihnen mehrfach angesprochen worden ist: Da möchte<br />
ich genau das bestätigen, was Frau Abgeordnete Lapp gesagt hat, nämlich dass dieser<br />
Tätigkeitsbericht gänzlich modernisiert wurde – in Blickrichtung mehr Aussagekraft, in<br />
Blickrichtung mehr Wirksamkeit und natürlich auch in die Blickrichtung, dass die<br />
Empfehlungen des Rechnungshofes in Zukunft transparenter dargestellt werden und<br />
so mit mehr Effizienz umgesetzt werden.<br />
In den Ausführungen unter der Rubrik „Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle“<br />
haben wir dargestellt, dass der Rechnungshof seinen verfassungsrechtlichen<br />
Auftrag als föderatives Bund/Länder-Organ sehr ernst nimmt und in dieser Funktion<br />
Querschnittsprüfungen durchführt. Sie haben in diesem Tätigkeitsbericht als Beispiel<br />
dafür auch den Ländervergleich zu den Kinderbetreuungseinrichtungen.<br />
Ein wichtiger Faktor, damit die Kontrolle auch ernst genommen wird – und dem fühlen<br />
wir uns als Organ des Nationalrates verpflichtet –, ist, dass sich auch die Kontrolle<br />
selbst einer Evaluierung unterzieht. Aus diesem Grund werden wir uns in diesem Jahr<br />
einem Peer-Review unterziehen, das unter der Leitung des deutschen Bundesrechnungshofes<br />
steht und in das auch die Eidgenössische Finanzkontrolle beziehungsweise<br />
der dänische Rechnungshof eingebunden sind, um eben eine Standortkontrolle<br />
durchzuführen und zu schauen, wo der österreichische Rechnungshof im<br />
internationalen Vergleich steht, wo es Verbesserungspotenziale gibt. Dies zeigt auch,<br />
dass Kontrolle nichts Negatives ist, sondern – wenn beide Teile zusammenwirken – für<br />
alle einen positiven Erfolg bringt.<br />
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir, um Ihnen<br />
einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zu<br />
geben, erstmals ein Nachfrageverfahren zu den Empfehlungen durchgeführt haben,<br />
die im Jahr 2007 veröffentlicht worden sind. Zu diesem Zweck wurde bei den überprüften<br />
Stellen nachgefragt, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, welche Empfehlungen<br />
sich in Umsetzung befinden beziehungsweise welche Empfehlungen offen sind.<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bild nicht so schlecht ist, wie es Abgeordneter<br />
Grosz skizziert hat. 75 Prozent der Empfehlungen wurden entweder umgesetzt<br />
beziehungsweise befinden sich in Umsetzung. Es ist aber auch so, dass nach wie vor