Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 59<br />
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler<br />
Aber auch die Frage der Kriminalität, die uns in den nächsten Wochen beschäftigen<br />
wird und auch in den vergangenen Wochen beschäftigt hat, ist eine wichtige. Sie<br />
erinnern sich ja an den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 22. Jänner –<br />
das ist auch interessant –, in dem Folgendes festgestellt wurde: Man soll Maßnahmen<br />
ergreifen, um auch gegen legal in Österreich lebende Fremde, die in dringendem<br />
Verdacht stehen, eine gravierende Straftat begangen zu haben, aufenthaltsbeendigende<br />
Maßnahmen zu setzen. (Abg. Mag. Korun: „Anzeigen und weg!“) Das ist ein<br />
Beschluss, ein einstimmiger Beschluss der Landeshauptleutekonferenz!<br />
Uns haben Sie diesbezüglich bisher immer kritisiert – Stichwort Kärntner Beispiel – und<br />
gesagt: Das darf man nicht! Wenn jemand in Verdacht steht, dann ist das noch keine<br />
kriminelle Handlung! – Jetzt aber verlangen alle Landeshauptleute von der Innenministerin,<br />
dass auch Menschen – Asylanten, aber auch Zuwanderer –, die unter schwerem<br />
Verdacht stehen, selbstverständlich mit aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen bedacht<br />
werden können. Und ich halte das auch für richtig. Ich halte das für richtig, was die<br />
Landeshauptleute da beschlossen haben! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten<br />
der FPÖ.)<br />
Frau Ministerin, gestehen Sie das Scheitern dieses Gesetzes ein (Bundesministerin<br />
Dr. Fekter schüttelt verneinend den Kopf – Abg. Kößl: Das ist ein gutes Gesetz!),<br />
sonst werden Sie in wenigen Wochen und Monaten wieder hier sitzen (Abg. Kößl: Das<br />
ist ein sehr, sehr gutes Gesetz!), wenn nämlich dieses Gesetz verfassungsrechtlich,<br />
wie Ihnen das die Verfassungsrechtler auch vorhersagen, wieder nicht halten wird! Und<br />
dann werden Sie wieder hier sitzen, und wir werden wieder diskutieren. Dieses Gesetz<br />
ist beendet, gescheitert. Zurück an den Start!, lautet die Devise. (Beifall beim BZÖ.)<br />
11.02<br />
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter<br />
Pendl. (Abg. Strache – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg.<br />
Pendl –: „Danke!“ – Abg. Öllinger: „Wir beginnen mit einem Dank!“ – Abg. Ing. Westenthaler:<br />
„An die Justizwachebeamten!“ – Und vergessen nicht den Handshake am<br />
Ende!)<br />
11.02<br />
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine<br />
geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs einmal<br />
Folgendes feststellen, damit sich auch die Zuhörerinnen und Zuhörer auskennen:<br />
Meine beiden Vorredner von der FPÖ und vom BZÖ haben jetzt – wahrscheinlich ganz<br />
bewusst – alle Gesetzesmaterien im Fremdenrecht vermischt.<br />
Wir haben hier, meine geschätzten Damen und Herren, ausschließlich über jenen<br />
Bereich zu befinden, hinsichtlich dessen uns der Verfassungsgerichtshof einen Auftrag<br />
gegeben hat, nämlich jenen, dass wir bis 31. März dieses Jahres den humanitären<br />
Aufenthalt neu regeln müssen, weil kein Antragsrecht vorgesehen war. (Abg. Strache:<br />
Aber doch nicht in diese falsche Richtung!) Das, meine geschätzten Damen und<br />
Herren, wissen alle, die in dieser Materie verhaftet sind. (Abg. Strache: Aber doch<br />
nicht in diese falsche Richtung! Der Verfassungsgerichtshof hat nicht vorgegeben, ein<br />
Einwanderungsgesetz daraus zu machen!)<br />
Ausschließlich zu prüfen ist im Hinblick auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.<br />
Also vermischen Sie hier nicht alle Gesetzesmaterien mit jenen, um<br />
die es heute geht beziehungsweise in den letzten Tagen gegangen ist, als wir hier<br />
gemeinsam versucht haben, dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes nachkommend<br />
(Abg. Strache: Das ist ein Unsinn!), eine menschliche, eine rechtsstaatliche<br />
rechtliche Lösung im Interesse der Republik, der Österreicherinnen und Österreicher,