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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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214 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Abgeordneter Otto Pendl<br />

Ich bin sicher, dass wir im Ausschuss darüber eine ausgiebige Diskussion führen<br />

werden, darf aber auch einladen und bitte, zu versuchen, dieses Thema mit der notwendigen<br />

Ernsthaftigkeit, unter Aufwendung der erforderlichen Zeit und einer ordentlichen<br />

Termingestaltung zu lösen – und nicht immer wieder gerade dann, wenn jemand<br />

in den Medien einen Bericht gehört hat darüber, was in der furchtbaren Zeit passiert ist,<br />

das also nicht immer anlassbezogen zu debattieren, sondern das gehört aufgearbeitet<br />

und erledigt. Ich lade Sie zu einer interessanten Diskussion im Ausschuss ein. –<br />

Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)<br />

19.45<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter<br />

Mag. Stefan. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.<br />

19.46<br />

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte<br />

Damen und Herren! Es wird hier der Eindruck erweckt, dass es in diesem Zusammenhang<br />

keine entsprechenden Gesetze gibt. Tatsächlich gibt es aber das Aufhebungsgesetz<br />

aus 2005, das auf das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 und das<br />

Befreiungsamnestie-Gesetz 1946 verweist. Ich habe den Eindruck, dass man da<br />

wieder einmal ein bisschen aufpassen muss, dass zwar einerseits sicherlich richtige<br />

Ansätze zu finden sind, andererseits aber die Ex-post-Betrachtung, also die Betrachtung<br />

der Geschichte mit der Brille der Gegenwart hier auch Probleme schafft.<br />

Ich möchte zwei Dinge aufzeigen, die ich in diesem Antrag gefunden habe und als<br />

problematisch erachte. Das eine ist das Befreiungsamnestie-Gesetz aus dem Jahr<br />

1946.<br />

Ich möchte Ihnen nur kurz zur Kenntnis bringen, was das besagt, nämlich:<br />

„Wegen strafbarer Handlungen ..., die zwischen dem Tag der Befreiung“ – das heißt,<br />

jeweils nach dem Bundesland unterschiedlich, 1945, so die Diktion – „... und dem<br />

25. November 1945 vorwiegend zu dem Zwecke gesetzt worden sind, die Einrichtung<br />

der Republik Österreich als demokratischen Staat zu sichern, nationalsozialistisches<br />

Vermögen öffentlichen Interessen dienstbar zu machen oder Opfern der nationalsozialistischen<br />

Herrschaft moralische oder materielle Genugtuung zu verschaffen, ist<br />

kein Strafverfahren einzuleiten, sofern die Strafdrohung nicht über zehn Jahre beträgt.“<br />

Das heißt, sechs Monate lang waren Raub, Vergewaltigung, Diebstahl, Körperverletzung,<br />

Nötigung, wenn sie im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Republik<br />

stattfanden, straffrei. Es ist das aus der damaligen Sicht ein sicherlich verständliches<br />

Gesetz, aber wenn ich an die heutige Rechtsordnung und Rechtslage denke und an<br />

die Einstellung zu derartigen Dingen, dann hätte ich mir erwartet, dass die Grünen so<br />

nach dem Motto „Niemals vergessen!“, aber auch nach der Ansicht: Wir betrachten das<br />

jetzt mit dem Blick der heutigen Zeit!, eher für die Aufhebung eines solchen Gesetztes<br />

eingetreten wären. Das ist allerdings nicht der Fall.<br />

Der zweite Punkt, der sehr problematisch ist in diesem Gesetzesantrag der Grünen,<br />

betrifft die sogenannten Mischverfahren, Mischverurteilungen. Es gab ja Verurteilungen,<br />

die einerseits aufgrund politischer Gesetze stattgefunden haben und andererseits<br />

aufgrund der normalen strafbaren Handlungen, der normalen Strafgesetze. Ein typisches<br />

Beispiel dafür ist die Desertion und in Verbindung damit ein Mord. Diese Mischverurteilungen<br />

sind in späterer Folge so gehandhabt worden, dass das politische Urteil<br />

aufgehoben war und über das strafrechtliche Urteil ein neues Verfahren eingeleitet<br />

wurde.<br />

Richtigerweise wird festgestellt, dass natürlich 64 Jahre nach dem Krieg – das ist eben<br />

jetzt, da dieser Antrag hier eingebracht wurde – all die Straftaten verjährt sind, nicht

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