Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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28 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Abgeordnete Heidrun Silhavy<br />
werden also null- bis sechsjährige Kinder diese Einrichtungen ganztägig gratis besuchen<br />
können.<br />
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.<br />
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek:<br />
Diese Beispiele, die Sie erwähnt haben, Frau Kollegin, zeigen mir, dass von den Bundesländern<br />
Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen immer mehr als Bildungseinrichtungen<br />
gesehen werden.<br />
Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass der Zugang zu Bildung in Österreich<br />
gratis sein soll. Wenn jetzt Wien die Null- bis Sechsjährigen in Gratiskinderbetreuungseinrichtungen<br />
ganztägig versorgt und zu den privaten Einrichtungen einen Differenzbetrag<br />
dazuzahlen möchte, dann finde ich das wirklich bahnbrechend. In der<br />
Steiermark ist das schon voriges Jahr so gewesen.<br />
Es sind mittlerweile auch andere Bundesländer diesem Beispiel gefolgt. Wenn es<br />
gelingen könnte, dass in allen Bundesländern den Kleinsten ein Gratiszugang zu<br />
Bildung offensteht – der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung, wo altersadäquat<br />
spielerisch gelernt wird, ohne Kinder zu überfordern; man möge sich davon überzeugen,<br />
wenn man solche Einrichtungen besucht –, dann ist das meiner Meinung nach<br />
ein Beitrag und ein nächster Schritt im Hinblick auf bessere Vereinbarkeit von Beruf<br />
und Familie.<br />
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Anfrage 12/M des Herrn Abgeordneten<br />
Herbert. Ich ersuche um die Fragestellung. – Bitte.<br />
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Geschätzte Frau Bundesminister! Die Verwaltungsreform<br />
war ja auch schon in der letzten Legislaturperiode eine aktuelle Zielsetzung,<br />
Aufgabenstellung, wie immer man das bezeichnen möchte. Allerdings kam<br />
dabei – ich möchte das ein bisschen salopp formulieren – wenig Griffiges zustande.<br />
Daher meine Frage:<br />
12/M<br />
„Wie ist der Stand der Verwaltungsreform in Bezug auf das angekündigte einheitliche<br />
Dienstrecht und welche Auswirkungen wird diese Reform auf die Sicherheitsverwaltung<br />
haben, zumal die Bereiche Polizei, Justiz und Bundesheer personell unzureichend<br />
ausgestattet sind?“<br />
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.<br />
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek:<br />
Zu Beginn meiner Antwort: Es ist zu trennen zwischen Staatsreform – ich glaube, Sie<br />
meinen Staatsreform – und Verwaltungsreform. Damit wird sich eine Koordinierungsgruppe<br />
beschäftigen. Da geht es ja unter anderem um ein Einsparungspotenzial von<br />
Verwaltungsebenen und Verwaltungsinnovation, dienstrechtliche Veränderungen, für<br />
die ich verantwortlich zeichne. Das ist die zweite Geschichte.<br />
Es hat bereits ein erstes Treffen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst gegeben, bei<br />
dem wir einen Fahrplan festgelegt haben, was wir im ersten Jahr, was wir heuer<br />
dienstrechtlich an kleineren Dingen umsetzen wollen. Wenn wir über eine große<br />
Dienstrechtsreform sprechen, dann ist das für mich untrennbar verbunden – da möchte<br />
ich seriös bleiben – mit einer Besoldungsreform. Wir alle wissen, wie angespannt die<br />
finanzielle Situation im Moment ist. Wenn man über eine Besoldungsreform im<br />
Zusammenhang mit einer Dienstrechtsreform seriös reden möchte, dann muss man<br />
wissen, ob man auch das Geld dafür hat.