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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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28 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Abgeordnete Heidrun Silhavy<br />

werden also null- bis sechsjährige Kinder diese Einrichtungen ganztägig gratis besuchen<br />

können.<br />

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.<br />

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek:<br />

Diese Beispiele, die Sie erwähnt haben, Frau Kollegin, zeigen mir, dass von den Bundesländern<br />

Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen immer mehr als Bildungseinrichtungen<br />

gesehen werden.<br />

Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass der Zugang zu Bildung in Österreich<br />

gratis sein soll. Wenn jetzt Wien die Null- bis Sechsjährigen in Gratiskinderbetreuungseinrichtungen<br />

ganztägig versorgt und zu den privaten Einrichtungen einen Differenzbetrag<br />

dazuzahlen möchte, dann finde ich das wirklich bahnbrechend. In der<br />

Steiermark ist das schon voriges Jahr so gewesen.<br />

Es sind mittlerweile auch andere Bundesländer diesem Beispiel gefolgt. Wenn es<br />

gelingen könnte, dass in allen Bundesländern den Kleinsten ein Gratiszugang zu<br />

Bildung offensteht – der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung, wo altersadäquat<br />

spielerisch gelernt wird, ohne Kinder zu überfordern; man möge sich davon überzeugen,<br />

wenn man solche Einrichtungen besucht –, dann ist das meiner Meinung nach<br />

ein Beitrag und ein nächster Schritt im Hinblick auf bessere Vereinbarkeit von Beruf<br />

und Familie.<br />

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Anfrage 12/M des Herrn Abgeordneten<br />

Herbert. Ich ersuche um die Fragestellung. – Bitte.<br />

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Geschätzte Frau Bundesminister! Die Verwaltungsreform<br />

war ja auch schon in der letzten Legislaturperiode eine aktuelle Zielsetzung,<br />

Aufgabenstellung, wie immer man das bezeichnen möchte. Allerdings kam<br />

dabei – ich möchte das ein bisschen salopp formulieren – wenig Griffiges zustande.<br />

Daher meine Frage:<br />

12/M<br />

„Wie ist der Stand der Verwaltungsreform in Bezug auf das angekündigte einheitliche<br />

Dienstrecht und welche Auswirkungen wird diese Reform auf die Sicherheitsverwaltung<br />

haben, zumal die Bereiche Polizei, Justiz und Bundesheer personell unzureichend<br />

ausgestattet sind?“<br />

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.<br />

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek:<br />

Zu Beginn meiner Antwort: Es ist zu trennen zwischen Staatsreform – ich glaube, Sie<br />

meinen Staatsreform – und Verwaltungsreform. Damit wird sich eine Koordinierungsgruppe<br />

beschäftigen. Da geht es ja unter anderem um ein Einsparungspotenzial von<br />

Verwaltungsebenen und Verwaltungsinnovation, dienstrechtliche Veränderungen, für<br />

die ich verantwortlich zeichne. Das ist die zweite Geschichte.<br />

Es hat bereits ein erstes Treffen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst gegeben, bei<br />

dem wir einen Fahrplan festgelegt haben, was wir im ersten Jahr, was wir heuer<br />

dienstrechtlich an kleineren Dingen umsetzen wollen. Wenn wir über eine große<br />

Dienstrechtsreform sprechen, dann ist das für mich untrennbar verbunden – da möchte<br />

ich seriös bleiben – mit einer Besoldungsreform. Wir alle wissen, wie angespannt die<br />

finanzielle Situation im Moment ist. Wenn man über eine Besoldungsreform im<br />

Zusammenhang mit einer Dienstrechtsreform seriös reden möchte, dann muss man<br />

wissen, ob man auch das Geld dafür hat.

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