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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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172 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik<br />

Warum also heute diese Beschlussfassung, wenn wir vor Kurzem ohnehin ein Gesetz<br />

beschlossen haben? – Österreich war ein Vorreiter. Das Gesetz, das Sie hier im<br />

Hohen Haus beschlossen haben, hat international die Dynamik verstärkt, hat als<br />

Vorbild gewirkt sowohl für einzelne Interessengruppen, was die Begriffsdefinitionen<br />

anlangt, als auch für einzelne Staaten, die ihrerseits eine nationale Gesetzgebung<br />

entwickelt haben. Sie haben damit auch die Entwicklung des Textes des Übereinkommens<br />

mit beeinflusst.<br />

Dieses Übereinkommen liegt nunmehr vor. Es wurde in Helsinki am 3. und 4. Dezember<br />

des Vorjahres unterzeichnet. Wir werden also heute – davon gehe ich aus –<br />

sowohl die Konvention, den internationalen Verbotstext genehmigen als auch das im<br />

Vorjahr beschlossene Bundesgesetz, ein junges Bundesgesetz, novellieren, um es<br />

seinerseits jetzt an die endgültigen Formulierungen anzupassen, die im Konventionstext<br />

enthalten sind.<br />

Noch einmal herzlichen Dank! Es ist ein schöner Erfolg österreichischer Außenpolitik.<br />

Es ist ein konkreter Schritt der Abrüstung, und es ist auch ein klares humanitäres<br />

Signal. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)<br />

17.15<br />

Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste gelangt Frau Kollegin Mag. Grossmann zu<br />

Wort. – Bitte.<br />

17.16<br />

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister!<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Streumunition ist eine besonders menschenverachtende<br />

grausame Waffe. Sie tötet nicht nur während der Kampfhandlungen<br />

völlig undifferenziert, sie schafft auch nach Beendigung der bewaffneten Konflikte über<br />

Jahrzehnte eine unermessliche Gefahr für die Zivilbevölkerung, weil die Munition über<br />

ganze Landstriche verteilt wird und die Blindgängerrate äußerst hoch ist. Das heißt, die<br />

betroffene Bevölkerung lebt noch Jahrzehnte in Unsicherheit und kann sich im eigenen<br />

Land nicht wirklich frei und sicher bewegen. Wir alle kennen die Bilder der grausamen<br />

Verletzungen und wissen daher, was diese Waffen bewirken und wie durch sie<br />

Menschen zugerichtet werden können.<br />

Um dieses Leid beenden zu können, hat sich Österreich gemeinsam mit einer Kerngruppe<br />

von Staaten schon sehr früh für ein völkerrechtliches Verbot dieser Waffen<br />

eingesetzt. Es waren mit Österreich eigentlich nur sieben Staaten, die als Vorreiter<br />

letztendlich eine Staatengruppe von an die hundert Staaten zu einer Koalition gegen<br />

Streumunition bewegen konnten. Der sogenannte Oslo-Prozess wurde in Gang<br />

gesetzt. Dieses Übereinkommen, das am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet<br />

wurde, stellt wohl den wichtigsten Abrüstungsvertrag seit dem Übereinkommen über<br />

Antipersonenminen im Jahr 1997 dar und bedeutet wirklich eine wesentliche Weiterentwicklung<br />

des humanitären Völkerrechts.<br />

Die Kernbestimmungen des Übereinkommens sehen ein umfassendes Verbot von<br />

Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung, Zurückbehaltung und Weitergabe<br />

von Streumunition vor, die Räumung von Streumunitionsrückständen, die Vernichtung<br />

von Beständen verbotener Streumunition und die Verpflichtung von Staaten, auf deren<br />

Gebiet sich Opfer von Streumunition befinden, umfassende Unterstützungsleistungen<br />

zu gewähren, was medizinische, psychologische Betreuung betrifft, die Rehabilitation<br />

sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung.<br />

Zu betonen ist auch – wie das auch Kollegin Plassnik getan hat – die weitreichende<br />

Definition von Streumunition, die eigentlich nur hochtechnische Präzisionswaffen<br />

ausnimmt. Heute liegt es also an uns, dieses wichtige Übereinkommen zu ratifizieren.

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