Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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172 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik<br />
Warum also heute diese Beschlussfassung, wenn wir vor Kurzem ohnehin ein Gesetz<br />
beschlossen haben? – Österreich war ein Vorreiter. Das Gesetz, das Sie hier im<br />
Hohen Haus beschlossen haben, hat international die Dynamik verstärkt, hat als<br />
Vorbild gewirkt sowohl für einzelne Interessengruppen, was die Begriffsdefinitionen<br />
anlangt, als auch für einzelne Staaten, die ihrerseits eine nationale Gesetzgebung<br />
entwickelt haben. Sie haben damit auch die Entwicklung des Textes des Übereinkommens<br />
mit beeinflusst.<br />
Dieses Übereinkommen liegt nunmehr vor. Es wurde in Helsinki am 3. und 4. Dezember<br />
des Vorjahres unterzeichnet. Wir werden also heute – davon gehe ich aus –<br />
sowohl die Konvention, den internationalen Verbotstext genehmigen als auch das im<br />
Vorjahr beschlossene Bundesgesetz, ein junges Bundesgesetz, novellieren, um es<br />
seinerseits jetzt an die endgültigen Formulierungen anzupassen, die im Konventionstext<br />
enthalten sind.<br />
Noch einmal herzlichen Dank! Es ist ein schöner Erfolg österreichischer Außenpolitik.<br />
Es ist ein konkreter Schritt der Abrüstung, und es ist auch ein klares humanitäres<br />
Signal. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)<br />
17.15<br />
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste gelangt Frau Kollegin Mag. Grossmann zu<br />
Wort. – Bitte.<br />
17.16<br />
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister!<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Streumunition ist eine besonders menschenverachtende<br />
grausame Waffe. Sie tötet nicht nur während der Kampfhandlungen<br />
völlig undifferenziert, sie schafft auch nach Beendigung der bewaffneten Konflikte über<br />
Jahrzehnte eine unermessliche Gefahr für die Zivilbevölkerung, weil die Munition über<br />
ganze Landstriche verteilt wird und die Blindgängerrate äußerst hoch ist. Das heißt, die<br />
betroffene Bevölkerung lebt noch Jahrzehnte in Unsicherheit und kann sich im eigenen<br />
Land nicht wirklich frei und sicher bewegen. Wir alle kennen die Bilder der grausamen<br />
Verletzungen und wissen daher, was diese Waffen bewirken und wie durch sie<br />
Menschen zugerichtet werden können.<br />
Um dieses Leid beenden zu können, hat sich Österreich gemeinsam mit einer Kerngruppe<br />
von Staaten schon sehr früh für ein völkerrechtliches Verbot dieser Waffen<br />
eingesetzt. Es waren mit Österreich eigentlich nur sieben Staaten, die als Vorreiter<br />
letztendlich eine Staatengruppe von an die hundert Staaten zu einer Koalition gegen<br />
Streumunition bewegen konnten. Der sogenannte Oslo-Prozess wurde in Gang<br />
gesetzt. Dieses Übereinkommen, das am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet<br />
wurde, stellt wohl den wichtigsten Abrüstungsvertrag seit dem Übereinkommen über<br />
Antipersonenminen im Jahr 1997 dar und bedeutet wirklich eine wesentliche Weiterentwicklung<br />
des humanitären Völkerrechts.<br />
Die Kernbestimmungen des Übereinkommens sehen ein umfassendes Verbot von<br />
Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung, Zurückbehaltung und Weitergabe<br />
von Streumunition vor, die Räumung von Streumunitionsrückständen, die Vernichtung<br />
von Beständen verbotener Streumunition und die Verpflichtung von Staaten, auf deren<br />
Gebiet sich Opfer von Streumunition befinden, umfassende Unterstützungsleistungen<br />
zu gewähren, was medizinische, psychologische Betreuung betrifft, die Rehabilitation<br />
sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung.<br />
Zu betonen ist auch – wie das auch Kollegin Plassnik getan hat – die weitreichende<br />
Definition von Streumunition, die eigentlich nur hochtechnische Präzisionswaffen<br />
ausnimmt. Heute liegt es also an uns, dieses wichtige Übereinkommen zu ratifizieren.