Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 127<br />
Abgeordneter Dr. <strong>Andrea</strong>s Karlsböck<br />
gen, Inhaltsstoffe nachzuweisen, die entweder unter das Betäubungsmittelgesetz beziehungsweise<br />
unter das Arzneimittelgesetz gefallen wären.<br />
Mittlerweile wissen wir, dass hinter der berauschenden Wirkung dieser Droge eine<br />
Substanz steckt, die viermal stärker als der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze ist. SPICE<br />
kann deswegen durchaus abhängig machen, kann unabschätzbare Drogeneffekte<br />
auslösen. Diesbezügliche Berichte können Sie jederzeit in Fachzeitschriften nachlesen.<br />
In Deutschland ist SPICE mittlerweile nach dem Arzneimittelgesetz und auch nach<br />
dem Betäubungsmittelgesetz verboten – in Österreich jedoch nur nach dem Arzneimittelgesetz!<br />
Da muss man sich schon die Frage stellen: Warum eigentlich? – Als<br />
Antwort darauf bekomme ich immer die Begründung, weil angeblich das Suchtpotential<br />
noch erhoben werden müsse. In der Zwischenzeit wird aber „lustig“ über das Internet<br />
SPICE bestellt, und zwar hauptsächlich aus England, und auch bei uns konsumiert. So<br />
werden die Jugendlichen weiterhin den Gefahren eines Drogenkonsums ausgesetzt.<br />
Es wird vor allem in unseren Breiten sehr emotional darüber diskutiert, und die<br />
öffentliche Verharmlosung, die da stattfindet, halte ich eigentlich für unerträglich. Es<br />
kommt mir so vor, als ob hinter der Diskussion um SPICE eine Ersatzdiskussion<br />
geführt wird und da durch die Hintertür eine Verwässerung, ein Aufweichen der<br />
gesetzlichen Bestimmungen zum Drogenkonsum angestrebt wird.<br />
Im gegenständlichen Fall stellt sich ganz nüchtern die Frage: Liegt hier ein Suchtmittel,<br />
liegt hier eine Droge vor: ja oder nein? – Wenn ja, dann muss unverzüglich gehandelt<br />
werden – zum Schutz unserer Jugend, nicht, um zu kriminalisieren! Schutz ist da das<br />
Motiv!<br />
Herr Minister, der gegenständliche Antrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Handlungsspielraum<br />
voll auszuschöpfen. Ein Verbot von SPICE lediglich nach dem Arzneimittelgesetz<br />
ist nach dem neuesten Stand der Forschung nicht mehr ausreichend. Verfügen Sie<br />
bitte ehebaldigst ein Verbot nach dem Betäubungsmittelgesetz beziehungsweise nach<br />
dem Suchtmittelgesetz – zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen! (Beifall bei der<br />
FPÖ.)<br />
14.56<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut.<br />
Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.<br />
14.56<br />
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr<br />
Minister! Hohes Haus! SPICE ist die Modedroge schlechthin, und zwar handelt es sich<br />
bei SPICE keineswegs um eine harmlose Kräutermischung, nein, es handelt sich dabei<br />
um eine Kräutermischung, die versetzt ist mit einer Menge synthetischer Cannabinoiden,<br />
welche eine stärkere Wirkung haben als der natürliche Cannabis-Wirkstoff.<br />
Leute, die SPICE konsumiert haben, berichten von einem wahren Höllentrip, von<br />
Herzrasen, Halluzinationen und Angstzuständen. Michael Musalek, der Leiter des<br />
Wiener Anton Proksch-Instituts, sagt: Wir müssen davon ausgehen, dass diese<br />
Substanz ein Abhängigkeitspotential hat! – Tatsächlich meldete sich ein junger Mann,<br />
der SPICE konsumiert hat, und der hat gesagt, dass er von dieser Droge nicht mehr<br />
loskommen kann.<br />
Das BZÖ hat am 12. November 2008 eine Anfrage an den Herrn Bundesminister<br />
betreffend SPICE gerichtet und darin auf diese Gefahren hingewiesen. Am<br />
17. Dezember 2008 wurde mittels Verordnung die Weitergabe, der Verkauf und der<br />
Besitz von SPICE untersagt. Dadurch wird aber ein Zuwiderhandeln nur nach dem<br />
Arzneimittelrecht bestraft und es kann nur zu Verwaltungsstrafen kommen. Uns vom<br />
BZÖ ist diese Bestrafung zu wenig! (Beifall beim BZÖ.) Wir fordern eine Bestrafung