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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 127<br />

Abgeordneter Dr. <strong>Andrea</strong>s Karlsböck<br />

gen, Inhaltsstoffe nachzuweisen, die entweder unter das Betäubungsmittelgesetz beziehungsweise<br />

unter das Arzneimittelgesetz gefallen wären.<br />

Mittlerweile wissen wir, dass hinter der berauschenden Wirkung dieser Droge eine<br />

Substanz steckt, die viermal stärker als der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze ist. SPICE<br />

kann deswegen durchaus abhängig machen, kann unabschätzbare Drogeneffekte<br />

auslösen. Diesbezügliche Berichte können Sie jederzeit in Fachzeitschriften nachlesen.<br />

In Deutschland ist SPICE mittlerweile nach dem Arzneimittelgesetz und auch nach<br />

dem Betäubungsmittelgesetz verboten – in Österreich jedoch nur nach dem Arzneimittelgesetz!<br />

Da muss man sich schon die Frage stellen: Warum eigentlich? – Als<br />

Antwort darauf bekomme ich immer die Begründung, weil angeblich das Suchtpotential<br />

noch erhoben werden müsse. In der Zwischenzeit wird aber „lustig“ über das Internet<br />

SPICE bestellt, und zwar hauptsächlich aus England, und auch bei uns konsumiert. So<br />

werden die Jugendlichen weiterhin den Gefahren eines Drogenkonsums ausgesetzt.<br />

Es wird vor allem in unseren Breiten sehr emotional darüber diskutiert, und die<br />

öffentliche Verharmlosung, die da stattfindet, halte ich eigentlich für unerträglich. Es<br />

kommt mir so vor, als ob hinter der Diskussion um SPICE eine Ersatzdiskussion<br />

geführt wird und da durch die Hintertür eine Verwässerung, ein Aufweichen der<br />

gesetzlichen Bestimmungen zum Drogenkonsum angestrebt wird.<br />

Im gegenständlichen Fall stellt sich ganz nüchtern die Frage: Liegt hier ein Suchtmittel,<br />

liegt hier eine Droge vor: ja oder nein? – Wenn ja, dann muss unverzüglich gehandelt<br />

werden – zum Schutz unserer Jugend, nicht, um zu kriminalisieren! Schutz ist da das<br />

Motiv!<br />

Herr Minister, der gegenständliche Antrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Handlungsspielraum<br />

voll auszuschöpfen. Ein Verbot von SPICE lediglich nach dem Arzneimittelgesetz<br />

ist nach dem neuesten Stand der Forschung nicht mehr ausreichend. Verfügen Sie<br />

bitte ehebaldigst ein Verbot nach dem Betäubungsmittelgesetz beziehungsweise nach<br />

dem Suchtmittelgesetz – zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen! (Beifall bei der<br />

FPÖ.)<br />

14.56<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut.<br />

Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.<br />

14.56<br />

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr<br />

Minister! Hohes Haus! SPICE ist die Modedroge schlechthin, und zwar handelt es sich<br />

bei SPICE keineswegs um eine harmlose Kräutermischung, nein, es handelt sich dabei<br />

um eine Kräutermischung, die versetzt ist mit einer Menge synthetischer Cannabinoiden,<br />

welche eine stärkere Wirkung haben als der natürliche Cannabis-Wirkstoff.<br />

Leute, die SPICE konsumiert haben, berichten von einem wahren Höllentrip, von<br />

Herzrasen, Halluzinationen und Angstzuständen. Michael Musalek, der Leiter des<br />

Wiener Anton Proksch-Instituts, sagt: Wir müssen davon ausgehen, dass diese<br />

Substanz ein Abhängigkeitspotential hat! – Tatsächlich meldete sich ein junger Mann,<br />

der SPICE konsumiert hat, und der hat gesagt, dass er von dieser Droge nicht mehr<br />

loskommen kann.<br />

Das BZÖ hat am 12. November 2008 eine Anfrage an den Herrn Bundesminister<br />

betreffend SPICE gerichtet und darin auf diese Gefahren hingewiesen. Am<br />

17. Dezember 2008 wurde mittels Verordnung die Weitergabe, der Verkauf und der<br />

Besitz von SPICE untersagt. Dadurch wird aber ein Zuwiderhandeln nur nach dem<br />

Arzneimittelrecht bestraft und es kann nur zu Verwaltungsstrafen kommen. Uns vom<br />

BZÖ ist diese Bestrafung zu wenig! (Beifall beim BZÖ.) Wir fordern eine Bestrafung

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