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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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114 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Abgeordneter Erwin Spindelberger<br />

So gut es auch klingen mag, bedeutet es in der Praxis aber auch, dass wir dabei mit<br />

gewaltigen Problemen konfrontiert sind, denn bei der Verarbeitung und Übermittlung<br />

dieser Gesundheitsdaten in verschiedenen Datennetzen ergibt sich ein riesiges Gefahrenpotential<br />

in Bezug auf mögliche Verletzungen der Vertraulichkeit und der Integrität<br />

unserer Gesundheitsdaten. Daher gilt es eine österreichweite Harmonisierung derzeitiger<br />

unterschiedlicher Ansätze für die Datensicherheitsmaßnahmen einzuleiten beziehungsweise<br />

auch den Standard für die Datensicherheitsmaßnahmen auszubauen.<br />

Wie ich eingangs erwähnt habe, war ja vorgesehen, dass es bereits mit Ende 2008 zu<br />

einer endgültigen Regelung diesbezüglich kommen sollte, weshalb Bundesministerin<br />

Kdolsky auch eine diesbezügliche Verordnung zur Begutachtung versandt hat. Da aber<br />

die Stellungnahmen zu dieser Verordnung durch die Bank negativ ausgefallen sind, hat<br />

der Datenschutzrat, weil es sich um so eine wichtige Materie, nämlich um den Schutz<br />

sensibler Daten, handelt, in seiner Sitzung im Dezember vorgeschlagen, einer Verlängerung<br />

dieser Übergangsfristen bis 31. Dezember 2009 zuzustimmen und diese<br />

heute eben herbeizuführen.<br />

Das haben die Mitglieder des Datenschutzrates auch mit dem Hinweis darauf gemacht,<br />

dass es bis zu diesem Termin, also bis Ende des heurigen Jahres, auch ein ELGA-<br />

Gesetz, also die Elektronische Gesundheitsakte, geben wird. Somit wird für uns alle<br />

ausreichend Zeit geschaffen, all die notwendigen Änderungen beziehungsweise Adaptierungen<br />

des Gesundheitstelematikgesetzes aufzubereiten<br />

Ich bin erfreut darüber, dass alle diesem Vorschlag zustimmen werden. (Beifall bei der<br />

SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)<br />

14.14<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter<br />

Dr. Rasinger. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.<br />

14.14<br />

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter<br />

Herr Minister! Hohes Haus! Bei dem vorliegenden Gesetzesantrag geht es um die<br />

Verlängerung der Übergangsregelungen bei der Übermittlung von Daten. Das ist nicht<br />

das Entscheidende, sondern meiner Meinung nach entscheidend ist, wie wir bei<br />

zunehmender Elektronik mit sehr, sehr sensiblen Daten umgehen. Da handelt es sich<br />

um sehr intime Daten, intimer könnten sie wohl nicht sein. Es hat ja jetzt in Deutschland<br />

einen Skandal gegeben, wo eine Journalistin plötzlich ihre Krankheit veröffentlicht<br />

gesehen hat. Das ist nicht im Sinne des Patienten und würde auch die Akzeptanz jeder<br />

Form von ELGA sofort gegen null gehen lassen. Damit es eine Akzeptanz gibt,<br />

brauchen wir eben sehr scharfe Vorschriften.<br />

Dass wir in Österreich eigentlich ganz weit vorne sind, ist uns gar nicht bewusst. Wir<br />

sind ja eher dazu geneigt, uns selber ein bisschen herunterzumachen. Barack Obama<br />

hat erst kürzlich gesagt, er möchte im Rahmen seiner amerikanischen Gesundheitsreform,<br />

in die er 636 Milliarden Dollar, also etwa 17 Prozent des Bruttoinlandsproduktes<br />

von etwa 3 000 Billionen Dollar, reinbuttert, die Elektronik vorantreiben, weil in<br />

Amerika sage und schreibe nur 6 Prozent der Ärzte und Anbieter überhaupt an Elektronik<br />

angeschlossen sind.<br />

Ich schätze, dass das bei uns, bei den niedergelassenen Ärzten, den Kassenärzten in<br />

Richtung 100 Prozent geht; das heißt, wir sind da sehr, sehr weit vorne.<br />

International gesehen ist die ganze Elektronik im Gesundheitswesen ein riesiges<br />

Geschäft. Microsoft, Google, Siemens bemühen sich. Und wenn man das wirklich<br />

beinhart seziert, muss man ganz ehrlich sagen, sie sagen nicht, dass das Geld spart.

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