Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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114 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Abgeordneter Erwin Spindelberger<br />
So gut es auch klingen mag, bedeutet es in der Praxis aber auch, dass wir dabei mit<br />
gewaltigen Problemen konfrontiert sind, denn bei der Verarbeitung und Übermittlung<br />
dieser Gesundheitsdaten in verschiedenen Datennetzen ergibt sich ein riesiges Gefahrenpotential<br />
in Bezug auf mögliche Verletzungen der Vertraulichkeit und der Integrität<br />
unserer Gesundheitsdaten. Daher gilt es eine österreichweite Harmonisierung derzeitiger<br />
unterschiedlicher Ansätze für die Datensicherheitsmaßnahmen einzuleiten beziehungsweise<br />
auch den Standard für die Datensicherheitsmaßnahmen auszubauen.<br />
Wie ich eingangs erwähnt habe, war ja vorgesehen, dass es bereits mit Ende 2008 zu<br />
einer endgültigen Regelung diesbezüglich kommen sollte, weshalb Bundesministerin<br />
Kdolsky auch eine diesbezügliche Verordnung zur Begutachtung versandt hat. Da aber<br />
die Stellungnahmen zu dieser Verordnung durch die Bank negativ ausgefallen sind, hat<br />
der Datenschutzrat, weil es sich um so eine wichtige Materie, nämlich um den Schutz<br />
sensibler Daten, handelt, in seiner Sitzung im Dezember vorgeschlagen, einer Verlängerung<br />
dieser Übergangsfristen bis 31. Dezember 2009 zuzustimmen und diese<br />
heute eben herbeizuführen.<br />
Das haben die Mitglieder des Datenschutzrates auch mit dem Hinweis darauf gemacht,<br />
dass es bis zu diesem Termin, also bis Ende des heurigen Jahres, auch ein ELGA-<br />
Gesetz, also die Elektronische Gesundheitsakte, geben wird. Somit wird für uns alle<br />
ausreichend Zeit geschaffen, all die notwendigen Änderungen beziehungsweise Adaptierungen<br />
des Gesundheitstelematikgesetzes aufzubereiten<br />
Ich bin erfreut darüber, dass alle diesem Vorschlag zustimmen werden. (Beifall bei der<br />
SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)<br />
14.14<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter<br />
Dr. Rasinger. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.<br />
14.14<br />
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter<br />
Herr Minister! Hohes Haus! Bei dem vorliegenden Gesetzesantrag geht es um die<br />
Verlängerung der Übergangsregelungen bei der Übermittlung von Daten. Das ist nicht<br />
das Entscheidende, sondern meiner Meinung nach entscheidend ist, wie wir bei<br />
zunehmender Elektronik mit sehr, sehr sensiblen Daten umgehen. Da handelt es sich<br />
um sehr intime Daten, intimer könnten sie wohl nicht sein. Es hat ja jetzt in Deutschland<br />
einen Skandal gegeben, wo eine Journalistin plötzlich ihre Krankheit veröffentlicht<br />
gesehen hat. Das ist nicht im Sinne des Patienten und würde auch die Akzeptanz jeder<br />
Form von ELGA sofort gegen null gehen lassen. Damit es eine Akzeptanz gibt,<br />
brauchen wir eben sehr scharfe Vorschriften.<br />
Dass wir in Österreich eigentlich ganz weit vorne sind, ist uns gar nicht bewusst. Wir<br />
sind ja eher dazu geneigt, uns selber ein bisschen herunterzumachen. Barack Obama<br />
hat erst kürzlich gesagt, er möchte im Rahmen seiner amerikanischen Gesundheitsreform,<br />
in die er 636 Milliarden Dollar, also etwa 17 Prozent des Bruttoinlandsproduktes<br />
von etwa 3 000 Billionen Dollar, reinbuttert, die Elektronik vorantreiben, weil in<br />
Amerika sage und schreibe nur 6 Prozent der Ärzte und Anbieter überhaupt an Elektronik<br />
angeschlossen sind.<br />
Ich schätze, dass das bei uns, bei den niedergelassenen Ärzten, den Kassenärzten in<br />
Richtung 100 Prozent geht; das heißt, wir sind da sehr, sehr weit vorne.<br />
International gesehen ist die ganze Elektronik im Gesundheitswesen ein riesiges<br />
Geschäft. Microsoft, Google, Siemens bemühen sich. Und wenn man das wirklich<br />
beinhart seziert, muss man ganz ehrlich sagen, sie sagen nicht, dass das Geld spart.