Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 203<br />
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser<br />
25 Prozent der Empfehlungen offen sind und es wichtig wäre, gerade jene Empfehlungen<br />
umzusetzen, weil in diesem Bereich ein hohes Potenzial an Einsparung, an<br />
Optimierung und an Nutzen liegt. Ich kann daher nur appellieren, dass die Empfehlungen<br />
des Rechnungshofes auch in Blickrichtung Verwaltungsreform in Zukunft verstärkt<br />
umgesetzt werden.<br />
Weil immer wieder gefragt wurde, was der Rechnungshof tut: Er hat eine schwierige<br />
Funktion. Wir erfüllen unsere verfassungsmäßig vorgesehene Funktion. Aus diesem<br />
Grund führen wir auch ein Nachfrageverfahren durch. Wir werden auch, um die<br />
Wirksamkeit zu erhöhen, das Ergebnis des Nachfrageverfahrens zur Grundlage von<br />
Follow-up-Prüfungen machen, um Ihnen wiederum zu zeigen, wie die Realisierung<br />
ausschaut. Aber wir sind ein Organ des Nationalrates, und wenn es darum geht,<br />
Kontrolle zu leben und Kontrolle auch umzusetzen, kann ich nur darauf hinweisen: Sie,<br />
meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Hüter der Kontrolle! Wir haben ein<br />
abgeleitetes Kontrollrecht, und ich glaube, gemeinsam sind wir in der Lage, die<br />
Kontrolle so auszuüben, dass tatsächlich die Mittelverwendung in optimierter und<br />
optimaler Weise erfolgt. Ich ersuche Sie daher auch, die parlamentarischen Möglichkeiten<br />
der Interpellation zu nützen, um die Effizienz der Umsetzung der Empfehlungen<br />
noch weiter zu steigern.<br />
Was die 13 auf der Tagesordnung stehenden Berichte betrifft, die teilweise im Zuge<br />
der Debatte angesprochen wurden, kann ich auch hier darauf verweisen, dass in vielen<br />
Bereichen der Umsetzungswille sehr hoch ist, dass aber in einigen Bereichen der<br />
Umsetzungswille eben nicht gegeben ist. Es sind hier einige Bereiche angesprochen<br />
wie beispielsweise der Bericht betreffend Ruhestandsversetzung bei den ÖBB, wo es<br />
bei einer Empfehlung nicht darum geht, eine Verschlechterung durchzuführen. Nein, es<br />
geht darum, dass man – wenn ein Nebengebührendurchschnittssatz besteht, der sich<br />
nicht in den tatsächlich angefallenen Nebengebühren widerspiegelt, und hiedurch<br />
massive Mehrkosten entstehen – auf den tatsächlichen Wert und nicht auf den<br />
pauschalen Wert abstellt. Dadurch könnten massive Einsparungen für die ÖBB und<br />
natürlich auch für den Steuerzahler erzielt werden.<br />
Schlussendlich komme ich noch auf den Punkt „Kontrollfelder“, auch das wurde<br />
angesprochen. Ich kann – was die Gemeindeprüfungen betrifft – nur sagen, dass eine<br />
Rechnungshofprüfung drei Effekte erzielt: Wir haben den Effekt einer Kontrolle für den<br />
Gemeindebürger, damit er dann weiß, dass die Kanal-, Müll- und sonstigen Gebühren<br />
Gebühren und keine Steuern sind. Das heißt, dass das Kostendeckungsprinzip<br />
eingehalten ist. Und ich glaube, dass der Bürger Interesse und auch ein Recht darauf<br />
hat, zu wissen, ob die Gebühren Gebühren sind, das heißt, ob das Kostendeckungsprinzip<br />
eingehalten wird.<br />
Wir haben den Effekt für den Gemeinderat, der dann in die Lage versetzt wird, gewisse<br />
Bereiche zu prüfen, wenn er auf eine Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan<br />
aufbauen kann. Das haben wir derzeit nicht.<br />
Und wir haben – auch das sei erwähnt – für die Gemeinde selbst einen Vorteil. Die<br />
Gemeinde hat enorme Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen, und hier<br />
stellt sich die Frage, ob die Transfereinnahmen den Transferausgaben entsprechen.<br />
Und wer wäre ein besserer Hüter beziehungsweise objektiverer Befunder als der Rechnungshof?<br />
Wir haben dann die Möglichkeit, genau das Gleichgewicht oder Ungleichgewicht<br />
zwischen Transfereinnahmen und Transferausgaben darzustellen.<br />
Zum Punkt, den auch Herr Abgeordneter Gaßner angesprochen hat, betreffend Schutz<br />
vor Naturgefahren: Hier ist es nicht darum gegangen, dass wir kritisieren, sondern wir<br />
haben aufgezeigt, dass der kommunale Ausgleich unter den Gemeinden forciert<br />
werden muss. Denn die Gemeinde, die eine Schutzmaßnahme beantragt hat, hätte