Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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96 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat<br />
sich Herr Abgeordneter Vock zu Wort gemeldet. Ich erinnere ebenfalls an die einschlägigen<br />
Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort.<br />
13.03<br />
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Abgeordnete<br />
Fazekas hat behauptet, wir würden den Ankauf eines Nachtsichtgerätes unterstützen,<br />
um damit Personen in das Schlafzimmer zu sehen. – Das ist unrichtig!<br />
Dieses Nachtsichtgerät wird ausschließlich für die Aktion Drogenstopp verwendet und<br />
dient ausschließlich zum Aufspüren von illegalem Drogenhandel in Zusammenarbeit<br />
mit der örtlichen Polizei. (Beifall bei der FPÖ.)<br />
13.03<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. Gewünschte<br />
Redezeit: 3 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.<br />
13.03<br />
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau<br />
Ministerin! Hohes Haus! Ungeachtet der bisher von den Vorrednern meiner Fraktion<br />
aufgezeigten Problemstellungen, die ich natürlich selbst auch vollinhaltlich teile, ist es<br />
wohl nicht zuletzt wegen der beim Hearing im Innenausschuss von den Rechtsexperten<br />
kundgetanenen Rechtsmeinung nur eine Frage der Zeit, wann diese neuen<br />
Gesetzesbestimmungen, die hier in der Regierungsvorlage in Rede stehen, wieder<br />
durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. (Bundesministerin Dr. Fekter:<br />
Nein, nein!)<br />
Ich darf erinnern, Frau Ministerin, an die eigentlich vernichtende Aussage des Herrn<br />
Univ.-Prof. Dr. Funk, der – nur als Beispiel hier angeführt – gemeint hat, Teile dieses<br />
Gesetzes sind eigentlich totes Recht. Also viel vernichtender kann man eine Regierungsvorlage<br />
nicht interpretieren, und das noch dazu in einem Hearing. Aber von Ihrer<br />
Seite, Frau Bundesminister – und das ist das eigentlich Traurige an dieser Sache –,<br />
wurde überhaupt nicht darauf reagiert, hier eine entsprechende Korrektur in der Regierungsvorlage<br />
vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)<br />
Es ist schon sehr skurril, dass man eine vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene<br />
gesetzliche Bestimmung mit einer Regierungsvorlage ersetzt, die eigentlich, laut<br />
Rechtsexperten, verfassungsmäßig wieder höchst bedenklich erscheint. Ich denke, es<br />
wird wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis wir hier im Hohen Haus die Korrektur der<br />
Korrektur zur Lesung behandeln werden müssen.<br />
Bis dahin allerdings, bis es so weit ist, tragen die Konsequenzen aus dieser misslichen<br />
neuen Regierungsvorlage nicht die Bundesregierung, nicht die Abteilungsleiter und<br />
Sektionschefs, sondern eigentlich die kleinen Beamten, nämlich jene kleinen Beamten,<br />
die sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen müssen.<br />
(Beifall bei der FPÖ.) Das ist zum Beispiel der Polizist auf der Straße, der<br />
einfache Beamte oder Verwaltungsbedienstete in einem Fachreferat. Dem legt man<br />
das Gesetz auf den Tisch und sagt, du, mach das, was da drinnen steht. Der muss den<br />
Kopf hinhalten für diese ungeeignete und eigentlich entbehrliche Regierungsvorlage<br />
und muss sich vielleicht auch noch gefallen lassen, dass er in einen öffentlichen<br />
Argumentationsnotstand gerät, wenn die Diskussion vielleicht überschwappt. Und das<br />
alles nur dafür, dass er seine Arbeit getan hat. Das, denke ich, ist eigentlich unverantwortlich.<br />
Das haben sich unsere österreichischen Beamten und Verwaltungsbediensteten<br />
sicherlich nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)