Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 133<br />
Abgeordneter Stefan Petzner<br />
Ich bringe Ihnen ein konkretes Beispiel dafür, warum dieses Gesetz so problematisch<br />
ist und das BZÖ daher eine Aussetzung, eine Sistierung dieses Gesetzes beantragt<br />
hat.<br />
Es gibt in Kärnten den Villacher Fasching, den kennen Sie alle, und dort hat es einen<br />
langen Streit darüber gegeben, ob man dort rauchen darf oder nicht, ob bei den<br />
Faschingssitzungen geraucht werden darf oder nicht. Es hat einen Streit gegeben<br />
zwischen dem roten Magistrat Villach, wo man gesagt hat: Es darf geraucht werden!,<br />
und der zuständigen Behörde des Landes Kärnten, wo man gesagt hat: Es darf nicht<br />
geraucht werden! Beide Behörden, sowohl die Abteilung des Landes als auch der<br />
Magistrat Villach, haben sich bei diesem Streit auf das Gesetz berufen. Beide haben<br />
gesagt, lesen Sie im Gesetz nach, das Gesetz sagt, es darf geraucht werden beziehungsweise<br />
nicht geraucht werden.<br />
Genau an diesem Beispiel sehen Sie die Problematik dieses Gesetzes: Niemand kennt<br />
sich aus, nicht einmal die Experten kennen sich aus, die Wirte sind sauer, klagen über<br />
Umsatzeinbußen, sind mit Gewinnentgang konfrontiert (Abg. Riepl: Es kennt sich<br />
keiner aus, das ist das Problem!), und die Kunden, die Konsumenten stehen in der<br />
Mitte und werden auch in diesen Streit hineingezogen.<br />
Das ist das Gesetz, wie es derzeit vorliegt. Daher fordert das BZÖ ganz klar die<br />
Sistierung, die Aussetzung dieses Gesetzes, um vernünftige Raucherbestimmungen,<br />
um ein Gesetz zu erarbeiten, bei dem sich jeder auskennt und auch der Nichtraucherschutz<br />
gewährleistet ist. (Beifall beim BZÖ.)<br />
Wir vom BZÖ bekennen uns auch zum Nichtraucherschutz. Wir sind für einen aktiven<br />
Nichtraucherschutz, wir sind für eine friedliche Koexistenz von Rauchern und Nichtrauchern,<br />
aber wir sind dagegen, dass Wirte gegen Kunden, Magistratsbeamte gegen<br />
Landesbeamte aufgehetzt werden, ein Riesenstreit, ein Riesendurcheinander, ein<br />
Riesenchaos herauskommt. Da sind Sie gefordert, Herr Gesundheitsminister!<br />
Ich habe hier doch auch die Hoffnung – da ich weiß und zwischen den Zeilen lese,<br />
dass Sie selbst nicht ganz glücklich sind mit diesem Gesetz, das Ihre Amtsvorgängerin<br />
zu verantworten hat –, dass Sie dieses Gesetz korrigieren, dass Ihre Abgeordneten<br />
dieser Sistierung zustimmen und wir zu einer vernünftigen Regelung im Raucherbereich<br />
kommen, der sowohl Raucher – wie meine Person – als auch Nichtraucher,<br />
also beide Gruppen entsprechend berücksichtigt, dass wir zu einer zufriedenstellenden<br />
Lösung für alle beteiligten Personen kommen. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf<br />
der Abg. Silhavy.)<br />
15.18<br />
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager<br />
zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.<br />
15.19<br />
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin!<br />
Herr Minister! Hohes Haus! Der Antrag betreffend Kennzeichnung von Raucher- und<br />
Nichtraucherlokalen, um den Gästen eine Orientierungshilfe zu geben, ist natürlich<br />
absolut lobenswert. Daher bin ich umso glücklicher darüber, dass seit 1. Jänner bereits<br />
eine Verordnung in Kraft ist, noch von Gesundheitsministerin Kdolsky auf den Weg<br />
geschickt, die genau das regelt. Es ist bereits geregelt, dass außen an den Lokalen der<br />
Hinweis angebracht werden muss, wie das im Lokal geregelt ist, sodass man das also<br />
schon draußen erkennt.<br />
Da die Antragsteller vielleicht nicht so oft die heimische Gastronomie frequentieren,<br />
habe ich ein Beispiel aus der Praxis mitgenommen.