Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 195<br />
Abgeordneter Mag. Werner Kogler<br />
Und noch besser oder – wenn man so will – noch schlechter am Schluss: Auch der<br />
Follow-up-Bericht weist genau in die Richtung. Da ist etwas zu tun, es ist aber nicht<br />
geschehen. Was geschehen ist, ist die Tatsache, dass man locker 16 Millionen € auf<br />
die Seite räumen kann, obwohl das bei den Defiziten, die das Kontrollsystem dort<br />
aufweist, früher oder später geradezu passieren musste.<br />
Daher werden wir das ausführlich im Rechnungshofausschuss behandeln; der Bericht<br />
liegt ja noch vor. Und ich mache Sie drauf aufmerksam, dass wir noch nicht in der<br />
nächsten Sitzung, aber in der übernächsten Sitzung diese Personen samt Verantwortlichen<br />
laden werden – nur damit es da kein Missverständnis zwischen den Fraktionen<br />
gibt! Mit dieser frohen Botschaft darf ich Sie entlassen. (Beifall bei den Grünen.)<br />
18.39<br />
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner.<br />
2 Minuten Redezeit. – Bitte.<br />
18.39<br />
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes!<br />
Wohl wissend, dass es hier wieder um die Prüfung der Gemeinden geht,<br />
habe ich mich erkundigt, wie denn das beim Oberösterreichischen Landesrechnungshof<br />
ausschaut. Und da bin ich auf interessante Tatsachen gestoßen: In Oberösterreich<br />
darf der Rechnungshof eine Gemeinde nicht prüfen, und die Gemeinde<br />
selbst kann sich über Antrag auch nicht vom Rechnungshof prüfen lassen, sondern die<br />
beiden Referenten für Gemeinden erstellen am Jahresanfang eine Liste der Gemeinden,<br />
die sie geprüft haben möchten, und dann kommt es zu keinem Prüfbericht,<br />
sondern nur zu einer gutachterlichen Tätigkeit; es wird ein Gutachten erstellt. Dieses<br />
Gutachten bekommen wieder die Landesräte. – Schön und gut.<br />
Wenn ich als Gemeinde eine Beratung in Form einer Überprüfung haben möchte, dann<br />
kann ich das gar nicht machen.<br />
Und jetzt kommt es noch besser. Oberösterreich ist da offensichtlich eine Ausnahme,<br />
denn in allen anderen Bundesländern gibt es auch diese gutachterliche Tätigkeit für<br />
Gemeinden nicht. Und ich frage mich jetzt tatsächlich, welche Bedeutung denn neun<br />
Landesrechnungshöfe für die Gemeinden haben. Wir streiten da herum, der Bundesrechnungshof<br />
darf nur prüfen ab 20 000 Einwohnern, und so weiter und so weiter. Die<br />
Landesrechnungshöfe gibt es offensichtlich für die Gemeinden überhaupt nicht. Und<br />
die Gemeinden werden trotzdem weiter nach und nach geprüft und mit allen möglichen<br />
Schikanen belegt. (Abg. Grosz: Das Problem ist die Gemeindeaufsicht!) Ja, ein<br />
Rechnungshof, eine Prüfung; der muss aber für die Gemeinden auch verfügbar sein,<br />
um dort auch ein Instrument zur Hand zu haben, die Gemeinden ordentlich zu führen.<br />
– Das zum einen.<br />
Zum Zweiten, zum Tätigkeitsbericht: Herr Präsident des Rechnungshofes, ich habe mir<br />
das Kapitel „Schutz vor Naturgefahren“ angesehen. Da haben Sie völlig korrekt und<br />
richtig festgestellt, es gibt in Österreich leider keine einheitliche Regelung für den<br />
Schutz vor Naturgefahren, und zwar deswegen, weil es eine Zersplitterung der Kompetenzen<br />
gibt: ein paar Ministerien, neun Bundesländer, verschiedenste Abteilungen.<br />
Und das führt dann dazu, dass eigentlich im Ganzen nicht so recht etwas weitergeht.<br />
Daher ist es notwendig, diese personellen Ressourcen aus allen Belangen zu konzentrieren,<br />
aber nicht in irgendeine Agentur auszulagern, sondern in einem Ministerium<br />
zu konzentrieren und wirklich Nägel mit Köpfen zu machen, wie man so schön sagt.<br />
Eine kleine Kritik muss ich anbringen, Herr Präsident des Rechnungshofes. Sie haben<br />
da drinnen geschrieben, dass Gemeinden wegen finanzieller Beteiligung den Bau von<br />
Schutzmaßnahmen behindern. – Das glaube ich nicht, denn die Gemeinden wissen