Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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124 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé<br />
gegenüber der Pharmaindustrie wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zu vermeiden. –<br />
Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)<br />
14.44<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als dazu vorläufig Letzter zu Wort gemeldet hat sich<br />
Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.<br />
14.44<br />
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident!<br />
Verehrter Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Zunächst eine kleine Bemerkung an den<br />
„Rosstäuscher“ vom BZÖ: Geschätzter Herr Kollege, seien Sie doch so ehrlich und<br />
geben Sie zu, Erhöhung der Pensionen heißt Erhöhung der Beiträge bei den Zahlenden!<br />
– Das wird der Österreichische Bauernbund sicher nicht zulassen! (Beifall bei der<br />
ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)<br />
Nun zum aktuellen Punkt: Es geht hierbei nicht nur um die Aufnahme der Arzneimittel<br />
in den Erstattungskodex, sondern auch um die Betriebsrente im Bauern-Sozialversicherungsgesetz.<br />
Betriebsrenten sollen vor allem der Weiterführung des Betriebes<br />
dienen und einen echten Ausgleich für den unfallbedingten, auf Dauer eingetretenen<br />
Einkommensverlust bieten.<br />
Nach geltender Rechtslage fällt die Betriebsrente ein Jahr nach dem Einritt des<br />
Versicherungsfalles an. Die Betriebsrente soll auch künftig nach einem Jahr anfallen,<br />
jedoch nicht mit dem Tag des Versicherungsfalles, sondern mit dem Tag nach dem<br />
Eintritt des Versicherungsfalles zu laufen beginnen. Damit wird an die bereits im ASVG<br />
für die Gewährung einer Versehrtenrente bestehende Systematik angeknüpft, die die<br />
Grundlage für das Projekt EFEU darstellt, mit dem im gesamten Unfallversicherungsbereich,<br />
also auch im bäuerlichen Unfallversicherungsbereich, die Einführung des<br />
Elektronischen Aktes vorangetrieben werden soll.<br />
Es konnte allen Fraktionen im Ausschuss die Notwendigkeit dieser Regelung klargemacht<br />
werden. Es ist eine absolute Notwendigkeit, im Bereich der SVB diesbezüglich<br />
den anderen Kassen Folge zu leisten und gleichzeitig Rechtssicherheit für die<br />
bedürftigen Bäuerinnen und Bauern zu schaffen. Darum bitte ich Sie, durchaus im<br />
Einklang mit der harmonischen Beschlussfassung im Gesundheitsausschuss diesem<br />
Vorschlag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)<br />
14.46<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Ihnen<br />
nicht bewusst ist, dass der Vorwurf der „Rosstäuscherei“ einen Ordnungsruf nach sich<br />
zieht, und bitte Sie, das künftighin bei der Wortwahl zu berücksichtigen.<br />
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet; ich schließe daher die Debatte.<br />
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.<br />
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Sozialrechtsänderungsgesetz<br />
2008 samt Titel und Eingang in 139 der Beilagen.<br />
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein<br />
Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.<br />
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.<br />
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter<br />
Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls<br />
einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.