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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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124 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé<br />

gegenüber der Pharmaindustrie wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zu vermeiden. –<br />

Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)<br />

14.44<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als dazu vorläufig Letzter zu Wort gemeldet hat sich<br />

Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.<br />

14.44<br />

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident!<br />

Verehrter Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Zunächst eine kleine Bemerkung an den<br />

„Rosstäuscher“ vom BZÖ: Geschätzter Herr Kollege, seien Sie doch so ehrlich und<br />

geben Sie zu, Erhöhung der Pensionen heißt Erhöhung der Beiträge bei den Zahlenden!<br />

– Das wird der Österreichische Bauernbund sicher nicht zulassen! (Beifall bei der<br />

ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)<br />

Nun zum aktuellen Punkt: Es geht hierbei nicht nur um die Aufnahme der Arzneimittel<br />

in den Erstattungskodex, sondern auch um die Betriebsrente im Bauern-Sozialversicherungsgesetz.<br />

Betriebsrenten sollen vor allem der Weiterführung des Betriebes<br />

dienen und einen echten Ausgleich für den unfallbedingten, auf Dauer eingetretenen<br />

Einkommensverlust bieten.<br />

Nach geltender Rechtslage fällt die Betriebsrente ein Jahr nach dem Einritt des<br />

Versicherungsfalles an. Die Betriebsrente soll auch künftig nach einem Jahr anfallen,<br />

jedoch nicht mit dem Tag des Versicherungsfalles, sondern mit dem Tag nach dem<br />

Eintritt des Versicherungsfalles zu laufen beginnen. Damit wird an die bereits im ASVG<br />

für die Gewährung einer Versehrtenrente bestehende Systematik angeknüpft, die die<br />

Grundlage für das Projekt EFEU darstellt, mit dem im gesamten Unfallversicherungsbereich,<br />

also auch im bäuerlichen Unfallversicherungsbereich, die Einführung des<br />

Elektronischen Aktes vorangetrieben werden soll.<br />

Es konnte allen Fraktionen im Ausschuss die Notwendigkeit dieser Regelung klargemacht<br />

werden. Es ist eine absolute Notwendigkeit, im Bereich der SVB diesbezüglich<br />

den anderen Kassen Folge zu leisten und gleichzeitig Rechtssicherheit für die<br />

bedürftigen Bäuerinnen und Bauern zu schaffen. Darum bitte ich Sie, durchaus im<br />

Einklang mit der harmonischen Beschlussfassung im Gesundheitsausschuss diesem<br />

Vorschlag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)<br />

14.46<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Ihnen<br />

nicht bewusst ist, dass der Vorwurf der „Rosstäuscherei“ einen Ordnungsruf nach sich<br />

zieht, und bitte Sie, das künftighin bei der Wortwahl zu berücksichtigen.<br />

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet; ich schließe daher die Debatte.<br />

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.<br />

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Sozialrechtsänderungsgesetz<br />

2008 samt Titel und Eingang in 139 der Beilagen.<br />

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein<br />

Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.<br />

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.<br />

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter<br />

Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls<br />

einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

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