29.10.2013 Aufrufe

Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

64 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Abgeordnete Mag. Alev Korun<br />

Was aber machen Sie, was macht die Bundesregierung? – Sie macht ein Gesetz,<br />

wonach man zwar einen Antrag stellen kann, aber die Ministerin entscheidet wie früher<br />

die römischen Kaiser mit: Daumen rauf, Daumen runter, Daumen rauf, Daumen<br />

runter – du darfst bleiben, du darfst nicht bleiben! (Beifall bei den Grünen.)<br />

Und: Es gibt keine Berufungsmöglichkeit! Die Bundesministerin entscheidet, und es<br />

gibt keine Berufungsmöglichkeit. Ich wiederhole: Das ist Politik des „Daumen rauf und<br />

„Daumen runter“. (Abg. Hornek: Bei so einer Rede kann man nur den Daumen runter<br />

halten!)<br />

Zweite Sache: Ein Aufenthaltsrecht kann von einem Bundesland erteilt werden, die<br />

Frau Bundesministerin hat aber 3 Jahre Zeit, dieses Recht wieder für nichtig zu<br />

erklären. Das heißt, die Länder sollen ruhig entscheiden – die Ministerin sagt: Nein,<br />

gefällt mir nicht, sehe ich nicht ein! – Drei Jahre später ist das Aufenthaltsrecht weg.<br />

Noch etwas: Wofür nützen Sie diese Bleiberechtsnovelle? – Um eine neue Illegalisierungswelle<br />

auszulösen! Sie sagen, selbst dann, wenn jemand seit 20 Jahren ganz<br />

legal hier lebt und die Frist für die Visaverlängerung auch nur um einen Tag versäumt,<br />

muss er ins Ausland und von dort aus einen Antrag stellen. Er wird behandelt wie<br />

jemand, der noch nie in Österreich gelebt hat. Und das versuchen Sie auch noch als<br />

Verbesserung zu verkaufen! Meine Damen und Herren, so löst man keine Probleme,<br />

so schafft man höchstens neue Bleiberechtsfälle! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf<br />

des Abg. Kößl.)<br />

Sehen Sie, wenn Sie eine verantwortungsvolle Regierung sind, den Tatsachen bitte ins<br />

Auge! (Abg. Kößl: Sie haben keine Ahnung von dieser gesetzlichen Grundlage!) Es<br />

nützt nichts, Menschen weiterhin jahrelang zu schikanieren (Abg. Strache: Asylbetrüger<br />

sind abzuschieben!); Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen<br />

lassen, die sich hier inzwischen integriert haben, deren Kinder hier in die Schule<br />

gehen, die Nachbarn sind von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern,<br />

Menschen, für die sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden eingesetzt<br />

haben und sich auch weiterhin einsetzen.<br />

Wir alle, nehme ich an, als Nationalratsabgeordnete, haben viele Mails bekommen mit<br />

dem Titel „Für Menschlichkeit und Vernunft“, Mails von Bürgerinnen und Bürgern von<br />

Bleiberechtsinitiativen. (Ruf bei der ÖVP: Die sollten Sie sich zu Herzen nehmen!) Ich<br />

möchte beides betonen: Menschlichkeit und Vernunft, nicht nur Menschlichkeit, denn<br />

in vielen Reden wird hier versucht, das so abzutun: Ja, die Gutmenschen, die Grünen,<br />

wollen das schon wieder ändern!<br />

Eine Prognose: Dieses Gesetz wird nicht halten! (Beifall bei Abgeordneten der<br />

Grünen.)<br />

Um zwei der krassesten Verschlechterungen wieder wegzubringen, bringe ich einen<br />

Abänderungsantrag der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde ein, in dem<br />

wir verlangen, dass Artikel 3 Ziffer 5 und Artikel 3 Ziffer 14 der Regierungsvorlage<br />

entfallen, denn es ist nicht einzusehen, dass eine Innenministerin in ein einmal erteiltes<br />

Bleiberecht eingreift und es drei Jahre lang als nichtig erklären kann.<br />

Es ist darüber hinaus nicht einzusehen, dass Menschen, die jahrzehntelang in Österreich<br />

gelebt haben und nicht straffällig geworden sind, von einem Tag auf den nächsten<br />

schlicht und ergreifend illegalisiert werden, weil sie vielleicht vergessen haben,<br />

darauf zu schauen, wann ihr Visum abgelaufen ist, und den Antrag einen Tag zu spät<br />

eingebracht haben. (Abg. Großruck: Wenn Sie Ihren Antrag zu spät einbringen, wird<br />

er auch nicht mehr angenommen! Dann ist es ein erster Antrag! – Abg. Kößl: Es geht<br />

nicht, dass man sagt: Tür und Tor auf!)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!