Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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120 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS<br />
Das eine betrifft das Familienlastenausgleichsgesetz. Sie alle wissen, wir haben die<br />
Krankenversicherungsbeiträge befristet um 0,1 Prozent für die Krankenhausfinanzierung<br />
und um 0,15 Prozent insgesamt angehoben. Es wurde aber vergessen, das<br />
Ganze im Familienlastenausgleichsgesetz nachzuvollziehen.<br />
Was hätte das bedeutet? – Es hätte bedeutet, dass die Gebietskrankenkassen pro<br />
Jahr ab 2009, denn dann hätte es nicht mehr gegolten, bis zum Ende des Finanzausgleichs<br />
2013 1 Million € an Einnahmen im Jahr verloren hätten. Diesem Umstand<br />
wurde auch angesichts der angespannten Situation der Gebietskrankenkassen Rechnung<br />
getragen und diese Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz nachvollzogen.<br />
Ein zweiter Punkt, der diesmal nicht den Gebietskrankenkassen, sondern der Republik<br />
viel Geld spart, ist die Änderung im ASVG. Wie Sie vielleicht alle wissen, gibt es die<br />
sogenannte Transparenzrichtlinie der Europäischen Union, nicht erst seit gestern,<br />
sondern schon seit mehr als zehn Jahren, und diese besagt, dass es bei der Aufnahme<br />
von Arzneimitteln in den grünen und gelben Erstattungsbereich der Sozialversicherungen<br />
gewisse Fristen gibt, innerhalb deren Pharmafirmen Anträge stellen können<br />
und innerhalb deren eine Aufnahme entweder abgelehnt oder bewilligt werden muss.<br />
In der Transparenzrichtlinie sind es 90 bis 180 Tage. In Österreich war diese Frist<br />
bislang zwischen 24 und 36 Monate.<br />
Im Jahr 2001 wurde Österreich bereits das erste Mal vom Europäischen Gerichtshof<br />
verurteilt, diese Regelung nachzuvollziehen. Zwei Minister, Rauch-Kallat und Kdolsky,<br />
haben nichts gemacht, was dazu geführt hat, dass wir im letzten Jahr erneut verurteilt<br />
wurden. Allen Unkenrufen zum Trotz, dass diese Bundesregierung in den ersten hundert<br />
Tagen nichts gearbeitet hätte, hat unser Gesundheitsminister das geschafft, was<br />
zwei Minister nicht geschafft haben, nämlich eine Regelung in dieser Frage (Abg.<br />
Weinzinger – Beifall spendend –: Bravo, sehr gut!), und damit der Republik Österreich<br />
viel Geld erspart. (Beifall bei der SPÖ.)<br />
14.31<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter<br />
Klikovits. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.<br />
14.31<br />
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte<br />
Damen und Herren! Frau Kollegin, die Behauptung, dass die Vorgängerinnen<br />
vom Herrn Bundesminister nichts gemacht haben, möchte ich schon zurückweisen. In<br />
dieser Angelegenheit ist es zeitlich nicht mehr gelungen (Abg. Dr. Oberhauser: 2001!),<br />
die von Ihnen angesprochenen Anpassungen des Sozialversicherungsgesetzes und<br />
des Familienlastenausgleichsgesetzes an die Transparenzrichtlinie der EU vorzunehmen.<br />
Diese Anpassung, wie Sie vorhin gesagt haben, ist notwendig geworden,<br />
damit wir eben keine Strafzahlungen auferlegt bekommen.<br />
Es geht auch darum, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von<br />
Arzneimitteln und die Ausgaben des öffentlichen Gesundheitswesens für Arzneimittel<br />
besser überschaubar sind, und das ist, glaube ich, auch dringend notwendig.<br />
Ich darf in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass es Österreich<br />
gelungen ist, mit den Arzneimittelausgaben derzeit unter dem europäischen Durchschnitt<br />
zu liegen. Wir haben derzeit in Österreich durchschnittlich 137 € im Jahr an<br />
Ausgaben für Arzneimittel – im Vergleich dazu Deutschland mit Ausgaben von 234 €,<br />
Niederlande 217 € und Frankreich 314 €.<br />
Es ist auch so, dass die Entwicklung eines Medikaments in etwa 15 Jahre lang dauert<br />
und die Kosten bei etwa 1 Milliarde € liegen. Bedenkt man, dass sich nur jedes dritte