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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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120 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS<br />

Das eine betrifft das Familienlastenausgleichsgesetz. Sie alle wissen, wir haben die<br />

Krankenversicherungsbeiträge befristet um 0,1 Prozent für die Krankenhausfinanzierung<br />

und um 0,15 Prozent insgesamt angehoben. Es wurde aber vergessen, das<br />

Ganze im Familienlastenausgleichsgesetz nachzuvollziehen.<br />

Was hätte das bedeutet? – Es hätte bedeutet, dass die Gebietskrankenkassen pro<br />

Jahr ab 2009, denn dann hätte es nicht mehr gegolten, bis zum Ende des Finanzausgleichs<br />

2013 1 Million € an Einnahmen im Jahr verloren hätten. Diesem Umstand<br />

wurde auch angesichts der angespannten Situation der Gebietskrankenkassen Rechnung<br />

getragen und diese Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz nachvollzogen.<br />

Ein zweiter Punkt, der diesmal nicht den Gebietskrankenkassen, sondern der Republik<br />

viel Geld spart, ist die Änderung im ASVG. Wie Sie vielleicht alle wissen, gibt es die<br />

sogenannte Transparenzrichtlinie der Europäischen Union, nicht erst seit gestern,<br />

sondern schon seit mehr als zehn Jahren, und diese besagt, dass es bei der Aufnahme<br />

von Arzneimitteln in den grünen und gelben Erstattungsbereich der Sozialversicherungen<br />

gewisse Fristen gibt, innerhalb deren Pharmafirmen Anträge stellen können<br />

und innerhalb deren eine Aufnahme entweder abgelehnt oder bewilligt werden muss.<br />

In der Transparenzrichtlinie sind es 90 bis 180 Tage. In Österreich war diese Frist<br />

bislang zwischen 24 und 36 Monate.<br />

Im Jahr 2001 wurde Österreich bereits das erste Mal vom Europäischen Gerichtshof<br />

verurteilt, diese Regelung nachzuvollziehen. Zwei Minister, Rauch-Kallat und Kdolsky,<br />

haben nichts gemacht, was dazu geführt hat, dass wir im letzten Jahr erneut verurteilt<br />

wurden. Allen Unkenrufen zum Trotz, dass diese Bundesregierung in den ersten hundert<br />

Tagen nichts gearbeitet hätte, hat unser Gesundheitsminister das geschafft, was<br />

zwei Minister nicht geschafft haben, nämlich eine Regelung in dieser Frage (Abg.<br />

Weinzinger – Beifall spendend –: Bravo, sehr gut!), und damit der Republik Österreich<br />

viel Geld erspart. (Beifall bei der SPÖ.)<br />

14.31<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter<br />

Klikovits. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.<br />

14.31<br />

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte<br />

Damen und Herren! Frau Kollegin, die Behauptung, dass die Vorgängerinnen<br />

vom Herrn Bundesminister nichts gemacht haben, möchte ich schon zurückweisen. In<br />

dieser Angelegenheit ist es zeitlich nicht mehr gelungen (Abg. Dr. Oberhauser: 2001!),<br />

die von Ihnen angesprochenen Anpassungen des Sozialversicherungsgesetzes und<br />

des Familienlastenausgleichsgesetzes an die Transparenzrichtlinie der EU vorzunehmen.<br />

Diese Anpassung, wie Sie vorhin gesagt haben, ist notwendig geworden,<br />

damit wir eben keine Strafzahlungen auferlegt bekommen.<br />

Es geht auch darum, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von<br />

Arzneimitteln und die Ausgaben des öffentlichen Gesundheitswesens für Arzneimittel<br />

besser überschaubar sind, und das ist, glaube ich, auch dringend notwendig.<br />

Ich darf in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass es Österreich<br />

gelungen ist, mit den Arzneimittelausgaben derzeit unter dem europäischen Durchschnitt<br />

zu liegen. Wir haben derzeit in Österreich durchschnittlich 137 € im Jahr an<br />

Ausgaben für Arzneimittel – im Vergleich dazu Deutschland mit Ausgaben von 234 €,<br />

Niederlande 217 € und Frankreich 314 €.<br />

Es ist auch so, dass die Entwicklung eines Medikaments in etwa 15 Jahre lang dauert<br />

und die Kosten bei etwa 1 Milliarde € liegen. Bedenkt man, dass sich nur jedes dritte

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