Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 113<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf<br />
Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich über den Gesetzentwurf in der<br />
Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages<br />
der Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.<br />
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz<br />
handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für<br />
die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl<br />
der Abgeordneten fest.<br />
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der<br />
Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages<br />
der Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen.<br />
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der<br />
Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig<br />
erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.<br />
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.<br />
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter<br />
Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist<br />
mehrheitlich angenommen.<br />
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit<br />
fest.<br />
7. Punkt<br />
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 159/A der Abgeordneten<br />
Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend<br />
ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird<br />
(138 d.B.)<br />
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.<br />
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.<br />
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Spindelberger. Gewünschte Redezeit:<br />
3 Minuten. – Bitte.<br />
14.11<br />
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir<br />
heute den Antrag betreffend Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes behandeln,<br />
dann geht es dabei schlichtweg nur darum, die bereits beschlossenen Übergangsregelungen<br />
um ein weiteres Jahr, konkret bis zum 31.12.2009, zu verlängern, was<br />
bedingt, dass die bestehenden Verwaltungsstrafbestimmungen wiederum aufgeschoben<br />
werden.<br />
Warum dieser Schritt aber notwendig wird, liegt auch auf der Hand. Beim Gesundheitstelematikgesetz<br />
geht es um eine wirklich sehr, sehr heikle Thematik, nämlich um<br />
die Nutzbarmachung und die Anwendung neuer Technologien und von Datenverarbeitung<br />
im gesamten Gesundheitsbereich. Diesen Bemühungen, diese Technologien<br />
zu nutzen, liegt auch eine klare Erkenntnis zugrunde, nämlich die Erkenntnis, diese<br />
Unmengen von Gesundheitsdaten und diese Unmengen an medizinischem Wissen,<br />
die sich allein aufgrund des rasanten medizinischen Fortschrittes ergeben, bestmöglich<br />
für uns alle zu nutzen. Dazu bedarf es logischerweise adäquater informations- und<br />
kommunikationstechnischer Unterstützung.