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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 143<br />

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer<br />

„Der Nationalrat wolle beschließen:<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag<br />

vorzulegen, der vorsieht, dass Straßenverkehrszeichen auf Gehwegen, Gehsteigen,<br />

Radwegen, Geh- und Radwegen und Schutzinseln nur ab einer Mindesthöhe, die<br />

geeignet ist, die Verletzungsgefahr für blinde und stark sehbehinderte Personen durch<br />

Straßenverkehrszeichen wesentlich zu reduzieren, angebracht werden dürfen.“<br />

*****<br />

Ich bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)<br />

15.49<br />

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hofer, Sie machen es mir<br />

manches Mal nicht leicht (Abg. Grosz: Auch heute nicht!), auch heute nicht, weil es<br />

natürlich schon einer sehr weitgehenden Interpretation bedarf, den Zusammenhang<br />

herzustellen, weil man natürlich alles unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit<br />

diskutieren kann. (Abg. Grosz: Aber Sie drücken ein Auge zu!)<br />

Ich drücke nicht ein Auge zu, denn das Auge-Zudrücken würde bedeuten, einen<br />

Präzedenzfall zu schaffen. Ich habe mir nur angesehen, dass wir vergleichbare<br />

Situationen bereits hatten, das heißt, die Präzedenzfälle bereits geschafften wurden,<br />

und ich deswegen hier auch keine Ausnahme machen möchte und daher den Antrag<br />

auch zulasse. Er ist auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.<br />

Ich möchte nur an dieser Stelle noch einmal sehr inständig an alle Fraktionen appellieren,<br />

bei der Stellung von Entschließungsanträgen meine Interpretationsspielräume<br />

nicht restlos bis zum letzten Zentimeter und Millimeter auszunützen. – Danke<br />

schön.<br />

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:<br />

Entschließungsantrag<br />

der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Mindesthöhe<br />

von Verkehrszeichen zum Schutze blinder und stark sehbehinderter Personen<br />

eingebracht in der 17. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 12. März 2009 im<br />

Zuge der Behandlung des Berichts des Gesundheitsausschusses über den Antrag<br />

284/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend<br />

elektronische Gesund¬heitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift (143 d.B.)<br />

Auf Gehwegen aufgestellte Verkehrszeichen können für blinde und stark sehbehinderte<br />

Menschen eine Verletzungsgefahr darstellen, wenn die Schilder nicht hoch<br />

genug angebracht sind. Es gab schon zahlreiche Fälle, in denen blinde oder stark<br />

sehbehinderte Personen auf Gehwegen oder Schutzinseln gegen in zu geringer Höhe<br />

montierte Verkehrszeichen gelaufen sind und sich dabei verletzt haben. Aufgrund ihrer<br />

Behinderung ist es diesen Menschen nicht möglich, diese Gefahr zu erkennen, da mit<br />

dem häufig verwendeten Langstock nur der bodennahe Bereich abgetastet werden<br />

kann.<br />

Solange es für die Mindesthöhe von Verkehrszeichen auf Gehwegen keine spezielle<br />

Regelung gibt, müssen die Betroffenen mit dieser unnötigen Gefahr leben. Um der<br />

Verletzungsgefahr vorzubeugen und auch blinden und stark sehbehinderten Menschen<br />

eine möglichst große Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, soll eine geeignete<br />

Mindesthöhe gesetzlich festgelegt werden.

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