Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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196 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner<br />
sehr wohl, was es kostet, wenn keine Schutzmaßnahmen errichtet wurden, also wenn<br />
der Schaden eintritt.<br />
Ein ganz Letztes: Wesentlich wäre auch, diese Ungleichheit zu beseitigen, dass in den<br />
verschiedenen Bundesländern heute immer noch verschieden hohe Schadensersätze<br />
geleistet werden. Es kann nicht sein, dass in Niederösterreich, Oberösterreich oder<br />
Tirol Schäden unterschiedlich abgegolten werden. Da gehört eine gemeinsame Bewertung<br />
her. Es ist ja ein Unding, in diesem Fall ungleiches Maß anzusetzen. – Danke<br />
schön. (Beifall bei der SPÖ.)<br />
18.42<br />
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.<br />
18.42<br />
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter<br />
Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem<br />
Bericht liegen uns die wichtigsten Aussagen der Rechnungshofprüfung aus dem<br />
Jahr 2008 vor. Neu und deshalb besonders erwähnenswert ist die Darstellung der<br />
Ergebnisse der sogenannten Nachfrageverfahren. Dazu hat der Rechnungshof bei<br />
allen Ministerien den Umsetzungsgrad der Empfehlungen aus dem Jahr 2007 erkundet.<br />
Diese Nachfrageverfahren stellen eine Stärkung der Wirkungskontrolle des Rechnungshofes<br />
dar. In dieser ersten Stufe wird bei den geprüften Stellen im Jahr nach der<br />
Berichtsveröffentlichung der Stand der Umsetzungen nachgefragt.<br />
In einer zweiten Stufe der Wirkungskontrolle werden bei Follow-up-Prüfungen im<br />
darauffolgenden Jahr im Rahmen der Vor-Ort-Erhebungen die tatsächlichen Umsetzungsmaßnahmen<br />
kontrolliert.<br />
Kollege Grosz hat angeführt, dass 519 Empfehlungen ausgesprochen, davon aber nur<br />
209 bereits umgesetzt wurden. Das ist richtig. Er hat allerdings übersehen, dass bei<br />
182 Empfehlungen die Umsetzung bereits zugesagt wurde und bei lediglich 24,6 Prozent<br />
die Umsetzung noch offen ist.<br />
Eines der ausgewählten und ausführlich dargestellten Themen in diesem Rechnungshofbericht<br />
bezog sich auf die Querschnittsüberprüfung des Rechnungshofes und die<br />
mögliche Ausdehnung der Prüfungskompetenz auf Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern.<br />
Hier meinte der Rechnungshof, dass bestehende Kontrolllücken auf dem<br />
Gebiet der Gemeindegebarung durch Erweiterung seiner Prüfungszuständigkeit geschlossen<br />
werden könnten.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen wird immer wieder mit den<br />
Verlusten der Gemeinden bei Spekulationsgeschäften argumentiert, zuletzt in der<br />
neuesten Ausgabe von „NEWS“. Verhindert können solche Geschäfte jedoch nicht<br />
vom Rechnungshof, sondern vom Landesgesetzgeber durch Novellierung der Gemeindeordnung<br />
werden. In Oberösterreich zum Beispiel sind solche Geschäfte aufgrund der<br />
Gemeindeordnung gar nicht möglich.<br />
Als ehemaliger Gemeindeprüfer darf ich Ihnen sagen, dass Prüfungen zum Teil Jahre<br />
nach Abschluss von Projekten nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Viel zielführender<br />
sind meiner Meinung nach eine begleitende Kontrolle und die Beratung während<br />
der Projektabwicklung.<br />
Wenn mit Systemmängeln argumentiert wird, dann muss ich sagen, diese sind auch<br />
bei Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern erkennbar. Damit hat der Rechnungshof<br />
bereits jetzt die Möglichkeit, entsprechende Vorschläge an die Landesgesetzgeber zu<br />
verfassen.