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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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34 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner<br />

kommen werden, denn wir wissen, dass Frauen da immer schlechter aussteigen als<br />

Männer.<br />

Planen Sie weitere Entlastungsmaßnahmen in Richtung Senkung der Sozialversicherungsbeiträge<br />

beziehungsweise eventuell eine Verdoppelung der Negativsteuer?<br />

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.<br />

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek:<br />

Ich habe die Negativsteuer erwähnt – die ist im Moment kein Thema, weil ich mir<br />

denke, dass diese Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen im Moment<br />

Maßnahme genug ist. Ich weise nur darauf hin, dass Frauen in diesem Land zum<br />

Glück, weil wir ein Sozialstaat sind, Möglichkeiten haben, dass ihnen auch Hilfen in<br />

den Ländern zukommen. Es gibt Familienhilfen der Länder, es gibt zusätzliche<br />

Sozialhilfemaßnahmen der einzelnen Länder. Das geht bis hin zur Rundfunkgebührenbefreiung,<br />

bis hin zu Wohnkostenzuschüssen, bis hin zu Heizkostenzuschüssen.<br />

Ich denke, dass Frauen mit sehr niedrigen Einkommen, bis wir einen Ausgleich erreicht<br />

haben, was die Einkommen an sich betrifft, all diese Maßnahmen in Anspruch nehmen<br />

müssen und sollen, und wir müssen ihnen das auch sagen. Trotzdem glaube ich, dass<br />

1 000 € Mindestlohn – bis Juni werden alle Branchen das annehmen – auch ein Beitrag<br />

sein kann, dass Frauen nicht mehr so von Armut betroffen sind.<br />

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Kitzmüller,<br />

bitte.<br />

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Frauen und<br />

Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, haben keine Möglichkeit, die Absetzbeträge als<br />

Kinderabsetzbeträge geltend zu machen. Wenn sie sie hingegen einer Fremdbetreuung<br />

übergeben, ist es möglich, Absetzbeträge in der Höhe von rund 2 300 € geltend zu<br />

machen.<br />

Wir sehen, dass Frauen und Mütter mit ihrem Einkommen oft kein rechtes Auskommen<br />

haben. Meine Frage daher: Frau Minister, wie können Sie Ihre Zustimmung zur Steuerreform<br />

rechtfertigen, wenn Sie wissen, dass durch die sogenannte Familienentlastung<br />

mit Kinderabsetzbeträgen, Kinderfreibeträgen und absetzbaren Fremdbetreuungskosten<br />

Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, stark diskriminiert werden?<br />

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.<br />

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek:<br />

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es insgesamt 750 Millionen € sind, die<br />

den Familien mit dieser Steuerreform zugutekommen. Ich habe die 13. Familienbeihilfe,<br />

die wir auch nicht vergessen dürfen, die ja schon wirksam ist, dazugerechnet.<br />

Die drei Varianten Kindergeld, die junge Mütter in Anspruch nehmen können, sind drei<br />

Möglichkeiten, unterschiedlich lange daheim zu bleiben. Ich glaube, dass es wichtig ist,<br />

dass wir Frauen fördern, dass sie, wenn es notwendig ist, schnell wieder in ihren Beruf<br />

zurückkehren können, weil sie sonst vielleicht den Anschluss verpassen, und dass es<br />

wichtig ist, dass wir zu den Maßnahmen Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag auch –<br />

dazu bekenne ich mich ausdrücklich – die Absetzbarkeit von Kinderbetreuung dazugenommen<br />

haben, weil wir auch pädagogische Qualität bei der Ausübung dieser Tätigkeit<br />

eingefordert haben, die wir mit dieser Steuerreform einbringen konnten.<br />

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete <strong>Gessl</strong>-<br />

<strong>Ranftl</strong>.<br />

Abgeordnete <strong>Andrea</strong> <strong>Gessl</strong>-<strong>Ranftl</strong> (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin!<br />

Die Steuerreform schafft eine Reihe von Anreizen zur Frauenerwerbstätigkeit. Hervor-

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