Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl
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34 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner<br />
kommen werden, denn wir wissen, dass Frauen da immer schlechter aussteigen als<br />
Männer.<br />
Planen Sie weitere Entlastungsmaßnahmen in Richtung Senkung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
beziehungsweise eventuell eine Verdoppelung der Negativsteuer?<br />
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.<br />
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek:<br />
Ich habe die Negativsteuer erwähnt – die ist im Moment kein Thema, weil ich mir<br />
denke, dass diese Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen im Moment<br />
Maßnahme genug ist. Ich weise nur darauf hin, dass Frauen in diesem Land zum<br />
Glück, weil wir ein Sozialstaat sind, Möglichkeiten haben, dass ihnen auch Hilfen in<br />
den Ländern zukommen. Es gibt Familienhilfen der Länder, es gibt zusätzliche<br />
Sozialhilfemaßnahmen der einzelnen Länder. Das geht bis hin zur Rundfunkgebührenbefreiung,<br />
bis hin zu Wohnkostenzuschüssen, bis hin zu Heizkostenzuschüssen.<br />
Ich denke, dass Frauen mit sehr niedrigen Einkommen, bis wir einen Ausgleich erreicht<br />
haben, was die Einkommen an sich betrifft, all diese Maßnahmen in Anspruch nehmen<br />
müssen und sollen, und wir müssen ihnen das auch sagen. Trotzdem glaube ich, dass<br />
1 000 € Mindestlohn – bis Juni werden alle Branchen das annehmen – auch ein Beitrag<br />
sein kann, dass Frauen nicht mehr so von Armut betroffen sind.<br />
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Kitzmüller,<br />
bitte.<br />
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Frauen und<br />
Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, haben keine Möglichkeit, die Absetzbeträge als<br />
Kinderabsetzbeträge geltend zu machen. Wenn sie sie hingegen einer Fremdbetreuung<br />
übergeben, ist es möglich, Absetzbeträge in der Höhe von rund 2 300 € geltend zu<br />
machen.<br />
Wir sehen, dass Frauen und Mütter mit ihrem Einkommen oft kein rechtes Auskommen<br />
haben. Meine Frage daher: Frau Minister, wie können Sie Ihre Zustimmung zur Steuerreform<br />
rechtfertigen, wenn Sie wissen, dass durch die sogenannte Familienentlastung<br />
mit Kinderabsetzbeträgen, Kinderfreibeträgen und absetzbaren Fremdbetreuungskosten<br />
Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, stark diskriminiert werden?<br />
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.<br />
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek:<br />
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es insgesamt 750 Millionen € sind, die<br />
den Familien mit dieser Steuerreform zugutekommen. Ich habe die 13. Familienbeihilfe,<br />
die wir auch nicht vergessen dürfen, die ja schon wirksam ist, dazugerechnet.<br />
Die drei Varianten Kindergeld, die junge Mütter in Anspruch nehmen können, sind drei<br />
Möglichkeiten, unterschiedlich lange daheim zu bleiben. Ich glaube, dass es wichtig ist,<br />
dass wir Frauen fördern, dass sie, wenn es notwendig ist, schnell wieder in ihren Beruf<br />
zurückkehren können, weil sie sonst vielleicht den Anschluss verpassen, und dass es<br />
wichtig ist, dass wir zu den Maßnahmen Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag auch –<br />
dazu bekenne ich mich ausdrücklich – die Absetzbarkeit von Kinderbetreuung dazugenommen<br />
haben, weil wir auch pädagogische Qualität bei der Ausübung dieser Tätigkeit<br />
eingefordert haben, die wir mit dieser Steuerreform einbringen konnten.<br />
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete <strong>Gessl</strong>-<br />
<strong>Ranftl</strong>.<br />
Abgeordnete <strong>Andrea</strong> <strong>Gessl</strong>-<strong>Ranftl</strong> (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin!<br />
Die Steuerreform schafft eine Reihe von Anreizen zur Frauenerwerbstätigkeit. Hervor-