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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 213<br />

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser<br />

Ich möchte anerkennen, dass es hier im Parlament schon öfters Initiativen, Gesetzesinitiativen,<br />

gegeben hat, das Problem Unrechtsurteile der NS-Zeit aufzuarbeiten, in den<br />

letzten Jahren hat es aber auch Anfragebeantwortungen aus dem Justizministerium<br />

gegeben, aus denen wieder klar ersichtlich wurde, dass es immer noch Lücken bei der<br />

Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen gibt. Im Kern geht es einerseits um die Opfer der<br />

NS-Militärjustiz und andererseits um die Opfer der Entscheidungen hinsichtlich<br />

Zwangssterilisation.<br />

In der NS-Zeit sind in Österreich rund 6 000 Zwangssterilisationen vorgenommen worden.<br />

Es hat schon genügt, dass man eine vermeintliche Krankheit wie – das wurde<br />

damals so genannt – Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Irresein, aber<br />

auch Epilepsie, Chorea Huntington, Blindheit, Taubheit, körperliche Missbildungen<br />

oder Alkoholismus hatte, um vom NS-Regime verfolgt zu werden und dann auch eine<br />

Entscheidung auf Zwangssterilisation zu bekommen.<br />

Ich möchte aus einer Entscheidung zitieren, weil diese, so glaube ich, sehr gut zeigt,<br />

wie diese Fälle damals ausgesehen haben. Es geht um die damals 21-jährige Hermine<br />

B. – das war 1941. Damals hat das Erbgesundheitsobergericht Folgendes entschieden:<br />

Bei der Beantragten handelt es sich um einen Schwachsinn, der sich hauptsächlich auf<br />

moralischem Gebiet auswirkt. Die Schulleistungen der Betroffenen waren unter dem<br />

Durchschnitt, die Lebensbewährung sagt, vollkommen. Wenn sie nicht unter strenger<br />

Aufsicht stand, führte sie einen liederlichen Lebenswandel. – Zitatende.<br />

Das hat in der NS-Zeit genügt, um zwangssterilisiert zu werden.<br />

Ich glaube, ich kann davon ausgehen, es gibt Konsens dahin gehend, dass derartige<br />

Urteile durch den Gesetzgeber beseitigt werden müssen. Diesen Schritt müssen wir<br />

setzen, denn rein formal-juristisch sind diese NS-Unrechtsurteile nach wie vor aufrecht,<br />

in Geltung. Ich denke, wir sind es den Opfern des NS-Regimes schuldig, dass wir<br />

diese Urteile auch formal beseitigen.<br />

Es ist schade, dass sich niemand von der ÖVP zu diesem Tagesordnungspunkt zu<br />

Wort gemeldet hat, meine Einladung geht nämlich auch ausdrücklich an die ÖVP,<br />

gemeinsam mit uns diese Sache wirklich in Angriff zu nehmen. Ich möchte auch mit<br />

Justizministerin Bandion-Ortner reden und hoffe, da auch das Justizministerium als<br />

Bündnispartner zu gewinnen.<br />

Die Regierung hat der Opposition immer wieder versprochen, dass seriöse Initiativanträge<br />

gerne aufgegriffen und umgesetzt werden. Ich glaube, das ist genau solch ein<br />

Anliegen, wo wir gemeinsam jenseits der Parteipolitik einen wichtigen inhaltlichen und<br />

symbolischen Schritt setzen können.<br />

In diesem Sinne hoffe ich, dass das der Beginn ist, die Lücken bei der Rehabilitierung<br />

der NS-Justizopfer endgültig zu beseitigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen<br />

sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)<br />

19.44<br />

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter<br />

Pendl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.<br />

19.44<br />

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und<br />

Herren! Hohes Haus! (Abg. Mag. Stadler: Wann werden Sie Klubobmann? – Heiterkeit<br />

des Redners.) Kollege Steinhauser, es ist das ein umfangreicher Antrag, aber auch ich<br />

bin der Meinung, dass man die Fälle, die wir auch aus den Medien kennen, endlich<br />

einer Behandlung und der Gerechtigkeit zuführen sollte.

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