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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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Nationalrat, XXIV. GP 12. März 2009 17. Sitzung / 77<br />

Abgeordnete Angela Lueger<br />

Verfassungsgerichtshofes, der den damaligen, bereits im Gesetz niedergeschriebenen<br />

humanitären Aufenthalt insofern aufgehoben hat, als er gesagt hat, es geht nur von<br />

Amts wegen, man kann keinen Antrag stellen.<br />

Damals gab es keine Aufregung Ihrerseits! Aber jetzt, heute und hier regen Sie sich<br />

diesbezüglich auf, und das erscheint mir schon ein wenig seltsam. (Abg. Strache: Weil<br />

Sie etwas machen, das der Verfassungsgerichtshof nicht so ...!)<br />

Ich gehe nun zurück zum Begutachtungsentwurf. Der erste Begutachtungsentwurf, der<br />

seitens der Frau Ministerin im Dezember des Vorjahres vorgelegt wurde, hat – das<br />

stimmt – am 22. Jänner bei der Landeshauptleutekonferenz für einige Kritik gesorgt,<br />

speziell in Bezug auf die Altfälle, die Patenschaft und den Beirat; speziell der Beirat<br />

hatte damals in der Gesetzesvorlage keine bundeseinheitliche Regelung.<br />

Es gibt eine überarbeitete Regierungsvorlage, und in diese überarbeitete Regierungsvorlage<br />

sind viele Aspekte eingeflossen. Wenn etwa die Ausweisung gemäß Artikel 8<br />

EMRK im Asyl- oder Fremdenrechtsverfahren unzulässig ist, dann ist es jetzt hier<br />

erstmals möglich – und ich betone noch einmal: erstmals! –, einen Aufenthaltstitel zu<br />

gewähren; und sowohl im Asylgesetz, im Fremdenpolizeigesetz als auch im Niederlassungs-<br />

und Aufenthaltsgesetz ist dies entsprechend der Rechtsprechung des<br />

Verfassungsgerichtshofes mit einem Kriterienkatalog geregelt.<br />

Auch dieser Kriterienkatalog ist in seiner ursprünglichen Form bekrittelt worden, er ist<br />

aber aufgrund dessen abgeändert worden. In jedem dieser Fälle ist eine Einzelfallprüfung<br />

vorzunehmen. Und wenn es in einem derartigen Fall von Amts wegen oder<br />

auf Antrag zu einer Niederlassungsbewilligung kommt, dann gibt es zwei verschiedene<br />

Varianten: die der unbeschränkten und die der beschränkten Niederlassungsbewilligung.<br />

Das ist ein gutes Zeichen, denn es beweist, dass die humanitären Aspekte<br />

bereits ins Regelverfahren integriert sind.<br />

Für die Altfälle, und zwar sind das jene Personen, die sich seit dem 1. Mai 2004<br />

durchgängig im Bundesgebiet aufhalten, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, eine<br />

Niederlassungsbewilligung zu erhalten. Dabei hat die Behörde zu überprüfen – und<br />

das sind jetzt genau die Punkte, die Sie immer einfordern –: den Grad der Integration,<br />

die Selbsterhaltungsfähigkeit, schulische und berufliche Ausbildung und die Kenntnisse<br />

der deutschen Sprache.<br />

Und wenn in dem Expertenhearing Professor Funk gemeint hat, dass er sich bei dieser<br />

Beurteilung in einem grundrechtlichen Spannungsverhältnis befindet, dann, denke ich,<br />

wird die Frau Bundesministerin ein Auge darauf haben, dass sie ihre Behörden so weit<br />

schult, dass sie diese für den Vollzug in geeigneter Weise vorbereitet.<br />

Die Selbsterhaltungsfähigkeit mit der Patenschaft – einer der Punkte, die so stark<br />

kritisiert wurden – wurde ebenfalls abgeändert. Es gibt jetzt nicht mehr nur die Patenschaft<br />

vor dem Notar, es gibt sie auch vor einem inländischen Gericht. Sie wurde von<br />

fünf Jahren auf drei Jahre reduziert.<br />

Der dritte Punkt waren die Verpflichtungen der Krankenversicherung, Unterkunft und<br />

Unterhaltsmittel.<br />

Was den Wegfall der verpflichtenden Patenschaft angeht: Ich habe heute hier in dieser<br />

Diskussion noch nicht gehört, dass sie nur mehr mittels Notariatsakt erfolgt und dass<br />

sie nahezu der im bereits geltenden Recht enthaltenen Haftungserklärung im Visabereich<br />

entspricht und auch nur mehr subsidiär anzuwenden ist. Der Beirat, der der<br />

Frau Ministerin bei den Entscheidungen zur Verfügung steht, wurde anders aufgestellt,<br />

und es steht dem Städtebund- oder dem Gemeindebundvertreter ohneweiters zu, sich<br />

mit Bürgermeistern in Verbindung zu setzen, die vor Ort leben.

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